Zu Genozid-Konsultationen nach New York
Windhoek/New York (fis) - Zwei Monate nachdem Repräsentanten der Volksgruppen Ovaherero und Nama eine Sammelklage in New York/USA gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht haben, sind jetzt Konsultationen mit einem Richter eines Bundesgerichtes geplant. Dazu wolle eine Gruppe diese Woche nach New York reisen, berichtete die Nachrichtenagentur Nampa am Freitag mit Verweis auf Aussagen des Herero-Chefs Vekuii Rukoro vom Tag zuvor.
Als Klageführer treten Rukoro und der Nama-Chef David Frederick auf, die nach eigenen Angaben „alle Herero und Nama weltweit“ repräsentieren. Mit Verweis auf den Kolonialkrieg 1904-08 verlangen sie „Entschädigung für den Völkermord“. Rukoro sagte aktuell dazu: „Wir wollen, dass die deutsche Regierung Reparationen an unsere Völker zahlt, weil diese traumatisiert, ermordet, gedemütigt, getötet, ihr Wohlstand enteignet, ihr kulturelles Gefüge zerstört und sie von ihrem Ahnenland vertrieben wurden.“ Vertreten werden die Herero und Nama von der US-Anwaltskanzlei McCallion & Associates. Die Bundesrepublik Deutschland sieht der Klage gelassen entgegen, weil dieser die Rechtsgrundlage fehle (AZ berichtete).
Indes gehen die Ende 2015 begonnenen bilateralen Verhandlungen der deutschen und namibischen Regierungen zur Aufarbeitung und zum Umgang mit den Geschehnissen von damals weiter. Die nächsten Gespräche sollten aktuell in Berlin stattfinden, stellte Zed Ngavirue, Sondervermittler der namibischen Regierung für den Genozid-Dialog, im Februar in Aussicht.
Als Klageführer treten Rukoro und der Nama-Chef David Frederick auf, die nach eigenen Angaben „alle Herero und Nama weltweit“ repräsentieren. Mit Verweis auf den Kolonialkrieg 1904-08 verlangen sie „Entschädigung für den Völkermord“. Rukoro sagte aktuell dazu: „Wir wollen, dass die deutsche Regierung Reparationen an unsere Völker zahlt, weil diese traumatisiert, ermordet, gedemütigt, getötet, ihr Wohlstand enteignet, ihr kulturelles Gefüge zerstört und sie von ihrem Ahnenland vertrieben wurden.“ Vertreten werden die Herero und Nama von der US-Anwaltskanzlei McCallion & Associates. Die Bundesrepublik Deutschland sieht der Klage gelassen entgegen, weil dieser die Rechtsgrundlage fehle (AZ berichtete).
Indes gehen die Ende 2015 begonnenen bilateralen Verhandlungen der deutschen und namibischen Regierungen zur Aufarbeitung und zum Umgang mit den Geschehnissen von damals weiter. Die nächsten Gespräche sollten aktuell in Berlin stattfinden, stellte Zed Ngavirue, Sondervermittler der namibischen Regierung für den Genozid-Dialog, im Februar in Aussicht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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