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Zollfreiheit ist in Kraft
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Zollfreiheit ist in Kraft

Handelsvertrag gilt: Namibia schweigt, EU informiert
Stefan Fischer
Von Stefan Fischer

Windhoek

Das Handelsabkommen zwischen EU und Namibia ist Anfang Oktober vorläufig in Kraft getreten.“ Das konstatierte EU-Botschafterin Jana Hybaskova gestern in Windhoek. Die Wortwahl „vorläufig“ begründete sie damit, dass das EU-Parlament zwar am 14. September den Handelsvertrag ratifiziert habe und dieser danach im Amtsblatt erschienen sei, nun aber noch die nationalen Parlamente aller 28 EU-Mitgliedsstaaten das Abkommen ratifizieren müssten.

Die Vereinbarung gelte zwischen der EU und fünf SADC-Staaten (Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland). Namibia darf bereits seit Ende 2007 zoll- und mengenfrei in die EU exportieren. Nun habe es 86% seines Marktes liberalisiert, d.h. EU-Produkte dürfen zollfrei nach Namibia eingeführt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen, dazu zählen Milch und Sahne, Geflügel, Tierkörper und knochenfreies Fleisch (jeweils gefroren), Teigwaren, Spargel, Bier, Seife, Kerzen und weitere rund 50 Produkte.

Zwar bedeute die Zollfreiheit auch einen Einnahmerückgang für Namibia als Mitglied der Zollunion SACU, räumte Markus Theobald, Leiter für Kooperation bei der EU-Delegation, ein. Auf der anderen Seite erwarte man durch niedrigere Einfuhrpreise eine Stimulation der Ökonomie, z.B. durch Erhöhung der Kaufkraft.

Dass die Inhalte des Vertrages gültig seien, bekräftigte auch Gijs Berends, Experte für Handelsbeziehungen bei der Europäischen Kommission in Brüssel, auf AZ-Nachfrage. Die Ratifizierung auf EU-Ebene sowie in Namibia (August) sowie anderen SADC-Staaten hätten es „erlaubt, dass das SADC-EPA am 10. Oktober in Kraft tritt“, erklärte er diese Woche. Die Ratifizierung in allen 28 Staaten „möge einige Zeit dauern“, räumte er ein, „aber in der Zwischenzeit sind alle Handelsbestimmungen wirksam“.

Zur Anwendung des Abkommens müsse in Namibia „das neue Zolltarif-Buch im Amtsblatt erseinen“, erklärte Botschafterin Hybiskova. Man wisse jedoch nicht, ob dies schon geschehen sei. Eine entsprechende AZ-Anfrage beim Finanzministerium blieb bislang unbeantwortet. Laut AZ-Informationen herrscht hierzulande große Ahnungslosigkeit zum EPA-Vertrag. AZ-Leser berichteten, dass selbst Speditionen nicht Bescheid wissen, geschweige denn der Zoll. Zwar erklärte Ndiitah Ngipondoka-Robiati, Geschäftsführerin des Namibischen Handelsforums (NTF), bereits im September auf AZ-Nachfrage, dass die Zollbeamten geschult worden seien. Nachdem sich aber Beschwerden und Nachfragen häuften, fand sie heraus, dass der Zoll erst jetzt damit beschäftigt sei, die Codes für die Produktzölle zu ändern (AZ berichtete).

Dennoch sei das Abkommen wirksam, betonte Theobald. Wenn der Zoll ahnungslos sei, sollten Importeure die Unterlagen aufheben und sich das Geld zurückerstatten lassen, sagte er.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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