Zu wenig Gegenleistung
Bei guter Staatsführung und vor allem in einem Rechtsstaat gilt der Grundsatz, dass die gewählten Amts- und Entscheidungsträger sowie die Gesetzgeber (Abgeordnete des Volks im Parlament) großzügig vergütet werden. Ihr Lebensunterhalt soll auf solche Weise gesichert sein, dass sie sich ohne Existenznot und ohne materiellen Zwang frei ihrem Ministeramt und ihrer Aufgabe als Gesetzgeber widmen können und diese Ernst nehmen. Die gute materielle Absicherung der Entscheidungsträger dient nicht zuletzt dazu, dass sie jegliche Versuchung der Bestechung von vornherein abwehren. Die präsidiale Vergütungskommission, deren Bericht vor wenigen Wochen im Parlament vorgelegt wurde, hat diesen Grundsatz großzügig bedacht.
Gleichzeitig weist die Kommission jedoch auf ein ernstes Versäumnis öffentlicher Amtsträger hin. Für Parlamentarier, also für alle Mitglieder der beiden Kammern (Nationalversammlung und Nationalrat), darunter alle Minister des Kabinetts, gilt noch immer kein Verhaltenskodex, obwohl er vorgesehen ist. Abgesehen vom gesunkenen Niveau der Parlamentssitzungen fallen viele Parlamentarier wiederholt durch unentschuldigte Abwesenheit auf. Die wiederholte Beschlussunfähigkeit des Hauses hat für die Verursacher keinerlei Folgen. Der Steuerzahler unterhält hier mehrere nutzlose Maden im Speck, für die eben kein Verhaltenskodex gilt.
Gleichzeitig weist die Kommission jedoch auf ein ernstes Versäumnis öffentlicher Amtsträger hin. Für Parlamentarier, also für alle Mitglieder der beiden Kammern (Nationalversammlung und Nationalrat), darunter alle Minister des Kabinetts, gilt noch immer kein Verhaltenskodex, obwohl er vorgesehen ist. Abgesehen vom gesunkenen Niveau der Parlamentssitzungen fallen viele Parlamentarier wiederholt durch unentschuldigte Abwesenheit auf. Die wiederholte Beschlussunfähigkeit des Hauses hat für die Verursacher keinerlei Folgen. Der Steuerzahler unterhält hier mehrere nutzlose Maden im Speck, für die eben kein Verhaltenskodex gilt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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