Zeitige Warnung
Das Verhalten des Kabinetts und des Präsidenten in der Angelegenheit der Anstellung des Generalstaatsanwalts nimmt groteske und bizarre Formen an.
Dabei gibt die namibische Verfassung klare Anweisungen, wie dieser Schlüsselposten der Justiz zu besetzen ist.Der Präsident ist auf die Empfehlung der Justizdienstkommission befugt, den Oberrichter, den Ombudsmann und den Generalstaatsanwalt zu ernennen. Es ist völlig richtig, dass eine solche Kommission die Qualifikation und die Eignung eines jeglichen Kandidaten für das Amt überprüft. Es drängt sich jetzt jedoch der Verdacht auf, dass nach dem langen einflussreichen aber ebenso kompetenten "Regime" des vorigen Generalstaatsanwalts Hans Heyman, der unter südafrikanischer Verwaltung ebenso wie unter der souveränen Regierung die Anklagen geordnet hat, jetzt vor allem eine Person unter Beachtung der Korrekturmaßnahmen (affirmative action) ernannt werden soll.
Im Streitfall Zemburuka gegen den Staat vor dem Obergericht hat der Advokat Cohrssen zu Recht auf die Unsicherheit hingewiesen, die durch die wiederholte Verlängerung einer vorläufigen Anstellung eines amtierenden Staatsanwalts verursacht wird. Die Entscheidungsgewalt des Generalstaatsanwalts macht das Amt zu einem Schlüsselposten im Staat. Er entscheidet unter Ausschluss der Öffentlichkeit, welche Strafverfahren vor dem Obergericht und dem Obersten Gericht (Supreme Court) verhandelt werden.
Diese Torhüterfunktion darf niemals von einer inkompetenten Person ausgeübt werden.
Dabei gibt die namibische Verfassung klare Anweisungen, wie dieser Schlüsselposten der Justiz zu besetzen ist.Der Präsident ist auf die Empfehlung der Justizdienstkommission befugt, den Oberrichter, den Ombudsmann und den Generalstaatsanwalt zu ernennen. Es ist völlig richtig, dass eine solche Kommission die Qualifikation und die Eignung eines jeglichen Kandidaten für das Amt überprüft. Es drängt sich jetzt jedoch der Verdacht auf, dass nach dem langen einflussreichen aber ebenso kompetenten "Regime" des vorigen Generalstaatsanwalts Hans Heyman, der unter südafrikanischer Verwaltung ebenso wie unter der souveränen Regierung die Anklagen geordnet hat, jetzt vor allem eine Person unter Beachtung der Korrekturmaßnahmen (affirmative action) ernannt werden soll.
Im Streitfall Zemburuka gegen den Staat vor dem Obergericht hat der Advokat Cohrssen zu Recht auf die Unsicherheit hingewiesen, die durch die wiederholte Verlängerung einer vorläufigen Anstellung eines amtierenden Staatsanwalts verursacht wird. Die Entscheidungsgewalt des Generalstaatsanwalts macht das Amt zu einem Schlüsselposten im Staat. Er entscheidet unter Ausschluss der Öffentlichkeit, welche Strafverfahren vor dem Obergericht und dem Obersten Gericht (Supreme Court) verhandelt werden.
Diese Torhüterfunktion darf niemals von einer inkompetenten Person ausgeübt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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