Zuchtbulle beschäftigt Gericht
Verleumdung: Farmer verklagt Brahman-Verband auf Entschädigung
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung seines derzeit am Obergericht anhängigen Antrags führt Botes in einer eidesstattlichen Erklärung an, die Antragsgegner hätten öffentlich den falschen Eindruck erweckt, dass er als Eigentümer des Zuchtbullen „Lared Shepard DB11-300“ Angaben über dessen Abstammung manipuliert habe. Deshalb sei ihm ein Preis aberkannt worden, den das Tier im Jahre 2014 bei einem Wettbewerb des Züchtervereins des südlichen Afrika als „Bulle des Jahres“ gewonnen habe.
Außerdem seien er bzw. seine Rinder am 22. Juni 2015 durch die Veranstalter der Handels- und Industriemesse in Windhoek für einen Zeitraum von drei Jahren von einer weiteren Teilnahme an der Zuchtbullen-Bewertung ausgeschlossen worden, an der er bzw. seine Zuchtrinder zuvor mehrfach erfolgreich mitgewirkt hätten. Ferner sei er von dem Ausstellungsverein in Gobabis daran gehindert worden, bei der Rinderbeurteilung dort um Jahre 2015 anzutreten.
Diese gegen ihn ergriffenen Maßnahmen lastet Botes den Antragsgegnern an, die öffentlich Zweifel an dem Stammbaum von Lared Shepard DB11-300 geäußert und damit dessen nachträgliche Disqualifizierung verschuldet hätten. Diese wiederum sei in einigen Medien, darunter dem in Fachkreisen viel beachtetem Landbou Weekblad thematisiert und dadurch der Eindruck erweckt worden, dass er „unehrlich, unzuverlässig, unprofessionell und unglaubwürdig“ sei und den NBBS habe täuschen wollen.
Darüber hinaus führt Botes an, der NBBS habe ihm keine Gelegenheit geboten, sich zu erklären oder die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Ferner hätten die Hauptbeklagten genetische Tests „ignoriert“, die bestätigt hätten, dass der von ihm angegebene Bulle tatsächlich Erzeuger von Lared Shepard DB11-300 und der gegen ihn gerichtete Vorwurf der Manipulation folglich ohne Grundlage sei.
Vielmehr habe der NBBS weitere Verdächtigungen gegen ihn in Umlauf gebracht und durch diese „Diffamierung“ seiner Würde und seinem Ansehen nachhaltig geschadet. Darüber hinaus habe ihn die „Verleumdung“ fest eingeplante Einnahmen durch den Verkauf von Zuchtbullen und Absatzkälber gekostet und ihm einen Verlust an Ansehen verursacht, die Botes auf insgesamt 3 Millionen N$ berechnet.
Die Antragsgegner haben eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens beantragt und dies unter anderem damit begründet, sie hätten keinerlei Veröffentlichung der gegen Botes gehegten Verdachtsmomente veranlasst. Sofern diese in Presseorganen publiziert worden seien, sei dies nicht auf Betreiben der Beklagten geschehen und könnten jene folglich nicht für eine daraus eventuell entstandene Rufschädigung haftbar gemacht werden.
Zur Begründung seines derzeit am Obergericht anhängigen Antrags führt Botes in einer eidesstattlichen Erklärung an, die Antragsgegner hätten öffentlich den falschen Eindruck erweckt, dass er als Eigentümer des Zuchtbullen „Lared Shepard DB11-300“ Angaben über dessen Abstammung manipuliert habe. Deshalb sei ihm ein Preis aberkannt worden, den das Tier im Jahre 2014 bei einem Wettbewerb des Züchtervereins des südlichen Afrika als „Bulle des Jahres“ gewonnen habe.
Außerdem seien er bzw. seine Rinder am 22. Juni 2015 durch die Veranstalter der Handels- und Industriemesse in Windhoek für einen Zeitraum von drei Jahren von einer weiteren Teilnahme an der Zuchtbullen-Bewertung ausgeschlossen worden, an der er bzw. seine Zuchtrinder zuvor mehrfach erfolgreich mitgewirkt hätten. Ferner sei er von dem Ausstellungsverein in Gobabis daran gehindert worden, bei der Rinderbeurteilung dort um Jahre 2015 anzutreten.
Diese gegen ihn ergriffenen Maßnahmen lastet Botes den Antragsgegnern an, die öffentlich Zweifel an dem Stammbaum von Lared Shepard DB11-300 geäußert und damit dessen nachträgliche Disqualifizierung verschuldet hätten. Diese wiederum sei in einigen Medien, darunter dem in Fachkreisen viel beachtetem Landbou Weekblad thematisiert und dadurch der Eindruck erweckt worden, dass er „unehrlich, unzuverlässig, unprofessionell und unglaubwürdig“ sei und den NBBS habe täuschen wollen.
Darüber hinaus führt Botes an, der NBBS habe ihm keine Gelegenheit geboten, sich zu erklären oder die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Ferner hätten die Hauptbeklagten genetische Tests „ignoriert“, die bestätigt hätten, dass der von ihm angegebene Bulle tatsächlich Erzeuger von Lared Shepard DB11-300 und der gegen ihn gerichtete Vorwurf der Manipulation folglich ohne Grundlage sei.
Vielmehr habe der NBBS weitere Verdächtigungen gegen ihn in Umlauf gebracht und durch diese „Diffamierung“ seiner Würde und seinem Ansehen nachhaltig geschadet. Darüber hinaus habe ihn die „Verleumdung“ fest eingeplante Einnahmen durch den Verkauf von Zuchtbullen und Absatzkälber gekostet und ihm einen Verlust an Ansehen verursacht, die Botes auf insgesamt 3 Millionen N$ berechnet.
Die Antragsgegner haben eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens beantragt und dies unter anderem damit begründet, sie hätten keinerlei Veröffentlichung der gegen Botes gehegten Verdachtsmomente veranlasst. Sofern diese in Presseorganen publiziert worden seien, sei dies nicht auf Betreiben der Beklagten geschehen und könnten jene folglich nicht für eine daraus eventuell entstandene Rufschädigung haftbar gemacht werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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