Zweifel bei Reisen mit Kindern
Bestimmungen an Grenzen verschärft - Kinder vor Versklavung in Europa schützen
Von Stefan Fischer, Windhoek
Im Dezember sei in mehreren Fällen 16 Erwachsenen sowie den begleitenden Kindern die Einreise nach Botswana und Südafrika nicht gestattet worden, weil sie die Geburtsurkunden der Minderjährigen oder beglaubigte Kopien davon nicht mitgeführt haben. Das erklärte Salome Kambala, Sprecherin des namibischen Innenministeriums, dieser Tage gegenüber Medien. Sie wies darauf hin, dass eine entsprechende Vorschrift in Südafrika seit 2013 und in Botswana seit Oktober 2016 existiere.
Als Grund für diese strenge Regelung gab Kambala den internationalen Kampf gegen Kinderhandel entsprechend der UN-Normen an. Afrikanische Kinder würden beispielsweise nach Europa verkauft, wo sie „als Sklaven gehalten oder wie Haustiere behandelt werden“, sagte die Ministeriumssprecherin. In Namibia sei deshalb auch die Verschärfung der Bestimmungen geplant, und zwar für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen, auch für Touristen, sagte sie auf AZ-Nachfrage. Zurzeit gelte es indes nur als Empfehlung, zusätzlich zum Pass das Original der vollständigen Geburtsurkunde eines Minderjährigen mitzuführen, wenn man nach Namibia kommt oder dieses Land verlässt. „Wir raten dazu“, sagte Kambala.
Offenbar sind der Reisebranche bereits negative Erfahrungen bekannt. Dies erwähnt das Reisebüro Rennies Travel in einem Communiqué, in dem Reisenden mit Kindern empfohlen wird, die Geburtsurkunden stets dabei zu haben. Dies gelte nicht für die Einreise nach Botswana und Südafrika, aber für jegliche Ausreise aus Namibia, heißt es. Im Gegensatz dazu schreibt das Innenministerium von Botswana, dass seit 1. Oktober 2016 die „beglaubigten Kopien der vollständigen Geburtsurkunden zusätzlich zu den gültigen Reisepässen“ bei Ein- und Ausreise verlangt würden. Dieses Dokument ist auf der Webseite der deutschen Botschaft in Gaborone zu finden.
Dr. Thomas Christiansen von der Universität NUST berichtete der AZ vor kurzem von einer Kollegin, die mit zwei minderjährigen Kindern mangels Geburtsurkunden fast an der Ausreise aus Namibia gehindert worden sei. Gitta Paetzold, Geschäftsführerin des Gastgeweberverbandes HAN, hat daraufhin recherchiert, aber keine klare Antwort bekommen. Sie bittet auch den Tourismusrat (NTB), das Thema aufzugreifen. Das UN-Büro in Windhoek hat auf AZ-Fragen zu diesem Thema noch nicht geantwortet.
Indes hat die deutsche Botschaft in Windhoek reagiert und kurz vorm Jahreswechsel einen Hinweis auf ihre Webseite gestellt; sie rät Reisenden, die Namibia verlassen, entsprechende Dokumente „vorsorglich“ mitzuführen.
Im Dezember sei in mehreren Fällen 16 Erwachsenen sowie den begleitenden Kindern die Einreise nach Botswana und Südafrika nicht gestattet worden, weil sie die Geburtsurkunden der Minderjährigen oder beglaubigte Kopien davon nicht mitgeführt haben. Das erklärte Salome Kambala, Sprecherin des namibischen Innenministeriums, dieser Tage gegenüber Medien. Sie wies darauf hin, dass eine entsprechende Vorschrift in Südafrika seit 2013 und in Botswana seit Oktober 2016 existiere.
Als Grund für diese strenge Regelung gab Kambala den internationalen Kampf gegen Kinderhandel entsprechend der UN-Normen an. Afrikanische Kinder würden beispielsweise nach Europa verkauft, wo sie „als Sklaven gehalten oder wie Haustiere behandelt werden“, sagte die Ministeriumssprecherin. In Namibia sei deshalb auch die Verschärfung der Bestimmungen geplant, und zwar für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen, auch für Touristen, sagte sie auf AZ-Nachfrage. Zurzeit gelte es indes nur als Empfehlung, zusätzlich zum Pass das Original der vollständigen Geburtsurkunde eines Minderjährigen mitzuführen, wenn man nach Namibia kommt oder dieses Land verlässt. „Wir raten dazu“, sagte Kambala.
Offenbar sind der Reisebranche bereits negative Erfahrungen bekannt. Dies erwähnt das Reisebüro Rennies Travel in einem Communiqué, in dem Reisenden mit Kindern empfohlen wird, die Geburtsurkunden stets dabei zu haben. Dies gelte nicht für die Einreise nach Botswana und Südafrika, aber für jegliche Ausreise aus Namibia, heißt es. Im Gegensatz dazu schreibt das Innenministerium von Botswana, dass seit 1. Oktober 2016 die „beglaubigten Kopien der vollständigen Geburtsurkunden zusätzlich zu den gültigen Reisepässen“ bei Ein- und Ausreise verlangt würden. Dieses Dokument ist auf der Webseite der deutschen Botschaft in Gaborone zu finden.
Dr. Thomas Christiansen von der Universität NUST berichtete der AZ vor kurzem von einer Kollegin, die mit zwei minderjährigen Kindern mangels Geburtsurkunden fast an der Ausreise aus Namibia gehindert worden sei. Gitta Paetzold, Geschäftsführerin des Gastgeweberverbandes HAN, hat daraufhin recherchiert, aber keine klare Antwort bekommen. Sie bittet auch den Tourismusrat (NTB), das Thema aufzugreifen. Das UN-Büro in Windhoek hat auf AZ-Fragen zu diesem Thema noch nicht geantwortet.
Indes hat die deutsche Botschaft in Windhoek reagiert und kurz vorm Jahreswechsel einen Hinweis auf ihre Webseite gestellt; sie rät Reisenden, die Namibia verlassen, entsprechende Dokumente „vorsorglich“ mitzuführen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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