Zahl der Angeklagten schrumpft
Die Zahl der Angeklagten im Prozess gegen vermeintliche Separatisten des Caprivi ist mit dem jüngsten Todesfall eines Häftlings von ursprünglich 133 auf 120 geschrumpft. Damit sind seit August 1999 zehn Prozent der Angeklagten in Polizeigewahrsam verstorben.
Grootfontein - "Eine Kombination harter Haftbedingungen, die Folgen der Folterung der Mehrzahl der Häftlinge im Jahre 1999, die Verweigerung direkter ärztlicher Behandlung sowie schlechte Ernährung gehören kombiniert zu den Ursachen dieser Todesfälle", erklärte Phil ya Nangoloh, Direktor der Namibischen Gesellschaft für Menschenrechte, NGfM, gestern gegenüber der AZ. Der Prozess in Grootfontein behandelt derzeit die Frage, ob eine Anzahl Angeklagter, die in zwei Gruppen aus Sambia (im August, beziehungsweise November 1999) "geholt" oder "abgeschoben" wurden, im Widerspruch zum jeweiligen Landes- und internationalen Völkerrecht nach Namibia gekommen sind.
Die AZ hat Nangoloh nach der exakten Zahl der Todesfälle unter den Angeklagten befragt, nachdem Nampa von elf, die NGfM und die meisten namibischen Medien jedoch von 13 Todesfällen unter den vermeintlichen Separatisten sprechen. "Wir können die Verstorbenen allesamt namentlich aufführen", so Nagoloh. Angeklagte haben erneut vor Gericht ausgesagt, dass sie sechs Monate lang in Fesseln sowie in Einzelhaft gehalten wurden und keine Besucher empfangen durften.
Bei dem letzten Verstorbenen handelt es sich laut Nampa um Euster Matombola Masake, 30, der am Montagabend im Krankenhaus von Katima Mulilo verstorben ist, nachdem er aus Gesundheitsgründen von Grootfontein in die Hauptstadt von Caprivi transferiert worden war.
Der Prozess wurde gestern auf kommenden Montag vertagt, um dem Staatsankläger Gelegenheit zu bieten, noch Zeugen aus Sambia und Botswana ins Gericht zu bestellen. Die Anreise wird angeblich durch diplomatische Bürokratie verzögert.
Aus dem gestrigen Verhör des Oberstleutnant Philemon Ndokotola von der namibischen Armee durch Verteidiger Kauta geht jedoch hervor, dass die Auslieferung von 13 Angeklagten aus Sambia mit der Beteiligung der Namibischen Polizei, der Namibischen Armee, NDF, sowie der sambischen Polizei äußerst zügig verlaufen ist, auch wenn sich diese Parteien jetzt vor Gericht häufig widersprechen und dabei erklären, dass nicht "sie" dafür zuständig gewesen seien, auf korrekte Auslieferungsverfahren zu achten. Ndokotola von der NDF und die namibische Polizei behaupten jeweils wechselseitig, dass sie nur eine untergeordnete Rolle bei der Auslieferung gespielt hätten und "die anderen" eigentlich die Befehlsgewalt gehabt hätten.
Am Montag hatte der Verteidigungsanwalt Kauta durch Verhör des sambischen Polizeioffiziers Rhodes Chipengu festgestellt, dass die sambische Seite bei der Auslieferung bereits eine ganze Reihe eigener Landesgesetze verletzt habe.
Grootfontein - "Eine Kombination harter Haftbedingungen, die Folgen der Folterung der Mehrzahl der Häftlinge im Jahre 1999, die Verweigerung direkter ärztlicher Behandlung sowie schlechte Ernährung gehören kombiniert zu den Ursachen dieser Todesfälle", erklärte Phil ya Nangoloh, Direktor der Namibischen Gesellschaft für Menschenrechte, NGfM, gestern gegenüber der AZ. Der Prozess in Grootfontein behandelt derzeit die Frage, ob eine Anzahl Angeklagter, die in zwei Gruppen aus Sambia (im August, beziehungsweise November 1999) "geholt" oder "abgeschoben" wurden, im Widerspruch zum jeweiligen Landes- und internationalen Völkerrecht nach Namibia gekommen sind.
Die AZ hat Nangoloh nach der exakten Zahl der Todesfälle unter den Angeklagten befragt, nachdem Nampa von elf, die NGfM und die meisten namibischen Medien jedoch von 13 Todesfällen unter den vermeintlichen Separatisten sprechen. "Wir können die Verstorbenen allesamt namentlich aufführen", so Nagoloh. Angeklagte haben erneut vor Gericht ausgesagt, dass sie sechs Monate lang in Fesseln sowie in Einzelhaft gehalten wurden und keine Besucher empfangen durften.
Bei dem letzten Verstorbenen handelt es sich laut Nampa um Euster Matombola Masake, 30, der am Montagabend im Krankenhaus von Katima Mulilo verstorben ist, nachdem er aus Gesundheitsgründen von Grootfontein in die Hauptstadt von Caprivi transferiert worden war.
Der Prozess wurde gestern auf kommenden Montag vertagt, um dem Staatsankläger Gelegenheit zu bieten, noch Zeugen aus Sambia und Botswana ins Gericht zu bestellen. Die Anreise wird angeblich durch diplomatische Bürokratie verzögert.
Aus dem gestrigen Verhör des Oberstleutnant Philemon Ndokotola von der namibischen Armee durch Verteidiger Kauta geht jedoch hervor, dass die Auslieferung von 13 Angeklagten aus Sambia mit der Beteiligung der Namibischen Polizei, der Namibischen Armee, NDF, sowie der sambischen Polizei äußerst zügig verlaufen ist, auch wenn sich diese Parteien jetzt vor Gericht häufig widersprechen und dabei erklären, dass nicht "sie" dafür zuständig gewesen seien, auf korrekte Auslieferungsverfahren zu achten. Ndokotola von der NDF und die namibische Polizei behaupten jeweils wechselseitig, dass sie nur eine untergeordnete Rolle bei der Auslieferung gespielt hätten und "die anderen" eigentlich die Befehlsgewalt gehabt hätten.
Am Montag hatte der Verteidigungsanwalt Kauta durch Verhör des sambischen Polizeioffiziers Rhodes Chipengu festgestellt, dass die sambische Seite bei der Auslieferung bereits eine ganze Reihe eigener Landesgesetze verletzt habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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