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Ya Nangoloh bleibt standhaft

Windhoek - "Wir werden das Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof weiter verfolgen und die Klage nur dann zurückziehen, wenn sich das Parlament zur Einrichtung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission nach südafrikanischem Vorbild bereit erklären sollte", betonte er gestern auf Anfrage. Nach seiner Darstellung gehe es der NGfM in dem angestrebten Prozess weniger um eine strafrechtliche Verfolgung Nujomas als eine Klärung des Schicksals hunderter Dissidenten, die vor der Unabhängigkeit unter der Obhut der damaligen Befreiungsbewegung SWAPO verschwunden seien.

Da sämtliche Organisationen wie Breaking the Wall of Silence (BWS) und das inzwischen aufgelöste Elternkomitee bei dem Versuch gescheitert seien, von der SWAPO Auskunft über den Verbleib der vermutlich umgebrachten Vermissten einzufordern, bleibe der NGfM nun nur der Rechtsweg. Nujoma sei deshalb der erste von insgesamt vier Beklagten, weil er damals der Oberbefehlshaber des bewaffneten Flügels der SWAPO (PLAN) gewesen und als solches für das Verschwinden der Vermissten verantwortlich sei.

Dass die Klage der NGfM, die bereits im Dezember beim Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht wurde, erst jetzt derartiges Aufsehen erregt, führt ya Nangoloh auf den bevorstehenden Parteitag der SWAPO zurück. "Bei den verschiedenen SWAPO-Funktionären, die uns für unseren Schritt verurteilt und zum Teil übel beschimpft haben, handelt es sich ausnahmslos um Nujoma-Anhänger, die sich seine Rückkehr als Staatsoberhaupt wünschen", erklärte er. Deshalb würden sie ihm nun derart solidarisch den Rücken stärken, um seine Position bei dem für November angesetzten Parteikongress zu stärken.

Ya Nangoloh ist nach eigenem Bekunden zwar über seine Sicherheit besorgt, weil "radikale Elemente innerhalb der SWAPO die rhetorische Gewalt gegen mich als Freibrief zur physischen Gewalt verstehen könnten". Bis der Strafgerichtshof darüber entschieden hat, ob er die Klage der NGfM anhören wird (was ya Nangoloh zufolge bis zu drei Jahren dauern könnte), will er sich "nicht von undemokratischen Elementen verunsichern oder von der Klage abbringen lassen". Falls er sich "jemals akut bedroht fühlen sollte", will er bei der Polizei Personenschutz beantragen.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-29

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