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Zeugen werden gesetzlich geschützt
Zeugen werden gesetzlich geschützt

Zeugen werden gesetzlich geschützt

Namibia will mithilfe von Gesetzen das transparenteste Land Afrikas werden
Frank Steffen
Von Frank Steffen , Windhoek

Der namibische Justizminister. Dr. Albert Kawana, legte dem Parlament am vergangenen Donnerstag zwei Gesetzentwürfe vor, worin den sogenannten „Whistleblowers“ (Informanten und Informationszuträger) sowie Zeugen, jeweils ein verbesserter Schutz gewährleistet werden soll. „Diese Gesetzvorlagen sind die direkte Folge des Wunsches unseres Präsidenten, Dr. Hage Geingob, in Namibia eine geeignete Gesetzgebung zum Schutz der Informanten und Zeugen einzubringen“, erklärte Kawana eingangs und erinnerte an Geingobs Ziel, Namibia zum transparentesten Land Afrikas zu machen.

Die ethische Einstellung zur Arbeit seitens Beamter und Angestellter im Privatsektor sei wichtig. „Zeugen und Informanten, die unehrliche Hergänge melden, schulden wir die Gewissheit, dass ihr Mut, ihre Ehrlichkeit und ihr Einsatz, ihnen nicht zum Verhängnis werden können“, erklärte er seinen Kollegen und forderte die Gesetzgeber auf, alle Informationszuträger und Zeugen, die sich als patriotische und gesetzestreue Bürger erweisen, adäquat zu schützen. Verschiedene Gremien der Vereinten Nationen würden ihre Mitgliedsländer zunehmend dazu auffordern, eine entsprechende Gesetzgebung zu verabschieden. „Die Entwerfer der vorliegenden Novellen, haben Kanada, Ghana, Kenia und Südafrika besucht, um die Gesetze dieser Länder genauer zu betrachten und sich vor Ort ein Bild der praktischen Ausführung zu verschaffen“, berichtete der Justizminister und erklärte ferner, dass die Entwürfe zum Teil auf der Gesetzgebung von Ländern, wie Malaysia, beruhten und den Richtlinien des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung entnommen wurden. Ein Ministerien-übergreifender Ausschuss habe die Erwartungen sämtlicher Ministerien sowie der Einwohner im Land eingefordert.

Beide Entwürfe trachten danach, Informanten und Zeugen gegen jegliche Repressalien seitens der Beschuldigten zu schützen. Deswegen dürfen in Zukunft keine persönlichen Daten der Zeugen den Beschuldigten zur Verfügung gestellt werden. „Andererseits, gilt dies auch für die Beschuldigten, derer Daten genauso beschützt werden müssen, solange sie nicht in einem Gericht für schuldig erklärt wurden“, meinte der Minister und bestätigte, dass das Gesetz auch gegen Rufmord schütze. Eine bösartige und absichtlich falsche Behauptung – vornehmlich gegen Vorgesetzte, sowie Politiker oder Amts- und Würdenträger – kann demnach einen Freiheitsentzug von bis zu 20 Jahren oder eine Geldstrafe bis zu 100000 N$ nach sich ziehen. „Das Gesetz kann in Zukunft Teil der Einstellungsbedingungen aller Firmen und Staatsinstanzen werden, da es eine starke Personalkomponente beinhaltet“, so Kawana, der ferner darauf hinwies, dass das neue Schutzrecht auf bestehende Gesetzgebung einwirken werde: „Dies schließt den Ombudsmann, die Anti-Korruptionskommission, die Polizei, den namibischen Inlands-Sicherheitsschutz, sowie die Gefängnisse, Immigration, Arbeitsministerium und -Kommissar, und alle lokalen und regionalen, staatlichen Institutionen, die per Gesetz verwaltet werden, ein.“ Daher werde der rechtliche Schutz auch Konsequenzen auf Kollegen haben, die sich nicht diesem Schutz entsprechend verhalten. Der Entwurf sieht indessen auch ein formelles Schutzprogramm vor, und ein permanenter Ausschuss wird sich in Zukunft mit der ständigen Verbesserung des Gesetzes befassen, damit es den Ansprüchen genügen kann.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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