Zweiter Sieg für Pio Teek
Windhoek - Der eigens aus Südafrika angereiste Richter Ronnie Bosielo lehnte das Ersuchen der Staatsanwältin nach zweistündiger Verhandlung ab und begründete seine Entscheidung damit, dass die Beweislage gegen den Ex-Richter nicht ausreichend sei, um der Staatsanwaltschaft eine Basis für ein neues Verfahren bzw. eine Verurteilung zu geben. Zudem ordnete Bosielo an, dass der Staat Teeks Anwaltskosten für den Revisionsantrag übernehmen muss.
Bosielo hatte Teek am 28. Juli 2006 aus Mangel an Beweisen von den Vorwürfen der Vergewaltigung in zwei Fällen, Verschleppung (alternativ Entführung) in zwei Fällen, sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen sowie wegen Vergabe von Alkohol an Kinder unter 18 Jahren in zwei Fällen freigesprochen. Damals hatte er vor allem die oftmals widersprüchlichen Aussagen der beiden vermeintlichen Opfer Teeks angeführt, die keine ausreichende Beweisgrundlage für einen Schuldspruch böten. Gleichzeitig hatte der Richter aber auch die schlampigen Ermittlungen von Polizei und Staat moniert. Bosielo folgte mit seiner gestrigen Argumentation größtenteils der Argumentation von Teeks Verteidigern Richard Metcalfe, Louis du Pisani und Linus Mokhatu, die den Antrag der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurückgewiesen hatten. Staatsanwältin Heidi Jacobs hätte, so die brillant vorgetragenen Ausführungen Metcalfes, nachweisen müssen, dass eine Revision Aussicht auf Erfolg habe, damit das Gericht diese überhaupt gewähre. Dabei habe der Antragssteller aber wohl zahlreiche Beweise übersehen. Metcalfe nannte hierbei insbesondere "zahlreiche Widersprüche, Lügen und Gedächtnislücken" der damals neun und zehn Jahre alten Mädchen, die nicht als glaubwürdige Zeugen gelten dürften, deren von der Polizei und ihnen selbst nachträglich geänderten Aussagen sowie dem Eingeständnis, im Prozess gelogen zu haben. Aussagen bei der Polizei seien laut Metcalfe dahingehend geändert worden, dass sie den Vorstellungen einer Beamtin von der Einheit für Gewalt gegen Frauen und Kindern entsprochen hätten. Die Aussage der Mutter von einem der Mädchen sei von einer anderen Person unterzeichnet worden. Auch ein medizinisches Gutachten sei nachträglich angepasst worden, um Beweise gegen Teek zu fabrizieren, hingegen habe man entlastendes Material unterbunden oder verheimlicht. Zudem hätten die Mädchen Teeks Version des Vorfalls teils gestützt, indem sie zugegeben hatten, den Ex-Richter gebeten zu haben, ihnen etwas zu Essen zu geben. Es gehöre zur Tradition der Herero, ein hungriges Kind ohne zu zögern zu versorgen, argumentierte Metcalfe.
Staatsanwältin Heide Jacobs hatte hingegen argumentiert, dass vom Staat vorgebrachte Beweise nicht ausreichend im Urteil von 2006 berücksichtigt, Teeks Ausführungen hingegen uneingeschränkt Glauben geschenkt und sein Recht auf Aussageverweigerung überbewertet worden seien.
Teek, vor seiner Suspendierung und seinem Rücktritt früherer Präsident des Obergerichts und Berufungsrichter am Obersten Gerichtshof, war vorgeworfen worden, die beiden Mädchen Ende Januar 2005 aus Katutura zu seinem Haus in Brakwater mitgenommen zu haben. Laut Anklage sollte er sie auf dem Weg dorthin oder im Haus sexuell missbraucht und ihnen Alkohol zu trinken gegeben haben.
Bosielo hatte Teek am 28. Juli 2006 aus Mangel an Beweisen von den Vorwürfen der Vergewaltigung in zwei Fällen, Verschleppung (alternativ Entführung) in zwei Fällen, sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen sowie wegen Vergabe von Alkohol an Kinder unter 18 Jahren in zwei Fällen freigesprochen. Damals hatte er vor allem die oftmals widersprüchlichen Aussagen der beiden vermeintlichen Opfer Teeks angeführt, die keine ausreichende Beweisgrundlage für einen Schuldspruch böten. Gleichzeitig hatte der Richter aber auch die schlampigen Ermittlungen von Polizei und Staat moniert. Bosielo folgte mit seiner gestrigen Argumentation größtenteils der Argumentation von Teeks Verteidigern Richard Metcalfe, Louis du Pisani und Linus Mokhatu, die den Antrag der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurückgewiesen hatten. Staatsanwältin Heidi Jacobs hätte, so die brillant vorgetragenen Ausführungen Metcalfes, nachweisen müssen, dass eine Revision Aussicht auf Erfolg habe, damit das Gericht diese überhaupt gewähre. Dabei habe der Antragssteller aber wohl zahlreiche Beweise übersehen. Metcalfe nannte hierbei insbesondere "zahlreiche Widersprüche, Lügen und Gedächtnislücken" der damals neun und zehn Jahre alten Mädchen, die nicht als glaubwürdige Zeugen gelten dürften, deren von der Polizei und ihnen selbst nachträglich geänderten Aussagen sowie dem Eingeständnis, im Prozess gelogen zu haben. Aussagen bei der Polizei seien laut Metcalfe dahingehend geändert worden, dass sie den Vorstellungen einer Beamtin von der Einheit für Gewalt gegen Frauen und Kindern entsprochen hätten. Die Aussage der Mutter von einem der Mädchen sei von einer anderen Person unterzeichnet worden. Auch ein medizinisches Gutachten sei nachträglich angepasst worden, um Beweise gegen Teek zu fabrizieren, hingegen habe man entlastendes Material unterbunden oder verheimlicht. Zudem hätten die Mädchen Teeks Version des Vorfalls teils gestützt, indem sie zugegeben hatten, den Ex-Richter gebeten zu haben, ihnen etwas zu Essen zu geben. Es gehöre zur Tradition der Herero, ein hungriges Kind ohne zu zögern zu versorgen, argumentierte Metcalfe.
Staatsanwältin Heide Jacobs hatte hingegen argumentiert, dass vom Staat vorgebrachte Beweise nicht ausreichend im Urteil von 2006 berücksichtigt, Teeks Ausführungen hingegen uneingeschränkt Glauben geschenkt und sein Recht auf Aussageverweigerung überbewertet worden seien.
Teek, vor seiner Suspendierung und seinem Rücktritt früherer Präsident des Obergerichts und Berufungsrichter am Obersten Gerichtshof, war vorgeworfen worden, die beiden Mädchen Ende Januar 2005 aus Katutura zu seinem Haus in Brakwater mitgenommen zu haben. Laut Anklage sollte er sie auf dem Weg dorthin oder im Haus sexuell missbraucht und ihnen Alkohol zu trinken gegeben haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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