Zweifel an NTB-Abgabe
Die vom Namibischen Tourismusrat (NTB) angekündigte neue Tourismus-Abgabe (tourism / bed levy) sorgt bei einigen Unternehmen in dieser Branche für Zweifel. Das sagte Wolfgang Schenk von der Firma nuevas ideas CC, der den NTB im Auftrag des Gastgewerbeverbandes von Namibia (HAN) berät.
Von Stefan Fischer
Windhoek - "Seitens des NTB sind noch nicht alle Details geklärt, und auch unter den HAN-Mitgliedern gibt es eine große Unsicherheit", so Schenk. Digu //Naobeb, Qualitätsmanager beim NTB, hatte erst vor wenigen Tagen bei einem Tourismus-Forum in Windhoek auf die Erhebung der Gebühr hingewiesen und auf Nachfrage erklärt, dass diese wahrscheinlich ab 1. November 2004 eingeführt werde. Doch bis dahin müssen noch einige Handhabungen festgelegt und dazu die Genehmigung des zuständigen Ministers für Umwelt und Tourismus eingeholt werden. Fest stehe, dass die Abgabe nur für die Unternehmen gilt, die Übernachtungsmöglichkeiten anbieten, wobei Campingplätze davon befreit sein sollen. Nach Erklärungen von Schenk berechne sich die Abgabe wie folgt: zwei Prozent vom Netto-Übernachtungspreis (für Betriebe, die kein Frühstück anbieten) bzw. zwei Prozent vom Nettopreis für Übernachtung und Frühstück (für Unternehmen der Kategorie Bed & Breakfast, B+B) sowie ein Prozent vom Netto-Preis für Angebotspakete. Dazu gehören Halbpension (Dinner, Bed & Breakfast), Vollpension (full board) und Inklusivangebote (fully inclusive), d.h. wenn in dem einzigen vorhandenen Preis zusätzlich zu den Mahlzeiten auch Getränke oder Aktivitäten wie Gamedrive, Farmrundfahrt, Wellness etc. eingeschlossen sind. Allerdings: "Ob die Halbpension zu Vollangeboten zählt, ist noch nicht definitiv entschieden worden", räumt Schenk ein.
Die Abgabe wird in jedem Fall auf den in Rechnung gestellten Nettobetrag berechnet und ist weder mehrwertsteuerpflichtig, noch einkommensteuerpflichtig. "Letzteres ist eine Folge dessen, dass alle Einnahmen aus dieser Abgabe ausnahmslos an den NTB abgeführt werden müssen, der Betrieb keinerlei Profit macht oder Bearbeitungsgebühren auf diese Abgabe berechnen werden dürfen", erläutert Schenk. Die Abgabe ist also für die Unternehmen ein "Durchlaufposten".
Die Tourismus-Abgabe soll zur Mitfinanzierung des NTB dienen, weil diesem die staatlichen Mittel gekürzt wurden und werden. Die Gebühr kann frühestens drei Monate nach der offiziellen Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Amtsblatt erhoben werden. Nach Aussagen von Schenk will der NTB danach eine landesweite Informationskampagne starten, um die betreffenden Unternehmen zu informieren.
Von Stefan Fischer
Windhoek - "Seitens des NTB sind noch nicht alle Details geklärt, und auch unter den HAN-Mitgliedern gibt es eine große Unsicherheit", so Schenk. Digu //Naobeb, Qualitätsmanager beim NTB, hatte erst vor wenigen Tagen bei einem Tourismus-Forum in Windhoek auf die Erhebung der Gebühr hingewiesen und auf Nachfrage erklärt, dass diese wahrscheinlich ab 1. November 2004 eingeführt werde. Doch bis dahin müssen noch einige Handhabungen festgelegt und dazu die Genehmigung des zuständigen Ministers für Umwelt und Tourismus eingeholt werden. Fest stehe, dass die Abgabe nur für die Unternehmen gilt, die Übernachtungsmöglichkeiten anbieten, wobei Campingplätze davon befreit sein sollen. Nach Erklärungen von Schenk berechne sich die Abgabe wie folgt: zwei Prozent vom Netto-Übernachtungspreis (für Betriebe, die kein Frühstück anbieten) bzw. zwei Prozent vom Nettopreis für Übernachtung und Frühstück (für Unternehmen der Kategorie Bed & Breakfast, B+B) sowie ein Prozent vom Netto-Preis für Angebotspakete. Dazu gehören Halbpension (Dinner, Bed & Breakfast), Vollpension (full board) und Inklusivangebote (fully inclusive), d.h. wenn in dem einzigen vorhandenen Preis zusätzlich zu den Mahlzeiten auch Getränke oder Aktivitäten wie Gamedrive, Farmrundfahrt, Wellness etc. eingeschlossen sind. Allerdings: "Ob die Halbpension zu Vollangeboten zählt, ist noch nicht definitiv entschieden worden", räumt Schenk ein.
Die Abgabe wird in jedem Fall auf den in Rechnung gestellten Nettobetrag berechnet und ist weder mehrwertsteuerpflichtig, noch einkommensteuerpflichtig. "Letzteres ist eine Folge dessen, dass alle Einnahmen aus dieser Abgabe ausnahmslos an den NTB abgeführt werden müssen, der Betrieb keinerlei Profit macht oder Bearbeitungsgebühren auf diese Abgabe berechnen werden dürfen", erläutert Schenk. Die Abgabe ist also für die Unternehmen ein "Durchlaufposten".
Die Tourismus-Abgabe soll zur Mitfinanzierung des NTB dienen, weil diesem die staatlichen Mittel gekürzt wurden und werden. Die Gebühr kann frühestens drei Monate nach der offiziellen Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Amtsblatt erhoben werden. Nach Aussagen von Schenk will der NTB danach eine landesweite Informationskampagne starten, um die betreffenden Unternehmen zu informieren.
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Allgemeine Zeitung
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