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Zweites Caprivi-Verfahren stagniert

Der zweite Hochverratsprozess gegen 12 mutmaßliche Caprivi-Separatisten dreht sich weiterhin im Kreise, weil die Beschuldigten nach wie vor ohne Anwalt sind.

Windhoek - Gestern wurde das Verfahren im Windhoeker Obergericht von Richter John Manyarara auf den 24. Juli vertagt, damit sich die Angeklagten bis dahin um einen Rechtsvertreter bemühen können. Ob ihnen dies gelingen wird, scheint angesichts der von ihnen geplanten Verteidigungsstrategie jedoch fraglich.

Schließlich wollen die Beschuldigten in ihrer Beweisführung argumentieren, dass der Caprivi nicht Teil Namibias sei und die hiesige Gerichtsbarkeit deshalb keine Justizgewalt über sie habe. Diese Begründung wurde auch gestern wieder vom Sprecher der 12 Beschuldigten, Vincent Siliye, vorgetragen. "Wir sind keine Kriminellen, sondern politische Aktivisten, die für die Unabhängigkeit des Caprivi kämpfen, der von der namibischen Regierung kolonialisiert wird", betonte er.

Weil der Caprivi ein "eigenständiges Land" sei, habe weder die namibische Regierung, noch die hiesige Justiz eine juristische Handhabe gegen sie. Abgesehen davon sei der Prozess gegen die 12 Beschuldigten unrechtmäßig, weil diese von namibischen Sicherheitskräften illegal aus Botswana "verschleppt" worden seien, obwohl sie dort "politisches Asyl" gehabt hätten.

Siliye zufolge hat er und seine 11 Mitbeschuldigten die ihnen vom Direktorat für Rechtsbeihilfe zugewiesenen Anwälte Nate Ndauendapo und Zagrys Grobeler beauftragt, diese Position vor Gericht zu vertreten. Weil die zwei Advokaten dazu aber nicht bereit seien, müssten sie durch einen neuen Pflichtverteidiger ersetzt werden.

Dieser Wunsch wird sich für die Angeklagten jedoch kaum erfüllen, weil sie schwerlich einen Anwalt finden werden, der die von ihnen angestrebte Verteidigungsstrategie einschlagen wird. Schließlich erfüllt die Behauptung, der Caprivi sei nicht Teil Namibias den Straftatbestand des Hochverrats und würde als Argument der Verteidigung deshalb fast zwangsläufig zum Schuldspruch für die Angeklagten führen.

Demnach hat das Direktorat für Rechtsbeistand die mutmaßlichen Separatisten bereits informiert, dass sich gewiss kein Anwalt finden werde, der ihre gewünschte Taktik mittragen und die Justizgewalt des Gerichts anfechten werde. Schließlich würde eine solche Beweisführung den gegen die Angeklagten erhobenen Vorwurf des Hochverrats bestätigen und sei deshalb nicht in ihrem Interesse.

Siliye sieht das anders. Nach seiner Auffassung hat die namibische Regierung ihn und seine 11 Mitbeschuldigten illegal aus Botswana verschleppt und ist deshalb auch verpflichtet, ihnen einen Anwalt bereitzustellen. Demnach forderte er Richter Manyarara auf, das Direktorat für Rechtsbeistand solange unter Druck zu setzen, bis dieses den Beschuldigten einen neuen Anwalt bereitstelle, der ihre "Instruktionen" erfüllen werde.

Manyarara gab zwar der Einschätzung von Staatsanwalt Danie Small Recht, wonach es "wünschenswert" sei, dass die Angeklagten einen Rechtsanwalt haben. Gleichzeitig jedoch hob er hervor, er könne das Direktorat für Rechtsbeistand nicht "zwingen", ihnen einen neuen Verteidiger zur Verfügung zu stellen. Außerdem sei es nicht Aufgabe des Gerichts, sondern Pflicht der Angeklagten, sich einen Anwalt zu besorgen.

Angesichts der zahlreichen Verzögerungen, die die Suche nach einem Rechtsvertreter bereits verursacht hat, scheint Small inzwischen mit der Geduld am Ende zu sein. So kündigte er gestern an, er werde am 24. Juli auch dann die Verhandlung fortsetzen, wenn die mutmaßlichen Separatisten bis dahin noch immer ohne Verteidiger sein sollten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-30

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