Wohnrecht und Heimat
Der gerichtliche Räumungsbefehl, den die Eigentümer von der Farm Kalkpan bei Gobabis gegen langjährige Farmbewohner erwirken konnten, hat nicht nur das ähnliche Los anderer Landarbeiter und ihrer Angehörigen in den Mittelpunkt gerückt, sondern hat Fragen zum bestehenden Gesetzesrahmen aufkommen lassen.
Inwiefern können abhängige Menschen nach Jahrzehnten des Wohnrechts im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses auf einer Farm einen historischen Anspruch auf ständiges Wohnrecht geltend machen? Unter welchen Umständen müssen sie einen solchen langjährigen Wohnsitz verlassen?
Es liegt auf der Hand, dass zwingende menschliche Erwägungen bei der Gesetzesrevision, die die Regierung jetzt angekündigt hat, erörtert werden müssen.
Einmal zählen die Landarbeiter im kommerziellen und noch mehr im kommunalen Gebiet zusammen mit den Hausangestellten im ganzen Land zu den Arbeitnehmern, die durch den höchsten Grad der Abhängigkeit und den niedrigsten Stand der Mitbestimmung gekennzeichnet sind. So wenigstens besagt es die umfangreiche Studie zum Status dieser Kräfte aus dem Jahr 1997 (im Parlament erst drei Jahre später vorgelegt).
Der Gesetzgeber wird künftig viel präziser definieren, unter welchen Umständen auf den Farmen ansässige Menschen ihren Wohnsitz verlieren oder behalten können. Artikel 21 (h) der Grundrechte in der namibischen Verfassung besagt: "Alle haben das Recht darauf, ansässig zu sein und sich in jedem Teil Namibias niederzulassen."
Die vielen Menschen, die der Abwanderung vom Lande oder dem Zuzug in eine Squattersiedlung folgen, machen genauso von diesem Recht Gebrauch wie Bürger, die ihren jetzigen Wohnsitz aufgrund eines besseren Arbeitsangebots anderswo mit dem nächsten eintauschen.
So wie das Gesetz das Recht auf Freizügigkeit und auf freie Niederlassung garantiert, ebenso schränkt das Gesetz diese Rechte durch bereits bestehenden Anspruch anderer Einwohner wieder ein. Es gibt jedoch Fälle im Land, bei denen die soziale Dynamik der Ab- und Zuwanderung bestehende Eigentumsrechte überrollt hat. Als Beispiel gelten Squattersiedlungen am Rande der Ortschaften oder an Bahnstrecken, zum Beispiel in Brakwater und in Kombat.
Gesetzgeber, Grundeigentümer, Landarbeiter und Migranten sitzen alle im Boot Namibia und stehen in der Verpflichtung, das Wohn- und Heimatrecht human zu gestalten.
Inwiefern können abhängige Menschen nach Jahrzehnten des Wohnrechts im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses auf einer Farm einen historischen Anspruch auf ständiges Wohnrecht geltend machen? Unter welchen Umständen müssen sie einen solchen langjährigen Wohnsitz verlassen?
Es liegt auf der Hand, dass zwingende menschliche Erwägungen bei der Gesetzesrevision, die die Regierung jetzt angekündigt hat, erörtert werden müssen.
Einmal zählen die Landarbeiter im kommerziellen und noch mehr im kommunalen Gebiet zusammen mit den Hausangestellten im ganzen Land zu den Arbeitnehmern, die durch den höchsten Grad der Abhängigkeit und den niedrigsten Stand der Mitbestimmung gekennzeichnet sind. So wenigstens besagt es die umfangreiche Studie zum Status dieser Kräfte aus dem Jahr 1997 (im Parlament erst drei Jahre später vorgelegt).
Der Gesetzgeber wird künftig viel präziser definieren, unter welchen Umständen auf den Farmen ansässige Menschen ihren Wohnsitz verlieren oder behalten können. Artikel 21 (h) der Grundrechte in der namibischen Verfassung besagt: "Alle haben das Recht darauf, ansässig zu sein und sich in jedem Teil Namibias niederzulassen."
Die vielen Menschen, die der Abwanderung vom Lande oder dem Zuzug in eine Squattersiedlung folgen, machen genauso von diesem Recht Gebrauch wie Bürger, die ihren jetzigen Wohnsitz aufgrund eines besseren Arbeitsangebots anderswo mit dem nächsten eintauschen.
So wie das Gesetz das Recht auf Freizügigkeit und auf freie Niederlassung garantiert, ebenso schränkt das Gesetz diese Rechte durch bereits bestehenden Anspruch anderer Einwohner wieder ein. Es gibt jedoch Fälle im Land, bei denen die soziale Dynamik der Ab- und Zuwanderung bestehende Eigentumsrechte überrollt hat. Als Beispiel gelten Squattersiedlungen am Rande der Ortschaften oder an Bahnstrecken, zum Beispiel in Brakwater und in Kombat.
Gesetzgeber, Grundeigentümer, Landarbeiter und Migranten sitzen alle im Boot Namibia und stehen in der Verpflichtung, das Wohn- und Heimatrecht human zu gestalten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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