Wüst altes Erbrecht geändert
Der Richter Raymond Heathcote - Ihr wisst toch, dass ist der Rechtsmann, der zuletzt in der Avid-Kandara-Seifenoper im Obergericht von Ovenduka volle Ränge hatte - also dieser Richter hat letzte Woche ein Urteil gefällt, das alle außerehelichen Nachkommen aufatmen lässt. Sie dürfen nicht nur, sondern sie müssen von ihren Vätern beerbt werden, selbst oder vor allem wenn kein Testament da ist. Bis letzte Woche ist ein so genanntes uneheliches Kind nach dem Tod seines Vaters bei der Verteilung des Erbes leer ausgegangen, wenn er nicht vorsätzlich etwas vermacht hatte.
Heathcote beruft sich auf die Verfassung des Landes der Braven, die Diskriminierung auf Grund des sozialen Status verbietet. "Unehelich" ist ein sozialer Status, den die frühen Kodifizierer des Zivilrechts rückwirkend am Kind und Nachkommen geahndet haben, derweil sie eigentlich den sündhaften Vater strafen wollten. Aber bei der Erblassung ist der mos schon tot und spürt die Strafe an seinem Spross nicht mehr, so weit wir das von hier überschauen können.
Mit dem Mandatsstatus ist das Römisch-Holländische Recht 1920 in das Land der zwei oder vier Wüsten eingezogen und hat bis 1990 gegolten. Jetzt werden die Karten mit diesem Ausspruch des Richters neu gemischt, was aber nicht besagt, dass das ganze Zivilrecht aus der Quelle nun hinfällig geworden ist. Und die Quelle geht nochall wüst weit in die Abenddämmerung des Römischen Reichs zurück.
Es kommt nicht oft vor, dass ein Richter in Jung-Namibia einen römischen Kaiser zitiert, der vor 1450 Jahren gelebt hat, mindestens tausend Jahre vor dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.
Die Rechtsgelehrten führen den Ausschluss unehelicher Kinder vom Vätererbe auf die Rechtsquellen zurück, die Kaiser Justinian von Konstantinopel, gelebt hat er von 483 bis 565 A. D., gesammelt hat. Bis zu seinem Tod herrschte er über Römer und anderes Mittelmeervolk 38 Jahre lang vom Bosporus aus. Seine Stadt, die bis 330 Byzanz geheißen hatte, wurde später in Konstantinopulis oder Konstaninopel umbenannt, woraus die Türken schließlich Stambul oder Istanbul gemacht haben. Diese Stadt zwischen Okzident und Orient, wo die Filmemacher gern spannende Krimis drehen, hat fast so viele Namen wie Ovenduka, Otjomuise etc.
Der Kodex-Sammler Justinian hat seine Feldherren Belisar und Narses übrigens nach Sardinien, Korsika und Afrika geschickt, um die germanischen Wandalen zu verscheuchen, die mos keinen guten Ruf hinterlassen haben, weil die angeblich so gemorscht haben. Möglicherweise haben Justinians Feldherren dabei schon das Zivilrecht auf unserem Kontinent hinterlassen, das der Richter von Windhoek nun 1450 Jahre später am Wendekreis des Steinbocks revidiert hat. Justinian hat auch noch mit anderen Germanen, den Ost- und Westgoten, Trabbel gehabt.
Das hat ihn nicht davon abgehalten, viele repräsentative Gebäude zu errichten, darunter den monumentalen Sakralbau Hagia Sophia. Damit erschöpfte er die Staatskasse, wodurch er seinem Nachfolger Justin II ein trübes Erbe hinterließ, sagt der Brockhaus. Was er nicht sagt, ist, ob Justinian II ehelich oder illegitim war und deshalb mit leerer Staatskasse anfangen musste.
Klingt alles nochall bekannt.
Heathcote beruft sich auf die Verfassung des Landes der Braven, die Diskriminierung auf Grund des sozialen Status verbietet. "Unehelich" ist ein sozialer Status, den die frühen Kodifizierer des Zivilrechts rückwirkend am Kind und Nachkommen geahndet haben, derweil sie eigentlich den sündhaften Vater strafen wollten. Aber bei der Erblassung ist der mos schon tot und spürt die Strafe an seinem Spross nicht mehr, so weit wir das von hier überschauen können.
Mit dem Mandatsstatus ist das Römisch-Holländische Recht 1920 in das Land der zwei oder vier Wüsten eingezogen und hat bis 1990 gegolten. Jetzt werden die Karten mit diesem Ausspruch des Richters neu gemischt, was aber nicht besagt, dass das ganze Zivilrecht aus der Quelle nun hinfällig geworden ist. Und die Quelle geht nochall wüst weit in die Abenddämmerung des Römischen Reichs zurück.
Es kommt nicht oft vor, dass ein Richter in Jung-Namibia einen römischen Kaiser zitiert, der vor 1450 Jahren gelebt hat, mindestens tausend Jahre vor dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.
Die Rechtsgelehrten führen den Ausschluss unehelicher Kinder vom Vätererbe auf die Rechtsquellen zurück, die Kaiser Justinian von Konstantinopel, gelebt hat er von 483 bis 565 A. D., gesammelt hat. Bis zu seinem Tod herrschte er über Römer und anderes Mittelmeervolk 38 Jahre lang vom Bosporus aus. Seine Stadt, die bis 330 Byzanz geheißen hatte, wurde später in Konstantinopulis oder Konstaninopel umbenannt, woraus die Türken schließlich Stambul oder Istanbul gemacht haben. Diese Stadt zwischen Okzident und Orient, wo die Filmemacher gern spannende Krimis drehen, hat fast so viele Namen wie Ovenduka, Otjomuise etc.
Der Kodex-Sammler Justinian hat seine Feldherren Belisar und Narses übrigens nach Sardinien, Korsika und Afrika geschickt, um die germanischen Wandalen zu verscheuchen, die mos keinen guten Ruf hinterlassen haben, weil die angeblich so gemorscht haben. Möglicherweise haben Justinians Feldherren dabei schon das Zivilrecht auf unserem Kontinent hinterlassen, das der Richter von Windhoek nun 1450 Jahre später am Wendekreis des Steinbocks revidiert hat. Justinian hat auch noch mit anderen Germanen, den Ost- und Westgoten, Trabbel gehabt.
Das hat ihn nicht davon abgehalten, viele repräsentative Gebäude zu errichten, darunter den monumentalen Sakralbau Hagia Sophia. Damit erschöpfte er die Staatskasse, wodurch er seinem Nachfolger Justin II ein trübes Erbe hinterließ, sagt der Brockhaus. Was er nicht sagt, ist, ob Justinian II ehelich oder illegitim war und deshalb mit leerer Staatskasse anfangen musste.
Klingt alles nochall bekannt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen