Zermürbender Kleinkrieg
Die andauernde Schikane von Ausländern setzt das Innenministerium nicht nur dem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit aus, sondern demonstriert auch eine Missachtung des Gerichts, die in Namibia ohne Beispiel ist.
Obwohl die Justiz in diversen Testfällen festgestellt hat, dass Ausländer, die mit Namibiern verheiratet sind, hierzulande weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis brauchen, werden eben diese Genehmigungen von der Immigrationsbehörde immer wieder eingefordert. Dabei ist sich das Ministerium angesichts der Vielzahl verbindlicher Gerichtsurteile natürlich bewusst, dass es dazu rechtlich nicht befugt ist.
Dass die Verantwortlichen dennoch ständig Ausländern mit der Deportation drohen, die aufgrund ihrer Ehe mit Namibiern hierzulande ein dauerhaftes Bleiberecht haben, lässt nur einen Schluss zu: Sie wollen die Betroffenen so lange zermürben und einschüchtern, bis diese entkräftet aufgeben und freiwillig das Land verlassen. Anders lässt sich nicht erklären, dass das Ministerium jeden Betroffenen aufs Neue zwingt, seine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung einzuklagen, obwohl ihr Recht darauf vor Gericht mehrmals allgemeingültig bestätigt wurde.
Was das Ministerium als Kampf gegen Scheinehen darstellt, ist folglich vielmehr der Versuch, es Ausländern in Namibia so unangenehm wie möglich zu machen.
Obwohl die Justiz in diversen Testfällen festgestellt hat, dass Ausländer, die mit Namibiern verheiratet sind, hierzulande weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis brauchen, werden eben diese Genehmigungen von der Immigrationsbehörde immer wieder eingefordert. Dabei ist sich das Ministerium angesichts der Vielzahl verbindlicher Gerichtsurteile natürlich bewusst, dass es dazu rechtlich nicht befugt ist.
Dass die Verantwortlichen dennoch ständig Ausländern mit der Deportation drohen, die aufgrund ihrer Ehe mit Namibiern hierzulande ein dauerhaftes Bleiberecht haben, lässt nur einen Schluss zu: Sie wollen die Betroffenen so lange zermürben und einschüchtern, bis diese entkräftet aufgeben und freiwillig das Land verlassen. Anders lässt sich nicht erklären, dass das Ministerium jeden Betroffenen aufs Neue zwingt, seine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung einzuklagen, obwohl ihr Recht darauf vor Gericht mehrmals allgemeingültig bestätigt wurde.
Was das Ministerium als Kampf gegen Scheinehen darstellt, ist folglich vielmehr der Versuch, es Ausländern in Namibia so unangenehm wie möglich zu machen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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