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Wlotzkasbaken: Pächter können kaufen

Swakopmund - Das Abkommen war bereits am 20. November in einem Eilantrag vom Obergericht als Beschluss festgesetzt, dieser aber erst in dieser Woche zugestellt worden, bestätigte Henner Diekmann von der Pächtervereinigung (Wlotzkasbaken Home Owners Association) gestern auf AZ-Anfrage. Das Schlichtungsabkommen sieht vor, dass der nördlich von Swakopmund gelegenen Feriensiedlung der Status einer Ortschaft verliehen wird und alle 110 derzeit bestehenden Grundstücke sowie 148 weitere, durch Parzellierung und Neuerschließung entstandene Bauplätze verkauft werden.

Die bisherigen Pächter genießen demnach ein Vorkaufsrecht, das sie innerhalb einer 90-Tage-Frist nach schriftlicher Benachrichtigung wahrnehmen müssen. "Ich gehe davon aus, dass alle Wlotzkasbakener von diesem Vorrecht Gebrauch machen werden, wenn der Preis stimmt. Für den gibt es allerdings ohnehin nicht viel Spielraum", so Diekmann.

Der Preis soll nach Angaben des in Windhoek ansässigen Rechtsanwaltes nach den gängigen Gesetzesvorlagen errechnet werden. Laut Diekmann müsse beim Kauf nicht der eigentliche Grund und Boden bezahlt werden, sondern nur der Betrag, den die Erschließung des Grundstückes gekostet habe. Daher werde seiner Meinung nach auch zukünftig keine Wasser- bzw. Abwasserleitung in die Feriensieldung gelegt, da dies die Kosten ins Unermessliche treibe.

Bis die Grundstücksübertragung tatsächlich erfolgt sei, was nach Angaben von Diekmann rund ein Jahr dauern könne, liefen die Pachtverträge mit den derzeitigen Anliegern automatisch weiter. Die durch Erschließung oder Parzellierung neu entstehenden Grundstücke sollen vom Erongo-Regionalrat verkauft werden. Laut Diekmann plane die Behörde, in einer ersten Versteigerung die Parzellen nur Namibiern anzubieten.

Auf dabei nicht verkaufte Grundstücke könne in einer zweiten Auktion jedermann bieten. Sollten danach immer noch Bauplätze übrig sein, dürfe der Regionalrat diese im Rahmen von privaten Kaufverträgen veräußern. Die Einigung ist nach Angaben von Diekmann an eine Bedingung der Pächter geknüpft: Sie übernehmen keine Haftung für möglicherweise entstehende Forderungen nach Überflutungen einzelner neu ausgewiesener Grundstücke, die gelegentlich überschwemmt werden.

Verantwortlich dafür blieben die zuständigen Stadtplaner sowie der Erongo-Regionalrat. Die Aufregung um Wlotzkasbaken hatte bereits Mitte dieses Jahres begonnen, nachdem die im Juni auslaufenden Pachtverträge zunächst nicht verlängert worden waren. Zudem hatten im Zuge der Neustrukturierung Gerüchte für Aufsehen gesorgt, wonach sich hochrangige SWAPO-Kader bereits einige der neuen Grundstücke reserviert haben sollen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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