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Zum Schutze kreativer Arbeit
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Namibias Urheberrechtsschutz bekommt eine Auffrischung
WAZon-Redakteur
„Geistiges Eigentum ist die Lösung einiger Probleme unseres Landes.“ Mit diesen Worten erntete Verne Sinimbo, Vize-Ministerin für Industrialisierung und Handel, donnernden Applaus bei der nationalen Konferenz zum neuen Urheberrechtsgesetz. Der feierlich veröffentlichte Gesetzesentwurf ist die erste Erneuerung des rechtlichen Rahmens zum Schutz geistigen Eigentums seit 1994.

So legt die neue Legislation Regeln für die Verbreitung geschützter Inhalte über das Internet fest. Künftig können Künstler gegen die unveränderte Vervielfältigung ihrer Werke über soziale Medien rechtlich vorgehen, aber Betreiber von Internetseiten haften nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Strafen für Verstöße bleiben gleich. Bis zu 12 000 N$ oder drei Jahre Haft wenn keine Vorstrafen vorliegen.

Durch die rasche Verbeitung von digitalem geistigen Eigentum war eine Erneuerung des Gesetzes lange überfällig. Insbesondere während der Corona-Pandemie, in der die internationale Digitalisierung auf den Prüfstand gestellt wurde, waren Urheberinnen und Urheber digitaler Inhalte nicht ausreichend geschützt. Damara Künstler Pule sorgte letztes Jahr für einen Präzedenzfall, als seine Musik vor der Veröffentlichung im Netz geteilt wurde.

Durch die beim Justizministerium im Prüfstand befindlichen Änderungen erhofft sich die Behörde für Untenehmen und geistiges Eigentum (BIPA) einen wirschaftlichen Aufschwung. Der Schutz biete jungen Gründern und Selbstständigen neue Chancen ein Unternehmen aufzubauen. Bereits jetzt sind laut Immanuell Hanabeb, Vorsitzenden von BIPA, mehr als 700 junge Menschen in der Kreativwirtschaft tätig. Bislang bringt der Zweig dem Land ungefähr 300 Millionen N$ ein. Bis nächsten März sollen zwei Prozent aller namibischen Arbeitsplätze in der Kreativwirtschaft angesiedelt sein.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-21

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