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Windhoek wächst: Erstmals konkrete Details zur Stadterweiterung (1/2)
Windhoek wächst: Erstmals konkrete Details zur Stadterweiterung (1/2)

Windhoek wächst: Erstmals konkrete Details zur Stadterweiterung (1/2)

In dem Dokument wird klargestellt, dass es jetzt nicht mehr darum gehe, „ob die Grenzen erweitert werden sollten oder nicht und in welchem Ausmaß, sondern wie die Stadt Windhoek die von ihr erwarteten Dienstleistungen erbringen“ könne. Größe und Ausdehnung Die Nordgrenze des vergrößerten Stadtgebietes verlaufe „entlang von bestehenden Farmen bis zur Grenze der Khomas-Region und die nördlichen Grenzen der Farmen Okapuka und Okatjeru”. Dies ist die geringste Ausdehnung. Im Osten schließe das städtische Areal nun „die östlichen Grenzen von Deutsch-Krone Süd, Farm Seeis, Oupembamewa und Neu-Progress” ein und dehne sich bis zu 75 Kilometer vom Stadtzentrum aus. Genauso weit sei es vom Stadtkern bis zur Südgrenze, die ebenfalls bis zur Grenze der Khomas-Region reiche. Nach Westen wiederum erstrecke sich das Stadtgebiet nun bis zur Westgrenze der Farmen Baumgartsbrunn und Baumgartsbrunn-West, ca. 45 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Fazit: „Das gesamte erweiterte Gebiet ist von der Fläche her etwa 5133,40 km2 oder 513340 Hektar groß. Das Gebiet schließt die Siedlungsgebiete Groot Aub und Aris im Süden, Kapps Farm im Osten und das nördliche regionale Siedlungsgebiet nach Nordwesten der Stadt Windhoek ein.” Wem gehört was? Die Stadtverwaltung müsse „Bewohner-Untersuchungen und Eigentümer-Überprüfungen” durchführen. Außerdem bereite man sich auf die „Umsiedlung von Bewohnern auf Grundstücke und dann das Anlegen eines Kundenkontos für die gelieferten Dienstleistungen” vor. Die Stadt macht deutlich: „Die erweiterte Grenzgebiet schließt auch folgende private Siedlungen ein: Omeya, Regenstein, Finkenstein und Herboths Blick.” Und weiter: „Neben diesen wurden die Sungate-Industrie- und Wohnentwicklung am Hosea-Kutako-Flughafen, die Ziveli-Wohnentwicklung nahe Aris und die Kudu-Rivier-Industrieentwicklung unmittelbar nördlich der nördlichen Straßensperre auch geplant und genehmigt, aber sind bislang noch nicht entwickelt worden.” Wer macht dann was? Sieben von zehn Abteilungen der Stadtverwaltung seien in die Erbringung von Dienstleistungen für die Bewohner im erweiterten Stadtgebiet direkt involviert. Dabei teilt die Stadt die Aufgaben und Zuständigkeiten in folgende drei Bereiche (Aufzählung ist nicht vollständig und gilt nur für Farmgebiet und private Wohnsiedlungen, nicht für Siedlungsgebiete wie Groot Aub): 1. Aufgaben, die komplett wie im Stadtgebiet ausgeführt werden: Stadtplanung und Eigentumsmanagement, Stadtpolizei, Finanzen, Gesundheit u.a. 2. Aufgaben, die nur bedingt und/oder unter bestimmten Bedingungen von der Stadtverwaltung wahrgenommen werden können: Umweltstudien, Gemeinschaftsförderung, Katastrophenschutz und -management, Not- und Rettungsdienste u.a. 3. Aufgaben, die die Stadtverwaltung zurzeit nicht bewältigen kann: Grün- und Parkpflege, Wirtschaftsentwicklung, Abfallmanagement, öffentlicher Nahverkehr Mehr Personal, Zeit, Autos Die städtischen Abteilungen hätten verschiedene Bedenken geäußert, heißt es in der Beschlussvorlage. So solle der Mitarbeiterbestand der einzelnen Abteilungen untersucht werden, denn „das erweiterte Grenzgebiet wird zusätzliches Personal nötig machen”. Zudem: „Vor-Ort-Besuche in abgelegenen Gebieten und Siedlungen wie Groot Aub werden lange Abwesenheit vom Büro zur Folge haben.” Überdies: „Zusätzliche und geeignete Fahrzeuge werden für die Offiziellen notwendig sein, um die Vor-Ort-Untersuchungen und Wartungsarbeiten durchzuführen.” Und schließlich: „Die Stadt könnte Außenbüros in dem Gebiet benötigen.” Geld für die Planung Um die Dienstleistungen im erweiterten Stadtgebiet zu erbringen, müsse eine ausführliche Planung durchgeführt werden. Dafür seien fünf Millionen Namibia-Dollar für das Finanzjahr 2013/14 nötig. Verantwortlich sei die Abteilung für Städtische Planung und Grundstücksmanagement. Mit dem Geld sollen ein „Strukturplan”, die „Erweiterung des Stadtplanungskonzepts” sowie „Zuschüsse für Kosten von anderen benötigten Studien” finanziert werden. Die Empfehlungen In der Beschlussvorlage werden insgesamt 13 Empfehlungen gegeben. So sollen beispielsweise die einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten übernehmen. Außerdem sollen der Stadtdirektor und andere Mitarbeiter in die Diskussion mit potenziellen Partnern für die Erbringung von Dienstleistungen einsteigen. Überdies soll die Stadtverwaltung den Fragen-Antworten-Katalog der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und zudem Bürgerversammlungen zu Informationszwecken abhalten. Des Weiteren soll die Stadt das Grundstücksmanagement (Vermietung und Verkauf) in Groot Aub vom Khomas-Regionalrat übernehmen, wobei die Leistungsträger ihre Arbeit weiterhin verrichten sollen (z.B. Stromversorgung durch NamPower). Die administrative Gebühr soll übrigens erst „nach Genehmigung der vorläufigen Bewertungslis­te” (der Grundstücke) zahlbar sein. Die Befreiung von der Zahlung müsse zudem bei der Stadtverwaltung beantragt werden, heißt es. Stefan Fischer

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Allgemeine Zeitung 2024-09-27

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