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Zur Genozidfrage

Windhoek/Berlin - Die Fraktion Die Linke unter Dr. Gregor Gysi hat am Freitag in Gestalt einer "kleinen Anfrage" über den Bundestag der Bundesregierung 23 Fragen zum Thema Genozid und Kriegsverbrechen der deutschen Schutztruppe im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika vorgelegt. Das ist der zweite Vorstoß der Linken zu dem Themenkomplex. Im Juni 2008 hatte Die Linke in Zusammenarbeit mit Hererochef Kuaima Riruako einen Antrag an den Bundestag auf Anerkennung des Rechts auf Wiedergutmachung für Kolonialverbrechen gestellt. Diesen Antrag hat der Bundestag mehrheitlich abgelehnt.
In der kleinen Anfrage will Die Linke wissen, ob die Bundesregierung zu der Aussage von der vormaligen Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul steht, die im August 2004 auf Ohamakari bei Okakarara um Vergebung für Schuld für Kolonialverbrechen gebeten hatte. Die Linke fragt, ob die Bundesregierung damit zu einem Schuldbekenntnis stehe. Die Oppositionellen verlangen von der Bundesregierung ferner eine Stellungnahme, ob die "besondere historische Verantwortung" für Namibia, wovon der Bundestag in Resolutionen von 1989 und wieder 2004 spricht, ein "problematischer Euphemismus" sei, anstatt von Völkermord im ehemaligen DSWA zu sprechen. Dann solle sich die Bundesregierung auch zu der Auffassung äußern, dass die Mittel der Sonderinitiative (die von Wieczorek-Zeul angeregt als gezielte Gelder für Herero, Nama und Dama verwendet werden) nicht als Reparationsleistung für überlebende Nachfahren aus dem Kolonialkrieg gelten könnten.
Des Weiteren verlangt Die Linke Auskunft, welchen Betrag die Bundesregierung für die Rückführung von Herero- und Nama-Schädeln bewilligt habe. Die Rückführung sollte Ende Mai 2011 durchgeführt werden, ist aber wegen Unstimmigkeiten innerhalb der namibischen Delegation, die diese Schädel in Deutschland zeremoniell abholen will, noch einmal verzögert worden. Dann stellen Die Linken noch Fragen zum Identifizierungsprozess von Gebeinen, die in Museen oder in anderen Instituten lagern, und ob solch gewonnene Daten mit der Herausgabe der Knochen ausgehändigt oder vernichtet werden.
Wann Antworten vorliegen, ist noch nicht bekannt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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