Ya Nangoloh verurteilt
Menschenrechtler soll wegen Verleumdung zahlen
Windhoek (ms) • Der Menschenrechtler Phil ya Nangoloh will ein Urteil des Obergerichts anfechten, das ihn vor einigen Tagen wegen Verleumdung zur Zahlung von 65000 N$ verurteilt hat.
Das hat ya Nangoloh gestern auf Anfrage der AZ bestätigt. Hintergrund ist ein Antrag der beiden Kläger Werner Kaniita und Ananias Iiyambo die ya Nangoloh wegen mutmaßlicher Diffamierung auf jeweils 250000 N$ Schmerzensgeld verklagt hatten. Auslöser des anschließenden Rechtsstreits war ein Weidedisput zwischen Vertretern der Stammesbehörden Ondonga und Kwanyama den die beiden Kläger als zwei von insgesamt sechs Mitgliedern einer Untersuchungskommission lösen sollten.
Im Verlaufe ihrer Arbeit hatten sich diverse Leserbriefschreiber unter Pseudonym zu Wort gemeldet und sich zum Teil abfällig über die Kwanyama geäußert. Zwei dieser Autoren hatte ya Nangoloh nach eigener Aussage als Kaniita und Iiyambo identifiziert und in verschiedenen Einträgen auf seiner Facebook-Seite gegen sie Stimmung gemacht. Dabei hatte ya Nangoloh den beiden Klägern unter anderem vorgeworfen, ethnische Ressentiments zu schüren und unbegründete Vorurteile zu bedienen, die zu Rassenkonflikten im Lande führen könnten.
Diese Warnung habe laut Kläger den Eindruck erweckt, dass sie Rassisten seien und sich der Volksverhetzung schuldig gemacht bzw. das verfassungsrechtliche Verbot gegen Diskriminierung verletzt hätten. In seinem Urteil kam Richter Herman Oosthuizen zu dem Schluss, dass die Kläger teilweise Recht und damit eine Entschädigung von jeweils 60000 N$ und 5000 N$ verdient hätten.
Das hat ya Nangoloh gestern auf Anfrage der AZ bestätigt. Hintergrund ist ein Antrag der beiden Kläger Werner Kaniita und Ananias Iiyambo die ya Nangoloh wegen mutmaßlicher Diffamierung auf jeweils 250000 N$ Schmerzensgeld verklagt hatten. Auslöser des anschließenden Rechtsstreits war ein Weidedisput zwischen Vertretern der Stammesbehörden Ondonga und Kwanyama den die beiden Kläger als zwei von insgesamt sechs Mitgliedern einer Untersuchungskommission lösen sollten.
Im Verlaufe ihrer Arbeit hatten sich diverse Leserbriefschreiber unter Pseudonym zu Wort gemeldet und sich zum Teil abfällig über die Kwanyama geäußert. Zwei dieser Autoren hatte ya Nangoloh nach eigener Aussage als Kaniita und Iiyambo identifiziert und in verschiedenen Einträgen auf seiner Facebook-Seite gegen sie Stimmung gemacht. Dabei hatte ya Nangoloh den beiden Klägern unter anderem vorgeworfen, ethnische Ressentiments zu schüren und unbegründete Vorurteile zu bedienen, die zu Rassenkonflikten im Lande führen könnten.
Diese Warnung habe laut Kläger den Eindruck erweckt, dass sie Rassisten seien und sich der Volksverhetzung schuldig gemacht bzw. das verfassungsrechtliche Verbot gegen Diskriminierung verletzt hätten. In seinem Urteil kam Richter Herman Oosthuizen zu dem Schluss, dass die Kläger teilweise Recht und damit eine Entschädigung von jeweils 60000 N$ und 5000 N$ verdient hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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