Zwei Gesetzen zugestimmt
Windhoek - Der Nationaltrat hat gestern zwei Gesetzesvorlagen abschließend behandelt und diesen zugestimmt.
Grünes Licht gab es in dritter Lesung für das Gesetz zur Gründung eines Instituts (NIPAM) zur Weiterbildung von Mitarbeitern im Staatsdienst. Dieses Institut soll Kompetenzen und Führungsqualitäten der Staatsangestellten und somit eine bessere Dienstleistung für die Bevölkerung fördern.
Auch die zweite Änderung eines Gesetzes (Transfer Duty Second Amendment Bill), wonach die Übertragungsgebühren beim Eigentumswechsel von Immobilien (von Privatverkäufern) deutlich gesenkt werden, passierte den Nationalrat einstimmig in dritter Lesung. An diesem Dokument erhitzten sich am Vortag die Gemüter. Denn in die zweite Änderung wurde der (ursprünglich bestehende) Absatz 1. (c) wieder aufgenommen, dessen Streichung der Nationalrat bei der Debatte zur ersten Änderung dieses Gesetzes mit Verweis auf massiven Einnahmerückgang des Staates vehement abgelehnt hatte. Die Empfehlung ist damals vom Parlament ignoriert worden, das Finanzministerium nahm diese nun auf - aber erst nach Inkrafttreten des Gesetzes. Deshalb will der Nationalrat nun mehr Kompetenzen bzw. ein Vetorecht per Verfassungsänderung durchsetzen (AZ berichtete).
Der Nationalrat vertagte sich auf den 31. Mai; dann beginnt hier die Debatte über das Gesetz zum Staatshaushalt 2010/11, das diese Woche im Parlament abschließend diskutiert wurde.
Grünes Licht gab es in dritter Lesung für das Gesetz zur Gründung eines Instituts (NIPAM) zur Weiterbildung von Mitarbeitern im Staatsdienst. Dieses Institut soll Kompetenzen und Führungsqualitäten der Staatsangestellten und somit eine bessere Dienstleistung für die Bevölkerung fördern.
Auch die zweite Änderung eines Gesetzes (Transfer Duty Second Amendment Bill), wonach die Übertragungsgebühren beim Eigentumswechsel von Immobilien (von Privatverkäufern) deutlich gesenkt werden, passierte den Nationalrat einstimmig in dritter Lesung. An diesem Dokument erhitzten sich am Vortag die Gemüter. Denn in die zweite Änderung wurde der (ursprünglich bestehende) Absatz 1. (c) wieder aufgenommen, dessen Streichung der Nationalrat bei der Debatte zur ersten Änderung dieses Gesetzes mit Verweis auf massiven Einnahmerückgang des Staates vehement abgelehnt hatte. Die Empfehlung ist damals vom Parlament ignoriert worden, das Finanzministerium nahm diese nun auf - aber erst nach Inkrafttreten des Gesetzes. Deshalb will der Nationalrat nun mehr Kompetenzen bzw. ein Vetorecht per Verfassungsänderung durchsetzen (AZ berichtete).
Der Nationalrat vertagte sich auf den 31. Mai; dann beginnt hier die Debatte über das Gesetz zum Staatshaushalt 2010/11, das diese Woche im Parlament abschließend diskutiert wurde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen