Ziveli-Projekt reanimiert
Immobilien-Entwickler dürfen Bau von Wohnanlage fortsetzen
Von Marc Springer
Windhoek
Der Rückschlag für die Projekt-Kritiker ergibt sich aus einem gestern ergangenen Urteil des Richters Thomas Masuku. Darin lehnt er eine Berufung von benachbarten Bewohnern ab, die unter Führung der Auas Valley Residents Association, des Harmony Mountain Village und der Residents Of Tranquility gegebene Widerstand gegen das Immobilienvorhaben leisten und die dafür erteilte Zustimmung des Umweltministers anfechten.
Dieser hatte am 31. Oktober 2017 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Projekt erteilt, aber auf Anweisung von Richter Collins Parker wieder zurückgezogen, weil er die Ziveli-Gegner zuvor nicht angehört hatte. Daraufhin hatten die Projektentwickler Square Foot Developers erneut eine Freigabe beantragt und diese auch unter der Bedingung erhalten, dass sie sich mit den Klägern um eine einvernehmliche Lösung für ihre Differenzen bemühen.
Diese Bedingung halten jene für unzulässig und argumentieren, der Minister hätte dem Antrag auf Baufreigabe entweder gutheißen oder ablehnen müssen, aber nicht mit Bedingungen verknüpfen dürfen. Eine auf dieser Überzeugung beruhende Berufungsklage hat Masuku nun mit der Begründung verworfen, der Minister habe durchaus gesetzlichen Spielraum, Entscheidungen dieser Art mit Auflagen zu verbinden.
Ferner hätten die Kläger eine vom Minister gewünschte Einigung anstreben und diesen nur jene Teilaspekte entscheiden lassen können, über die kein Konsens mit Square Foot möglich sei. Da sie jedoch nicht einmal versucht hätten, eine Lösung zu erzielen, hätten sie auch die Möglichkeit verwirkt, das Bauprojekt in ihrem Sinne zu ändern.
Für die Ziveli-Gegner verbleibt nun lediglich die Möglichkeit, am Obersten Gericht in Berufung zu gehen. Da ein Revisionsverfahren jedoch zeitaufwendig ist und die Antragsgegner in der Zwischenzeit mit den vorher ausgesetzten Bauarbeiten fortfahren dürfen, könnte die Errichtung des Lifestyle Village abgeschlossen seien, bevor die Revision entschieden ist.
Im Kern beanstanden die Kläger, dass das Bauvorhaben die in Aris zulässige Häuserdichte deutlich überschreite. Der Minister habe aber dennoch die Freigabe erteilt, weil die Entwickler vorgetäuscht hätten, eine Wohnsiedlung für Rentner zu planen, was bei einer Häuserdichte von einer Wohneinheit pro 450 Quadratmeter auch erlaubt wäre. Im Falle von Ziveli seien jedoch auf einer Fläche von 27 Hektar über 300 Unterkünfte geplant, die offenbar für Familien gedacht seien.
Das sei unzulässig, weil im Gegensatz zu einer Wohnanlage für Senioren bei einer Eigenheimsiedlung für Familien deutlich mehr Lärm und Verkehr herrschen werde. Die höhere Siedlungsdichte werde außerdem zu stärkerer Umweltbelastung führen weil mehr Müll und Abwasser anfallen und das Grundwasser belasten würden.
Windhoek
Der Rückschlag für die Projekt-Kritiker ergibt sich aus einem gestern ergangenen Urteil des Richters Thomas Masuku. Darin lehnt er eine Berufung von benachbarten Bewohnern ab, die unter Führung der Auas Valley Residents Association, des Harmony Mountain Village und der Residents Of Tranquility gegebene Widerstand gegen das Immobilienvorhaben leisten und die dafür erteilte Zustimmung des Umweltministers anfechten.
Dieser hatte am 31. Oktober 2017 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Projekt erteilt, aber auf Anweisung von Richter Collins Parker wieder zurückgezogen, weil er die Ziveli-Gegner zuvor nicht angehört hatte. Daraufhin hatten die Projektentwickler Square Foot Developers erneut eine Freigabe beantragt und diese auch unter der Bedingung erhalten, dass sie sich mit den Klägern um eine einvernehmliche Lösung für ihre Differenzen bemühen.
Diese Bedingung halten jene für unzulässig und argumentieren, der Minister hätte dem Antrag auf Baufreigabe entweder gutheißen oder ablehnen müssen, aber nicht mit Bedingungen verknüpfen dürfen. Eine auf dieser Überzeugung beruhende Berufungsklage hat Masuku nun mit der Begründung verworfen, der Minister habe durchaus gesetzlichen Spielraum, Entscheidungen dieser Art mit Auflagen zu verbinden.
Ferner hätten die Kläger eine vom Minister gewünschte Einigung anstreben und diesen nur jene Teilaspekte entscheiden lassen können, über die kein Konsens mit Square Foot möglich sei. Da sie jedoch nicht einmal versucht hätten, eine Lösung zu erzielen, hätten sie auch die Möglichkeit verwirkt, das Bauprojekt in ihrem Sinne zu ändern.
Für die Ziveli-Gegner verbleibt nun lediglich die Möglichkeit, am Obersten Gericht in Berufung zu gehen. Da ein Revisionsverfahren jedoch zeitaufwendig ist und die Antragsgegner in der Zwischenzeit mit den vorher ausgesetzten Bauarbeiten fortfahren dürfen, könnte die Errichtung des Lifestyle Village abgeschlossen seien, bevor die Revision entschieden ist.
Im Kern beanstanden die Kläger, dass das Bauvorhaben die in Aris zulässige Häuserdichte deutlich überschreite. Der Minister habe aber dennoch die Freigabe erteilt, weil die Entwickler vorgetäuscht hätten, eine Wohnsiedlung für Rentner zu planen, was bei einer Häuserdichte von einer Wohneinheit pro 450 Quadratmeter auch erlaubt wäre. Im Falle von Ziveli seien jedoch auf einer Fläche von 27 Hektar über 300 Unterkünfte geplant, die offenbar für Familien gedacht seien.
Das sei unzulässig, weil im Gegensatz zu einer Wohnanlage für Senioren bei einer Eigenheimsiedlung für Familien deutlich mehr Lärm und Verkehr herrschen werde. Die höhere Siedlungsdichte werde außerdem zu stärkerer Umweltbelastung führen weil mehr Müll und Abwasser anfallen und das Grundwasser belasten würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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