Windhoeks Bürgermeister rechtfertigt sich
Rentnerin protegiert: Kazapua bestreitet Vorwurf der möglichen Strafvereitelung
Windhoek (ms) – Der Bürgermeister von Windhoek, Muese Kazapua, hat sich gegen Vorwürfe gewehrt, wonach er versucht habe, laufende Ermittlungen der Polizei zu behindern bzw. eine bereits eingeleitete Strafverfolgung gegen einen seiner Manager zu beenden.
Wie er in einer kürzlich veröffentlichten Presseerklärung betonte, habe er nicht geltendes Recht brechen, sondern lediglich verhindern wollen, dass eine bei der Stadtverwaltung verschuldete Rentnerin ihre Wohnung durch Zwangsversteigerung verliert. Die betroffene Seniorin Frieda Kaahanga, sei im Oktober 2013 „tränenüberströmt“ in seinem Büro vorstellig geworden und habe ihm mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung ausstehende Schulden von ihr durch Zwangsversteigerung ihrer Unterkunft eintreiben wolle.
Da ein solches Vorgehen „moralisch unvertretbar“ sei und „politische Konsequenzen“ gehabt hätte, habe er (Kazapua) sich an den für Schuldenverwaltung zuständigen Manager der Stadt gewandt und ihn ersucht, die Zwangsversteigerung nicht vollstrecken zu lassen. Dies habe das Interesse der Anti-Korruptionskommission (ACC) und der Generalstaatsanklägerin geweckt, die ein Verfahren gegen den Manager eingeleitet habe.
Daraufhin habe er (Kazapua) sich nach Rücksprache mit dem Khomas-Regionalrat schriftlich an die Generalstaatsanklägerin gewandt und sie gebeten, aus „moralischen Gründen“ das Verfahren gegen den Manager einzustellen. Ferner habe er ihr in einer eidesstattlichen Erklärung die Hintergründe des Vorgangs erklärt und ihr mitgeteilt, dass er selbst den Manager instruiert habe, die drohende Zwangsversteigerung abzuwenden.
Des Weiteren hebt Kazapua hervor, er respektiere die Entscheidung der Generalstaatsanklägerin, die Strafverfolgung gegen den Manager fortzusetzen. Außerdem bedaure er, dass seine Intervention von politischen Gegnern „aus dem Zusammenhang gerissen“ worden sei. Schließlich habe er aus „ethischen Gründen“ gehandelt und zu keinem Zeitpunkt versucht, den Manager zur Missachtung geltender Vorschriften zu überreden.
Darüber hinaus ist dem Bürgermeister die Feststellung wichtig, dass der Stadtrat seither beschlossen habe, ausstehende Schulden von Rentnern nicht durch Zwangsversteigerung von deren Unterkünften zurückzuerlangen. Gleichzeitig appelliert er an Senioren, denen eine solche Maßnahme droht, sich dringend an die Stadtverwaltung zu wenden und dort alternative Maßnahmen der Schuldentilgung zu erörtern.
Wie er in einer kürzlich veröffentlichten Presseerklärung betonte, habe er nicht geltendes Recht brechen, sondern lediglich verhindern wollen, dass eine bei der Stadtverwaltung verschuldete Rentnerin ihre Wohnung durch Zwangsversteigerung verliert. Die betroffene Seniorin Frieda Kaahanga, sei im Oktober 2013 „tränenüberströmt“ in seinem Büro vorstellig geworden und habe ihm mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung ausstehende Schulden von ihr durch Zwangsversteigerung ihrer Unterkunft eintreiben wolle.
Da ein solches Vorgehen „moralisch unvertretbar“ sei und „politische Konsequenzen“ gehabt hätte, habe er (Kazapua) sich an den für Schuldenverwaltung zuständigen Manager der Stadt gewandt und ihn ersucht, die Zwangsversteigerung nicht vollstrecken zu lassen. Dies habe das Interesse der Anti-Korruptionskommission (ACC) und der Generalstaatsanklägerin geweckt, die ein Verfahren gegen den Manager eingeleitet habe.
Daraufhin habe er (Kazapua) sich nach Rücksprache mit dem Khomas-Regionalrat schriftlich an die Generalstaatsanklägerin gewandt und sie gebeten, aus „moralischen Gründen“ das Verfahren gegen den Manager einzustellen. Ferner habe er ihr in einer eidesstattlichen Erklärung die Hintergründe des Vorgangs erklärt und ihr mitgeteilt, dass er selbst den Manager instruiert habe, die drohende Zwangsversteigerung abzuwenden.
Des Weiteren hebt Kazapua hervor, er respektiere die Entscheidung der Generalstaatsanklägerin, die Strafverfolgung gegen den Manager fortzusetzen. Außerdem bedaure er, dass seine Intervention von politischen Gegnern „aus dem Zusammenhang gerissen“ worden sei. Schließlich habe er aus „ethischen Gründen“ gehandelt und zu keinem Zeitpunkt versucht, den Manager zur Missachtung geltender Vorschriften zu überreden.
Darüber hinaus ist dem Bürgermeister die Feststellung wichtig, dass der Stadtrat seither beschlossen habe, ausstehende Schulden von Rentnern nicht durch Zwangsversteigerung von deren Unterkünften zurückzuerlangen. Gleichzeitig appelliert er an Senioren, denen eine solche Maßnahme droht, sich dringend an die Stadtverwaltung zu wenden und dort alternative Maßnahmen der Schuldentilgung zu erörtern.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen