Zwei Seiten: Völkerrecht und Politik
Bereits der 2008 vorgelegte Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel "Anerkennung und Wiedergutmachung der deutschen Kolonialverbrechen im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika" war ein ergebnisloser Versuch, auf politischem Wege der "fehlenden" völkerrechtlichen Verantwortung für deutsches Kolonialunrecht zu begegnen. Nunmehr hat DIE LINKE wiederum einen Vorstoß gemacht. Diesmal hat sie in Gestalt einer "Kleinen Anfrage" über den Bundestag der Bundesregierung 23 Fragen zum Thema Genozid und Kriegsverbrechen der deutschen Schutztruppe im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika vorgelegt.
Während sich Helmut Kohl in seiner Amtszeit als Bundeskanzler noch auf keine Debatte mit den Herero über Entschädigungsforderungen einließ, äußerte Bundespräsident Roman Herzog, obwohl er eine Entschuldigung wie auch Entschädigungszahlungen ablehnte, dass Deutschland eine moralische Verantwortung für das Verhalten der deutschen Kolonialtruppen während des Hererokrieges trage. Auch Bundesaußenminister Joschka Fischer hat bei seinem Besuch in Namibia 2003 den Begriff "Völkermord" vermieden. Erst im August 2004, mit dem Besuch der damaligen Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul anlässlich des 100-jährigen Gedenkens an die Schlacht am Waterberg, wurde eine Entschuldigung deutlicher ausgesprochen. Wieczorek-Zeul bat die Herero damals "im Sinne des gemeinsamen 'Vater Unser' um Vergebung" der Gräueltaten der deutschen Soldaten, was heute als Völkermord bezeichnet würde. Ein juristisch relevantes Schuldanerkenntnis war hierin wohl eher nicht enthalten gewesen.
Ungeachtet der Frage, ob man der Bundesrepublik Deutschland (BRD) die Niederschlagung des Hereroaufstandes als einen Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht oder Grundsätze der Menschlichkeit zurechnen kann, hätte die Staatenverantwortlichkeit, derartige Verletzungen geltend zu machen, bei Namibia und nicht bei einzelnen Gruppen oder Individuen gelegen. Das ist jedoch bis heute, d.h. 21 Jahre nach der Unabhängigkeit, so nicht geschehen. Es bleibt daher aus juristischer Sicht weiterhin fraglich, ob eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der BRD für Kriegsverbrechen der deutschen Schutztruppe im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika jemals herzuleiten ist. Dieser Umstand mag durchaus den zusätzlichen moralischen Vorwurf begründen, dass man sich "nur" in einem nicht-juristischen Sinne des Völkermordes schuldig gemacht habe. Im selben Atemzug sollte man jedoch auch nicht vergessen, dass die BRD Namibia eingedenk der gemeinsamen Vergangenheit auf seinem Weg in die Zukunft mehr unterstützt hat, als dies in jedem anderen afrikanischen Land der Fall war. Diese besondere Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Namibia zeichnet sich auch deutlich im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ab und reflektiert, dass Deutschland seiner Verantwortung für Namibia auch ohne völkerrechtliche Verpflichtung nachkommt. Das könnte zumindest eine der zu erwartenden Antworten auf einige der durch DIE LINKE aufgeworfenen 23 Fragen sein.
Während sich Helmut Kohl in seiner Amtszeit als Bundeskanzler noch auf keine Debatte mit den Herero über Entschädigungsforderungen einließ, äußerte Bundespräsident Roman Herzog, obwohl er eine Entschuldigung wie auch Entschädigungszahlungen ablehnte, dass Deutschland eine moralische Verantwortung für das Verhalten der deutschen Kolonialtruppen während des Hererokrieges trage. Auch Bundesaußenminister Joschka Fischer hat bei seinem Besuch in Namibia 2003 den Begriff "Völkermord" vermieden. Erst im August 2004, mit dem Besuch der damaligen Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul anlässlich des 100-jährigen Gedenkens an die Schlacht am Waterberg, wurde eine Entschuldigung deutlicher ausgesprochen. Wieczorek-Zeul bat die Herero damals "im Sinne des gemeinsamen 'Vater Unser' um Vergebung" der Gräueltaten der deutschen Soldaten, was heute als Völkermord bezeichnet würde. Ein juristisch relevantes Schuldanerkenntnis war hierin wohl eher nicht enthalten gewesen.
Ungeachtet der Frage, ob man der Bundesrepublik Deutschland (BRD) die Niederschlagung des Hereroaufstandes als einen Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht oder Grundsätze der Menschlichkeit zurechnen kann, hätte die Staatenverantwortlichkeit, derartige Verletzungen geltend zu machen, bei Namibia und nicht bei einzelnen Gruppen oder Individuen gelegen. Das ist jedoch bis heute, d.h. 21 Jahre nach der Unabhängigkeit, so nicht geschehen. Es bleibt daher aus juristischer Sicht weiterhin fraglich, ob eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der BRD für Kriegsverbrechen der deutschen Schutztruppe im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika jemals herzuleiten ist. Dieser Umstand mag durchaus den zusätzlichen moralischen Vorwurf begründen, dass man sich "nur" in einem nicht-juristischen Sinne des Völkermordes schuldig gemacht habe. Im selben Atemzug sollte man jedoch auch nicht vergessen, dass die BRD Namibia eingedenk der gemeinsamen Vergangenheit auf seinem Weg in die Zukunft mehr unterstützt hat, als dies in jedem anderen afrikanischen Land der Fall war. Diese besondere Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Namibia zeichnet sich auch deutlich im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ab und reflektiert, dass Deutschland seiner Verantwortung für Namibia auch ohne völkerrechtliche Verpflichtung nachkommt. Das könnte zumindest eine der zu erwartenden Antworten auf einige der durch DIE LINKE aufgeworfenen 23 Fragen sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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