Wiederholungstäter bestraft
Gericht ahndet Raubmord an Rentner mit 39 Jahren Gefängnis
Von Marc Springer, Windhoek
In ihrer Strafmaßverkündung wies Richterin Dinnah Usiku vor kurzem darauf hin, dass die beiden Angeklagten Riaan Khaxab und Hans Gerhard Kamberipa mehrfach vorbestraft seien und folglich eine akute Gefahr für die Öffentlichkeit darstellten. Ferner seien sie offenbar nicht reformfähig, da beide von ihnen bereits längere Haftstrafen verbüßt und diese Zeit nicht zur Rehabilitierung genutzt hätten.
Außerdem hob die Richterin hervor, dass keiner der beiden Beschuldigten ausgesagt, oder persönlich Reue für seine Verbrechen zum Ausdruck gebracht habe. Erschwerend müsse sich des Weiteren auswirken, dass das Opfer alt und gebrechlich gewesen und einem besonders „brutalen und grausamen“ Angriff seitens der Beschuldigten ausgesetzt worden sei. Angesichts der Häufung an Gewaltverbrechen im Lande müsse von dem Strafmaß folglich eine abschreckende Wirkung ausgehen und damit verhindert werden, dass Einwohner zur Selbstjustiz greifen würden.
Als einzigen mildernden Umstand wollte Usiku gelten lassen, dass die beiden Mörder bereits über fünf Jahre in Untersuchungshaft verbracht haben. Dass sie den Tod des von ihnen ausgeraubten Opfers vermutlich nicht beabsichtigt hätten, wirke sich hingegen nicht zwangsläufig strafmildernd aus. Schließlich hätten sie billigend in Kauf genommen, dass der von ihnen misshandelte Farmer Ernst Jacobus Cloete (73) seinen Verletzungen erliegen würde, als sie ihn mit einer Axt oder einem anderen stumpfen Gegenstand malträtierte hätten.
Vor diesem Hintergrund kam Usiku zu dem Ergebnis, dass wegen Mordes eine Haftstrafe von 24 Jahren und wegen schweren Raubes ein Freiheitsentzug von 12 Jahren angemessen sei. Darüber hinaus verhängte sie wegen Justizbehinderung eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren und wegen des illegalen Besitzes einer Waffe samt Munition zusätzliche sechs Jahre. Da die Täter einige dieser Haftstrafen parallel zueinander verbüßen werden, summiert sich die Gesamtdauer ihres Freiheitsentzugs auf 39 Jahre.
Die Verurteilung wegen Justizbehinderung ergibt sich daraus, dass die Täter den von ihnen schwer verletzten, aber vermutlich noch lebendigen Senioren gefesselt und mit Sträuchern bedeckt haben, dessen Leiche folglich erst zwei Tage später entdeckt wurde. Den Strafbestand des schweren Raubes und illegalen Waffenbesitzes sah das Gericht erfüllt, weil sie ihrem Opfer diverse Wertsachen, darunter ein Teleskop, ein Handy, ein Jagdgewehr samt Munition und Bargeld in Höhe von 300 N$ abgenommen und 30 seiner Schafe, sowie drei Ziegen entwendet haben.
Obwohl Kamberipa jegliche Beteiligung an dem Mord durchgehend geleugnet hatte, sah Usiku dessen Schuld auf Grundlage der gemeinschaftlichen Absicht dennoch als erwiesen an. Schließlich habe er zugegeben, sich zur Tatzeit auf der Farm Drie Reviere befunden zu haben, um dort Vieh zu stehlen und einer Zeugin geschildert, wie er und Khaxab das Opfer misshandelt, gefesselt und ausgeraubt hätten.
Für eine Täterschaft von Khaxab spreche, dass die vom Opfer entwendeten Wertsachen in seiner Wohnung gefunden wurden und er vor seiner Festnahme nachweislich mit dem Handy des Rentners telefoniert hat. Darüber hinaus sei Khaxab praktisch durch ein später widerrufenes Geständnis bei der Polizei überführt, wonach er gesehen habe, wie Kamberipa das Opfer mehrmals mit einer Axt auf den Kopf geschlagen und er ihm anschließend geholfen habe, den Rentner zu fesseln.
In ihrer Strafmaßverkündung wies Richterin Dinnah Usiku vor kurzem darauf hin, dass die beiden Angeklagten Riaan Khaxab und Hans Gerhard Kamberipa mehrfach vorbestraft seien und folglich eine akute Gefahr für die Öffentlichkeit darstellten. Ferner seien sie offenbar nicht reformfähig, da beide von ihnen bereits längere Haftstrafen verbüßt und diese Zeit nicht zur Rehabilitierung genutzt hätten.
Außerdem hob die Richterin hervor, dass keiner der beiden Beschuldigten ausgesagt, oder persönlich Reue für seine Verbrechen zum Ausdruck gebracht habe. Erschwerend müsse sich des Weiteren auswirken, dass das Opfer alt und gebrechlich gewesen und einem besonders „brutalen und grausamen“ Angriff seitens der Beschuldigten ausgesetzt worden sei. Angesichts der Häufung an Gewaltverbrechen im Lande müsse von dem Strafmaß folglich eine abschreckende Wirkung ausgehen und damit verhindert werden, dass Einwohner zur Selbstjustiz greifen würden.
Als einzigen mildernden Umstand wollte Usiku gelten lassen, dass die beiden Mörder bereits über fünf Jahre in Untersuchungshaft verbracht haben. Dass sie den Tod des von ihnen ausgeraubten Opfers vermutlich nicht beabsichtigt hätten, wirke sich hingegen nicht zwangsläufig strafmildernd aus. Schließlich hätten sie billigend in Kauf genommen, dass der von ihnen misshandelte Farmer Ernst Jacobus Cloete (73) seinen Verletzungen erliegen würde, als sie ihn mit einer Axt oder einem anderen stumpfen Gegenstand malträtierte hätten.
Vor diesem Hintergrund kam Usiku zu dem Ergebnis, dass wegen Mordes eine Haftstrafe von 24 Jahren und wegen schweren Raubes ein Freiheitsentzug von 12 Jahren angemessen sei. Darüber hinaus verhängte sie wegen Justizbehinderung eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren und wegen des illegalen Besitzes einer Waffe samt Munition zusätzliche sechs Jahre. Da die Täter einige dieser Haftstrafen parallel zueinander verbüßen werden, summiert sich die Gesamtdauer ihres Freiheitsentzugs auf 39 Jahre.
Die Verurteilung wegen Justizbehinderung ergibt sich daraus, dass die Täter den von ihnen schwer verletzten, aber vermutlich noch lebendigen Senioren gefesselt und mit Sträuchern bedeckt haben, dessen Leiche folglich erst zwei Tage später entdeckt wurde. Den Strafbestand des schweren Raubes und illegalen Waffenbesitzes sah das Gericht erfüllt, weil sie ihrem Opfer diverse Wertsachen, darunter ein Teleskop, ein Handy, ein Jagdgewehr samt Munition und Bargeld in Höhe von 300 N$ abgenommen und 30 seiner Schafe, sowie drei Ziegen entwendet haben.
Obwohl Kamberipa jegliche Beteiligung an dem Mord durchgehend geleugnet hatte, sah Usiku dessen Schuld auf Grundlage der gemeinschaftlichen Absicht dennoch als erwiesen an. Schließlich habe er zugegeben, sich zur Tatzeit auf der Farm Drie Reviere befunden zu haben, um dort Vieh zu stehlen und einer Zeugin geschildert, wie er und Khaxab das Opfer misshandelt, gefesselt und ausgeraubt hätten.
Für eine Täterschaft von Khaxab spreche, dass die vom Opfer entwendeten Wertsachen in seiner Wohnung gefunden wurden und er vor seiner Festnahme nachweislich mit dem Handy des Rentners telefoniert hat. Darüber hinaus sei Khaxab praktisch durch ein später widerrufenes Geständnis bei der Polizei überführt, wonach er gesehen habe, wie Kamberipa das Opfer mehrmals mit einer Axt auf den Kopf geschlagen und er ihm anschließend geholfen habe, den Rentner zu fesseln.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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