Young African kämpfen weiter
Windhoek (joe) • Der ehemalige Premier-League-Verein Young African will weiter rechtlich gegen seinen Zwangsabstieg vorgehen. In der vergangenen Woche fand der erste Termin im Zuge des Eilantrags statt, doch formelle Fehler sorgten zunächst für eine Absage. Nun kündigte der Verein an, ihren Protest im nächsten Monat erneut vor Gericht zu bringen.
Claudia Claasen, die zuständige Richterin am Obergericht in Windhoek, stellte in der letzten Woche fest, dass der Eilantrag nicht alle formalen Anforderungen erfüllen würde. Zudem seien die gesetzten Fristen zu kurz für die beteiligten Parteien gewesen. Sowohl die namibische Fußballliga NPL als auch die African Stars, die sich zuerst zu dem Fall hätten äußern sollen, gaben zu Protokoll, dass der Gerichtstermin zu kurzfristig einberufen wurde. Zudem sei die Vorladung per E-Mail gekommen und nicht per normalem Postweg, was ebenfalls nicht mit den Abläufen des Obergerichts zu vereinbaren sei.
Das Gericht stimmte zu, dass nicht alle Beteiligten in der Kürze der Zeit die Möglichkeit gehabt hätten, sich ausführlich zu dem Fall zu äußern. Mittlerweile wurde ein neuer Termin angesetzt, für den die schriftlichen Vorladungen bereits versendet wurden. Alle Beteiligten haben nun bis Dienstag, 5. März, die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Am darauffolgenden Freitag, 8. März, findet schließlich die Anhörung vor Gericht statt.
Claudia Claasen, die zuständige Richterin am Obergericht in Windhoek, stellte in der letzten Woche fest, dass der Eilantrag nicht alle formalen Anforderungen erfüllen würde. Zudem seien die gesetzten Fristen zu kurz für die beteiligten Parteien gewesen. Sowohl die namibische Fußballliga NPL als auch die African Stars, die sich zuerst zu dem Fall hätten äußern sollen, gaben zu Protokoll, dass der Gerichtstermin zu kurzfristig einberufen wurde. Zudem sei die Vorladung per E-Mail gekommen und nicht per normalem Postweg, was ebenfalls nicht mit den Abläufen des Obergerichts zu vereinbaren sei.
Das Gericht stimmte zu, dass nicht alle Beteiligten in der Kürze der Zeit die Möglichkeit gehabt hätten, sich ausführlich zu dem Fall zu äußern. Mittlerweile wurde ein neuer Termin angesetzt, für den die schriftlichen Vorladungen bereits versendet wurden. Alle Beteiligten haben nun bis Dienstag, 5. März, die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Am darauffolgenden Freitag, 8. März, findet schließlich die Anhörung vor Gericht statt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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