Zeitung wegen Verleumdung verurteilt
Diffamierter Kläger erstreitet Entschädigung von 100000 N$ samt Entschuldigung
Von Marc Springer, Windhoek
Ein entsprechendes Urteil, das gestern von Richter Herman Oosthuizen gefällt wurde, geht auf eine Klage des Anwalt Ferdinand Vincent du Toit zurück, die sich gegen den Chefredakteur der Zeitung „The Namibian“, Tangeni Amupadhi, sowie deren Herausgeber und Druckerei richtet. Auslöser war ein von Amupadhi verfasster und am 15. Juli 2016 veröffentlichter Kommentar, durch den sich der darin namentlich erwähnte du Toit verunglimpft fühlt.
Schließlich habe der Meinungsbeitrag der Eindruck erweckt, dass er „habgierig, egoistisch, geizig, unehrlich und moralisch korrupt“ sei, weil er die Rückgabe einer Wohnung erwirkt habe, die seine ehemalige Hausangestellte mit einem Darlehen von ihm gekauft, aber nicht abbezahlt habe. Konkret hatte du Toit die Darstellung beanstandet, er habe sich auf Kosten der Ex-Angestellten Eli Afrikaner bereichert, indem er sie genötigt habe, ihm das nach einigen Jahren deutlich an Wert gestiegene Haus als Spende zu überlassen, nachdem sie ihm das für den Kauf desselben gemachte Darlehen nicht habe zurückzahlen können.
Dieser Vorwurf würde nahelegen, dass er mittelose Mitmenschen ausbeuten und ausnutzen würde, was seinem Ansehen als Anwalt geschadet und seinen Ruf auch international beschädigt habe, weil der Kommentar über das Internet auch im Ausland zugänglich sei. Demnach hatte du Toit Schmerzensgeld in Höhe von 250000 N$ als Wiedergutmachung für die ihm angeblich verursachte Verletzung seiner Menschenwürde gefordert.
Die von Amuphadi bemühte Erwiderung, wonach sich der Kommentar auf einen inhaltlich korrekten Bericht zu dem Thema gestützt habe, im öffentlichen Interesse gewesen und durch die Presse- und Meinungsfreiheit legitimiert sei, will Oosthuizen in seinem Urteil nicht gelten lassen. Schließlich habe du Toit bei seiner Vernehmung überzeugend dargelegt, dass Afrikaner das Haus nie bezogen habe, weil es ihm (dem Kläger) nicht gelungen sei, einen Räumungsbefehl gegen den Vormieter zu erwirken. Obwohl er das Haus im Jahre 2007 für Afrikaner gekauft und ausstehende Kosten für Bodensteuer und Wasserversorgung in Höhe von 36000 N$ bezahlt habe, habe jene die an sie übertragene aber von dem Vormieter besetzt gehaltene Immobilie nie bezogen, sondern nach ihrer Pensionierung im Jahre 2012 an ihn zurücküberschrieben.
Oosthuizen zufolge habe Amuphadi keine Anstrengung unternommen, diese Zusammenhänge zu klären. Vielmehr habe er suggeriert, du Toit habe Afrikaner gezwungen, das Haus zu verlassen und ihm zurückzugeben, weil sie ihm die dafür bezahlten 86000 N$ nicht habe zurückerstatten können. Laut Richter hat sich Amuphadi damit auf unbestätigtes Hörensagen verlassen und den Kläger des Rechts beraubt, seine Sicht der Dinge darzulegen. Damit habe er dem Ruf und Ansehen von du Toit geschadet, der dafür nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine Entschädigung von 100000 N$ verdient habe.
Ein entsprechendes Urteil, das gestern von Richter Herman Oosthuizen gefällt wurde, geht auf eine Klage des Anwalt Ferdinand Vincent du Toit zurück, die sich gegen den Chefredakteur der Zeitung „The Namibian“, Tangeni Amupadhi, sowie deren Herausgeber und Druckerei richtet. Auslöser war ein von Amupadhi verfasster und am 15. Juli 2016 veröffentlichter Kommentar, durch den sich der darin namentlich erwähnte du Toit verunglimpft fühlt.
Schließlich habe der Meinungsbeitrag der Eindruck erweckt, dass er „habgierig, egoistisch, geizig, unehrlich und moralisch korrupt“ sei, weil er die Rückgabe einer Wohnung erwirkt habe, die seine ehemalige Hausangestellte mit einem Darlehen von ihm gekauft, aber nicht abbezahlt habe. Konkret hatte du Toit die Darstellung beanstandet, er habe sich auf Kosten der Ex-Angestellten Eli Afrikaner bereichert, indem er sie genötigt habe, ihm das nach einigen Jahren deutlich an Wert gestiegene Haus als Spende zu überlassen, nachdem sie ihm das für den Kauf desselben gemachte Darlehen nicht habe zurückzahlen können.
Dieser Vorwurf würde nahelegen, dass er mittelose Mitmenschen ausbeuten und ausnutzen würde, was seinem Ansehen als Anwalt geschadet und seinen Ruf auch international beschädigt habe, weil der Kommentar über das Internet auch im Ausland zugänglich sei. Demnach hatte du Toit Schmerzensgeld in Höhe von 250000 N$ als Wiedergutmachung für die ihm angeblich verursachte Verletzung seiner Menschenwürde gefordert.
Die von Amuphadi bemühte Erwiderung, wonach sich der Kommentar auf einen inhaltlich korrekten Bericht zu dem Thema gestützt habe, im öffentlichen Interesse gewesen und durch die Presse- und Meinungsfreiheit legitimiert sei, will Oosthuizen in seinem Urteil nicht gelten lassen. Schließlich habe du Toit bei seiner Vernehmung überzeugend dargelegt, dass Afrikaner das Haus nie bezogen habe, weil es ihm (dem Kläger) nicht gelungen sei, einen Räumungsbefehl gegen den Vormieter zu erwirken. Obwohl er das Haus im Jahre 2007 für Afrikaner gekauft und ausstehende Kosten für Bodensteuer und Wasserversorgung in Höhe von 36000 N$ bezahlt habe, habe jene die an sie übertragene aber von dem Vormieter besetzt gehaltene Immobilie nie bezogen, sondern nach ihrer Pensionierung im Jahre 2012 an ihn zurücküberschrieben.
Oosthuizen zufolge habe Amuphadi keine Anstrengung unternommen, diese Zusammenhänge zu klären. Vielmehr habe er suggeriert, du Toit habe Afrikaner gezwungen, das Haus zu verlassen und ihm zurückzugeben, weil sie ihm die dafür bezahlten 86000 N$ nicht habe zurückerstatten können. Laut Richter hat sich Amuphadi damit auf unbestätigtes Hörensagen verlassen und den Kläger des Rechts beraubt, seine Sicht der Dinge darzulegen. Damit habe er dem Ruf und Ansehen von du Toit geschadet, der dafür nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine Entschädigung von 100000 N$ verdient habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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