Zerstritten bis ans Grab in Okahandja
Nguvauva-Witwe darf Grab ihres Mannes nicht besuchen
Winhoek (hf) • Das Obergericht hat am Donnerstag einem Antrag der traditionellen Ovambanderu-Behörde stattgegeben, wonach der Witwe des verstorbenen Ovambanderu-Chefs, Nguvauva Mujunku II, ihrem Sohn sowie ihrem Gefolge untersagt wird, das Grab selbigen Nguvauva Munjuku II zu besuchen oder einen Kranz niederzulegen. Aletha Karikundua Nguvauva wird von einer Fraktion der Ovambanderu als Chefin anerkannt, wozu sie auch die Unterstützung des inzwischen verstorbenen Ovaherero-Chefs Kuaima Riruako genossen hatte. In der Zwischenzeit hat das Obergericht im Nachfolgedisput um die Häuptlingschaft in einer Entscheidung die staatlich anerkannte Nachfolge Kilus Nguvauva zugesprochen, einem der Söhne von Nguvauva Munjuku II. Kilus Nguvauva ist somit Chef der tradtionellen Behörde der Ovambanderu. Er wird jedoch nicht vom Gefolge Aletha Nguvauvas anerkannt.
Im jüngsten Disput um das Häuptlingsgrab Nguvauva Mujuku II in Okahandja, wo sich die Ovambanderu jährlich vor dem 12. Juni versammeln, hat die Ovambanderu-Behörde gegen die Witwe und ihren Sohn Mutima Rikaratera Nguvauva Beschwerde eingereicht, dass sie im Mai dieses Jahres ohne Zustimmung und ohne die dafür üblichen Riten das Häuptlingsgrab besucht hätten. Die Kläger haben folglich eine gerichtliche Verfügung beantragt und am vergangenen Donnerstag erhalten, dass der Witwe, ihrem Sohn und ihrem Gefolge das ganze Jahr über ein Grabesbesuch sowie eine Kranzniederlegung verwehrt wird, es sei denn, sie beantragen einen solchen Besuch bei der Stammesbehörde. Es ist ihnen auch untersagt, am Grab ein Gedenktreffen zu veranstalten. Das Gericht hat die Witwe und den Sohn beauftragt, den Gerichtsausspruch über Radio Otjiherero bekannt zu geben.
Im jüngsten Disput um das Häuptlingsgrab Nguvauva Mujuku II in Okahandja, wo sich die Ovambanderu jährlich vor dem 12. Juni versammeln, hat die Ovambanderu-Behörde gegen die Witwe und ihren Sohn Mutima Rikaratera Nguvauva Beschwerde eingereicht, dass sie im Mai dieses Jahres ohne Zustimmung und ohne die dafür üblichen Riten das Häuptlingsgrab besucht hätten. Die Kläger haben folglich eine gerichtliche Verfügung beantragt und am vergangenen Donnerstag erhalten, dass der Witwe, ihrem Sohn und ihrem Gefolge das ganze Jahr über ein Grabesbesuch sowie eine Kranzniederlegung verwehrt wird, es sei denn, sie beantragen einen solchen Besuch bei der Stammesbehörde. Es ist ihnen auch untersagt, am Grab ein Gedenktreffen zu veranstalten. Das Gericht hat die Witwe und den Sohn beauftragt, den Gerichtsausspruch über Radio Otjiherero bekannt zu geben.
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Allgemeine Zeitung
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