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Zweifacher Kindsmörder verurteilt
Zweifacher Kindsmörder verurteilt

Zweifacher Kindsmörder verurteilt

37-Jähriger wollte sich mit Tod an seinen Kindern angeblich an Mutter rächen
Marc Springer
Windhoek (ms) - Ein ehemaliger Sicherheitsbeamter aus Windhoek muss sich auf eine lange Haftstrafe einstellen, nachdem er am Obergericht des Mordes an seinen beiden Kindern schuldig gesprochen wurde.

In seiner Urteilsbegründung sah es Richter Nate Ndauendapo am Freitag als erwiesen an, dass der Angeklagte Jonas Penovanhu Shinana (37) in der Nacht zum 24. Dezember 2009 in der gemeinsamen Wohnung in Wanaheda seine beiden Kinder Matheus (6) und Emilia Naatye (4) ermordet und anschließend vergeblich versucht hat, sich selbst das Leben zu nehmen. Gleichzeitig wies er die Version des Beschuldigten als nachträgliche Schutzbehauptung zurück, wonach mutmaßliche Einbrecher ihn bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und die beiden Kinder getötet hätten, während er ohnmächtig gewesen sei.

Ndauendapo hatte unter anderem deshalb keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, weil dieser nachweislich mit den Kindern allein zu Hause gewesen sei, als diesen die Kehle durchtrennt wurde. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass sich Shinana durch den doppelten Kindsmord an der von ihm entfremdeten Mutter der Opfer habe rächen wollen, die zur Tatzeit abwesend war.

Das Verfahren hatte sich über sechs Jahre hingezogen, weil zunächst ein psychiatrisches Gutachten ermitteln sollte, ob Shinana verhandlungs- und schuldfähig ist. Dem schloss sich eine lange Parallelverhandlung über die Frage an, ob ein vom Angeklagten abgelegtes und später widerrufenes Geständnis als Beweismittel gegen ihn verwendet werden darf.

In einem getrennten Zivilprozess fordert Shinana vom Ministerium für innere Sicherheit und Polizei Schadensersatz in Höhe von 3,5 Millionen N$. Dies begründet er damit, die Leitung des Windhoeker Zentralgefängnisses habe ihm eine angemessene Behandlung für die bei ihm diagnostizierte Tuberkulose verweigert.

Deshalb habe seine Sehkraft kontinuierlich bis zur vollständigen Erblindung nachgelassen. Die Entschädigungsforderung setzt sich aus drei Teilbeträgen zusammen. Dazu gehören 2 Millionen N$ für den Verlust seiner Sehkraft, eine Millionen N$ für verlorene Lebensqualität und 500000 N$ als Wiedergutmachung für den angeblichen Verlust seiner Menschenwürde und die mit seiner Erblindung verbundene Traumatisierung.

Das Verfahren wird am 29. Januar kommenden Jahres mit den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung fortgesetzt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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