Zweites Caprivi-Verfahren kommt voran
Windhoek - Richter John Manyarara wird am 5. März über einen Antrag von 12 mutmaßlichen Caprivi- Separatisten entscheiden, in dem sie ihre sofortige Freilassung fordern. Bei der gestrigen Fortsetzung ihres Prozesses appellierte Staatsanwalt Danie Small eindringlich an den Richter, diesen Antrag abzulehnen. Dabei wies er mehrmals darauf hin, dass die 12 Angeklagten die Justizgewalt des Gerichtes nicht anerkennen, weil sie sich nicht für namibische Staatsbürger, sondern für Einwohner einer unabhängigen Republik Caprivi halten.
Da sie keinen Anwalt gefunden hätten, der in ihrem Namen diese Position vor Gericht vertreten hätte, seien sie weiterhin ohne Rechtsvertreter und deshalb dem Verfahren über weite Strecken ferngeblieben. Damit hätten sie freiwillig auf ihr Recht verzichtet, die Zeugen der Staatsanwaltschaft ins Kreuzverhör zu nehmen oder eigene Zeugen zu ihrer Entlastung zu rufen.
"Darum ist die Beweisführung der Staatsanwaltschaft unwidersprochen und besteht kein Grund dafür, sie anzuzweifeln", erklärte Small. Außerdem wies er darauf hin, dass die Angeklagten ihren Antrag auf Freilassung mit den Prinzipien der "Fairness, Menschenrechte und Gleichheit vor dem Gesetz" begründet hätten, die in dem hiesigen Strafgesetz nicht vorgesehen seien.
Small zufolge hat die Staatsanwaltschaft überzeugende Beweise für die Schuld der Angeklagten präsentiert. Deshalb sei ein frühzeitiger Freispruch der Beschuldigten unangemessen, weil diese Möglichkeit nur in Fällen zulässig sei, wo die Beweise gegen den oder die Angeklagten derart unzureichend seien, dass eine Fortsetzung des Verfahrens gegen sie unangebracht sei.
Einen Großteil seiner Argumentation widmete Small einer Zusammenfassung der Beweisführung, die er bereits gegen die Beschuldigten vorgetragen hat und mit der er ihnen eine Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung der bewaffneten Erhebung vom 2. August 1999 in Katima Mulilo nachweisen will. ,,Ich behaupte, dass diese Beweisführung für einen späteren Schuldspruch ausreicht und der Antrag auf eine vorzeitige Einstellung der Verhandlung folglich unbegründet ist", erklärte Small.
Dazu reiche von der Vielzahl der Vorwürfe schon allein die Klage des Hochverrates aus. Schließlich hätten die Angeklagten selbst zu Protokoll gegeben, dass sie die namibische Regierung für eine Besatzungsmacht im Caprivi hielten und sie dementsprechend nicht anerkennen würden. Der Sprecher der Beschuldigten und Angeklagte Nummer 4, Vincent Liswaniso Siliye, wiederholte in seinem Plädoyer den Vorwurf, er und seine Mitgefangenen hätten kein faires Verfahren erhalten.
Zum einen seien sie unrechtmäßig aus Botswana verschleppt und illegal nach Namibia deportiert worden. Zum anderen sei ihnen jeglicher Rechtsbeistand verweigert worden. Aus diesem Grunde müsse der Richter ihre sofortige Feilassung verfügen. Die 12 Beschuldigten haben sich nicht an ihrem Verfahren beteiligt und dieses mehrmals durch Abwesenheit boykottiert, weil sie nach eigener Einschätzung durch eine Befragung der Zeugen die Justizgewalt des Gerichts respektiert hätten.
Weil sie die Justizgewalt der hiesigen Regierung nicht anerkennen und damit im Prinzip den Vorwurf des Hochverrats bestätigen, hat das staatliche Direktorat für Rechtsbeistand keinen Anwalt gefunden, der sie vertreten wollte.
Da sie keinen Anwalt gefunden hätten, der in ihrem Namen diese Position vor Gericht vertreten hätte, seien sie weiterhin ohne Rechtsvertreter und deshalb dem Verfahren über weite Strecken ferngeblieben. Damit hätten sie freiwillig auf ihr Recht verzichtet, die Zeugen der Staatsanwaltschaft ins Kreuzverhör zu nehmen oder eigene Zeugen zu ihrer Entlastung zu rufen.
"Darum ist die Beweisführung der Staatsanwaltschaft unwidersprochen und besteht kein Grund dafür, sie anzuzweifeln", erklärte Small. Außerdem wies er darauf hin, dass die Angeklagten ihren Antrag auf Freilassung mit den Prinzipien der "Fairness, Menschenrechte und Gleichheit vor dem Gesetz" begründet hätten, die in dem hiesigen Strafgesetz nicht vorgesehen seien.
Small zufolge hat die Staatsanwaltschaft überzeugende Beweise für die Schuld der Angeklagten präsentiert. Deshalb sei ein frühzeitiger Freispruch der Beschuldigten unangemessen, weil diese Möglichkeit nur in Fällen zulässig sei, wo die Beweise gegen den oder die Angeklagten derart unzureichend seien, dass eine Fortsetzung des Verfahrens gegen sie unangebracht sei.
Einen Großteil seiner Argumentation widmete Small einer Zusammenfassung der Beweisführung, die er bereits gegen die Beschuldigten vorgetragen hat und mit der er ihnen eine Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung der bewaffneten Erhebung vom 2. August 1999 in Katima Mulilo nachweisen will. ,,Ich behaupte, dass diese Beweisführung für einen späteren Schuldspruch ausreicht und der Antrag auf eine vorzeitige Einstellung der Verhandlung folglich unbegründet ist", erklärte Small.
Dazu reiche von der Vielzahl der Vorwürfe schon allein die Klage des Hochverrates aus. Schließlich hätten die Angeklagten selbst zu Protokoll gegeben, dass sie die namibische Regierung für eine Besatzungsmacht im Caprivi hielten und sie dementsprechend nicht anerkennen würden. Der Sprecher der Beschuldigten und Angeklagte Nummer 4, Vincent Liswaniso Siliye, wiederholte in seinem Plädoyer den Vorwurf, er und seine Mitgefangenen hätten kein faires Verfahren erhalten.
Zum einen seien sie unrechtmäßig aus Botswana verschleppt und illegal nach Namibia deportiert worden. Zum anderen sei ihnen jeglicher Rechtsbeistand verweigert worden. Aus diesem Grunde müsse der Richter ihre sofortige Feilassung verfügen. Die 12 Beschuldigten haben sich nicht an ihrem Verfahren beteiligt und dieses mehrmals durch Abwesenheit boykottiert, weil sie nach eigener Einschätzung durch eine Befragung der Zeugen die Justizgewalt des Gerichts respektiert hätten.
Weil sie die Justizgewalt der hiesigen Regierung nicht anerkennen und damit im Prinzip den Vorwurf des Hochverrats bestätigen, hat das staatliche Direktorat für Rechtsbeistand keinen Anwalt gefunden, der sie vertreten wollte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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