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Zucht für Staatsunternehmen

Die Vertreter von nahezu 50 Staatsunternehmen haben gestern einen Gesetzesentwurf in die Hand gedrückt bekommen, um daraus zu erfahren, in welcher Weise die Regierung die Betriebe künftig überwachen wird. Bis zum 20. August können sie dazu Vorschläge einreichen.

Windhoek - Bereits Ende September will der Sonderausschuss des Kabinetts den Gesetzesentwurf der Nationalversammlung zur Annahme vorlegen. Fischereiminister Dr. Abraham Iyambo ist vom Kabinett mit dem Vorsitz des Rates für Staatsbetriebe betraut worden.


Zur Kurzbesprechung hatte er Vertreter von Air Namibia über die Windhoeker Maschinenfabrik bis zum Elektrokontrollrat in die Vorlesehalle des Polytechnikum geladen, um ihnen die Entschlossenheit des Kabinetts zu demonstrieren, für die Staatsbetriebe ein neues Rechts- und Kontrollregime einzuführen. Neben Dr. Iyambo gehören Wirtschaftsminister Hidipo Hamutenya, Hochschulminister Nahas Angula und Vizeminister Immanuel Ngatjizeko aus dem Ressort Bergbau und Energie zum Regierungsrat für Staatsunternehmen - State-Owned Enterprises Governance Council, SOEGC. Der gestern anwesende Hamutenya vermittelte zwischen dem ungeduldigen Iyambo und den Staatsbetrieben einen Kompromiss für den Schlusstermin - 20. August 2003 - bis zu dem sie und andre Interessenträger Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf einreichen können.


Eine Reihe von Korruptionsskandalen und Fällen der Misswirtschaft hatten zum Untersuchungsausschuss unter Landwirtschaftsminister Helmut Angula geführt, der seinen Bericht kürzlich dem Parlament und dem Kabinett vorgelegt hat. Daraus resultiert die Gesetzesnovelle, die gestern nach Aufforderung von Dr. Iyambo vom emeritierten Staatsjuristen Wally Rautenbach erläutert wurde.


Iyambo erklärte, was das Gesetz nach Erwartung der Regierung bewirken soll: Dienstleistung, Rentabilität, eine solide Kapitalbasis, Profitabilität, nach Prioritäten geordnete Haushaltspolitik und die Pflicht der Rechenschaft. Der gesetzlich verankerte SOEGC-Rat wird künftig über eine zentrale Regierungsagentur die Kontrollfunktion über die Staatsbetriebe ausführen, die periodisch Rechenschaft abzulegen haben. Die Manager der Betriebe werden laut künftigem Gesetz einer quantifizierbaren Leistungskontrolle unterzogen. Das neue Gesetz enthält auch ein Strafmandat für Verstöße gegen die Betriebskultur und für Fälle der Korruption.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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