Wiederholungstäter verurteilt
Von Marc Springer, Windhoek
In seiner Urteilsbegründung kam Ndauendapo zu dem Ergebnis, es stehe fest, dass Thomas (28) in der Nacht zum 26. Februar 2008 auf der Farm Kaalvlakte im Distrikt Bethanien den Farmarbeiter Likius Ngesheyaa mit dem Stil einer Axt erschlagen hat und anschießend in dem Fahrzeug des gemeinsamen Arbeitgebers geflohen ist, mit dem ihn das Opfer zuvor nach Hause gebracht hat.
Ferner sah es der Richter als erwiesen an, dass der Angeklagte am 3. August 2009 auf der Farm Gellap Ost im Distrikt Karibib die Rentnerin Johanna B. vergewaltigt und sie und ihre Tochter um 2700 N$ beraubt hat. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft eindeutig nachgewiesen, dass er die Rentnerin anschließend gezwungen hat, ihn in dem von Thomas gestohlenem Wagen zu begleiten und auf der Fahrt unsittlich zu berühren, wodurch auch die Anklagepunkte der Entführung und sexuellen Nötigung belegt wären.
Ndauendapo zufolge war die Version des Beschuldigten eindeutig eine Schutzbehauptung wonach er aus Notwehr gehandelt habe, als er den Kollegen Ngesheyaa erschlagen habe. Schließlich habe er diese Darstellung weder bei seiner Vernehmung durch die Polizei, noch bei seiner Kautionsverhandlung vertreten, sondern erst später bei seiner Zeugenaussage im Gericht angeboten. Selbst für den Fall, dass er sich gegen einen angeblichen Angriff des Opfers verteidigt haben sollte, habe er nach eigener Version die Grenze der Notwehr deutlich überschritten, indem er weiter auf den bereits wehrlos am Boden liegenden Kollegen eingeschlagen und ihm dabei insgesamt sieben Schädelfrakturen zugefügt habe.
Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vergewaltigung sei Thomas unter anderem durch DNA-Tests eindeutig als Täter überführt. Außerdem habe das Opfer den Beschuldigten zweifelsfrei identifiziert, weil sie ihn nach eigener Aussage bereits zuvor als Sohn eines ehemaligen Kollegen von ihr gekannt habe.
Die Rentnerin, die entkommen konnte, als Thomas zum Tanken in Keetmashoop anhielt, habe Ndauendapo zufolge keinen Grund, den Angeklagten zu Unrecht zu belasten. Im Gegensatz zu ihrer Zeugenaussage, die überzeugend und schlüssig gewesen und von ihrer Tochter bestätigt worden sei, habe Thomas nachweislich gelogen, als er angegeben hatte, er sei zum Zeitpunkt der Tat nicht auf der Farm Gellap Ost, sondern auswärts in Begleitung seines Vaters gewesen.
Das Verfahren wurde zwecks Strafanträge von Anklage und Verteidigung auf den 15. Juni vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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