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“Ziel der ICAO-Prüfung wird verstanden”

Des Einens Lernkurve ist das bevorstehende Desaster des Anderen
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Beim gestrigen amtlichen Empfang des ICAO-Auditkomitees, das am Vortag in Namibia eingetroffen war, betonte der Minister für Transport und Öffentliche Arbeiten, John Mutorwa, dass die Prüfung der namibischen Flughafensicherheit einem „Test“ gleichzusetzen sei, wobei wichtig sei aus „vergangenen Fehlern zu lernen“; es gehe nicht darum „etwas kaputt zu machen“. Wenngleich sich der Ton rundum den internationalen Flugsicherheits-Audit und die Endgültigkeit eventueller Folgen in den vergangenen Wochen abgeflacht hat, bezweifeln manche Experten, ob der Ausgang dieser Prüfung so einfach abgetan werden kann oder sollte.

Während Mutorwa in seiner Begrüßungsrede den Buchprüfern der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization; ICAO) allen Erfolg bei ihrem „sehr wichtigen Auftrag“ wünschte und ihnen Näheres über Namibias Ziel, sich bis zum Jahr 2030 zur regionalen Logistik-Drehscheibe zu entwickeln, berichtete, schien der Chef des ICAO-Audit-Komitees, Aurélien Lavayssière (gebürtiger Franzose), eher bei der Sache bleiben zu wollen und ging näher auf den Prüfungsvorgang, die Verwertung der Resultate und künftige Auswirkungen ein.

Prüfung per Fragenkatalog

„Das Ziel der ICAO-Prüfung wird verstanden“, erklärte Lavayssière und wies darauf hin, dass Namibia erklärtes Mitgliedsland der ICAO ist und sich dadurch zur Einhaltung der internationalen Flugverkehrssicherheit verpflichte. Dabei sei der Sinn des ICAO-Berichts nicht der, Namibia als Flugziel zu disqualifizieren, sondern gehe es darum, die namibischen Flughäfen im Rahmen der internationalen Normen (im Jargon als AVSEC bekannt) als „sicher“ zu bestätigen. Darum werde das Komitee streng gemäß eines vorgeschriebenen Katalogs mit 493 Fragen verfahren, und erst später die Resultate auswerten. Die Prüfung der Flugsicherheit an den namibischen Flughäfen (nicht nur Hosea-Kutako-Flughafen) wird bis zum 28. November von den Inspektoren Mario Jenni (Schweiz), Anne Egbadon (Nigeria) und Jabulani Khuluse (Südafrika) vorgenommen. Sollten erhebliche Sicherheitsanliegen (Significant Security Concerns; SSEC) entstehen, würden diese sowie von Namibia unternommenen Maßnahmen im Hauptbüro in Montreal neu betrachtet und verwertet werden.

Vorläufige Betriebslizenzen

Diese Maßnahmen und mögliche Schritte der ICAO, erklärte der Vizevorsitzende der Namibischen Zivilluftfahrtbehörde (NCAA), Reinhard Gärtner, der AZ in einem Privatgespräch. Demnach sei die NCAA als Luftfahrtbehörde für die Flugsicherheit im namibischen Raum verantwortlich. „Oft von der Öffentlichkeit missverstanden, vergeben wir unterschiedliche Lizenzen an die Air Namibia und die Namibische Flughafengesellschaft (NAC). Es gelten verschiedene Maßstäbe für die beiden, obwohl sich manches überflügelt. Im März 2018 hatten wir die Betriebslizenz der Air Namibia unter gewissen Bedingungen verlängert“, erklärte Gärtner.

Im Fall der NAC liege die Problematik darin, dass die Betriebslizenz bereits im August 2018 verfallen war und nur unter der Bedingung, dass die Flughafensicherheit verbessert werde, erneuert wurde. „In knapp einer Woche müssen wir uns über eine weitere Verlängerung Gedanken machen, denn zum Ende des Monats verfällt die Lizenz erneut“, führte der NCAA-Vizevorsitzende aus. Doch inzwischen habe der Minister den gesamten NAC-Aufsichtsrat ausgetauscht und nun müsse man eigentlich erst neu prüfen, inwiefern sich der Standard in einer derart kurzen Zeit verbessert habe oder zumindest Ansätze der Verbesserung erkennbar seien.

Compliance Audit - USAP-CMA

Lavayssière sowie Gärtner betonten, dass es sich bei dieser Prüfung um eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung (Compliance Audit) handele, die im Rahmen des sogenannten „Universal Security Audit Programme - Continuous Monitoring Approach“ (USAP-CMA) den Mitgliedsländern der ICAO abverlangt wird. Dabei gehe es (i) um die entsprechende Gesetzgebung im Lande; (ii) lokale Programme zur Umsetzung der Gesetzgebung; (iii) die Flugsicherheitsaufsichtsbehörde und ihre Ermächtigung; (iv) Ausbildung des betroffenen Personals; (v) technische Vorschriften und Informationszugang; (vi) Verpflichtung zur Bescheinigung und Zulassung; (vii) verpflichtete Qualitätskontrollen; und (viii) Vorsätze und Entschlüsse sowie Flugsicherheitsmaßnahmen und -Anliegen.

Rotes Warnlicht: SSEC

„Namibia bekommt im Falle eines SSEC-Anliegens 15 Tage Zeit, den Fehler zu beheben. Sollte dies nicht so schnell geschehen können, muss Namibia binnen 60 Tagen einen akzeptablen Plan zur Behebung des Anliegens vorlegen. Allerdings wird ein solcher Plan erneut vom Hauptbüro evaluiert und je nach Schwierigkeitsgrad und Ausführung, kann die ICAO eine weitere Prüfung in einem Monat bis hin zu sechs Monaten anordnen“, erklärte Gärtner den Vorgang.

Es sei äußerst wichtig die Mängel zu beheben, denn als letzten Ausweg habe die ICAO das Recht, das Land auf seiner Internetseite mit einem roten Vermerk zu versehen. „Ab dann gelten wir für den internationalen Flugverkehr als unsicher und würden Unternehmen wie KLM, Qatar oder Ethiopian Airlines einer nach dem anderen abspringen. Es könnte sogar dazu führen, dass unsere eigene Fluggesellschaft, Air Namibia, dann nicht mehr in Europa oder sonst wo landen darf. Die Auswirkung auf den Tourismussektor und die Wirtschaft wäre fatal“, sorgte sich Gärtner und hofft, dass sich der Audit tatsächlich vorerst als eine erste Korrekturmaßnahme gestaltet.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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