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Zelna Hengari scheitert mit Klage auf Wiedereinstellung
Zelna Hengari scheitert mit Klage auf Wiedereinstellung

Zelna Hengari scheitert mit Klage auf Wiedereinstellung

Obergericht erteilt juristische Legitimation für Vertragsende von ehemaliger NWR-Geschäftsführerin
Steffi Balzar
Windhoek (ms) - Die ehemalige Geschäftsführerin von Namibia Wildlife Resorts (NWR), Zelna Hengari, ist bei dem Versuch gescheitert, ihre Wiedereinstellung bei dem staatlichen Rastlagerbetreiber einzuklagen.

Hengari war im April 2019 wegen einer von ihr geschlossenen und vom NWR-Vorstand angeblich nicht genehmigten Abmachung mit der Firma Sun Karros Lifestyle Safaris suspendiert worden. Wenig später hatte der Vorstand ihren Vertrag nicht verlängert, der auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet und am 15. Juli 2019 ausgelaufen war.

Diese Entscheidung hatte die Klägerin mit der Begründung angefochten, das Ministerium für Umwelt und Tourismus habe versäumt, die Namen der Vorstandsmitglieder im Amtsblatt zu veröffentlichen. Deshalb sei das Gremium nicht vorschriftsmäßig konstituiert gewesen und die Entscheidung, ihren Vertrag nicht zu verlängern, damit unwirksam. Ferner hatte sie vorgebracht, ihr sei keine Anhörung gewährt worden, bevor beschlossen wurde, sie nicht weiter zu beschäftigen.

In seinem am Freitag ergangenen Urteil kommt Ersatzrichter Kobus Miller zu dem Ergebnis, die Namen der Vorstandsmitglieder hätten nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden müssen, weil deren Ernennung zu diesem Zeitpunkt noch nicht formalisiert worden sei. Es habe sich also um eine, im Gesetz für Staatsbetriebe ausdrücklich erlaubte, „Übergangslösung“ gehandelt, bei der auch die Pflicht entfallen sei, die neuen Vorstände im Amtsblatt zu benennen. Ferner sei Hengaris Vertrag von Beginn an auf fünf Jahre befristet gewesen, weshalb der Vorstand nicht verpflichtet gewesen sei, diesen zu verlängern oder die Klägerin vorher anzuhören.

In einem getrennten Verfahren versucht Hengari von NWR Schadensersatz in Höhe von 7,5 Millionen N$ wegen angeblicher Verleumdung einzuklagen. Diese Klage stützt sich auf eine Presseerklärung von NWR, in der Hengari vorgeworfen wird, sie habe ihre Kompetenzen überschritten, als sie im Mai 2019 eigenmächtig den umstrittenen Vertrag mit Sun Karros geschlossen hat.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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