Zwischenfall an Baustelle hat Nachspiel
Handgreiflichkeit zwischen zwei Ingenieuren löst Entschädigungsklage aus
Von Marc Springer
Windhoek
Die Entschädigungsklage geht von dem Antragsteller Wilke van den Berg aus und richtet sich gegen seinen Kollegen Frederick Johannes Smith sowie dessen angeblichen Arbeitgeber Nexus Civils. Zur Begründung seines Gesuchs führt der Kläger an, er sei im Oktober 2015 als Ingenieur der Firma WML Consulting Engineers zusammen mit dem Antragsgegner als Berater für ein Straßenbauprojekt in der Caprivi-Region engagiert worden.
Dort habe am 19. Oktober 2015 in der Nähe von Katima Mulilo eine Inspektion und Beratung auf der Baustelle stattgefunden im Verlauf derer er von Smith ohne ersichtlichen Grund angegriffen, gewürgt und „brutal zu Boden gedrückt“ worden sei. Aufgrund dieses „vorsätzlichen und rechtswidrigen Vorgehens“ habe er eine Fraktur an einem Nackenwirbel erlitten und seien nicht nur seine linke Schulter und das rechte Fußgelenk ausgerenkt worden, sondern auch einige Ligamente in seinem rechten Bein gerissen.
Diese Verletzungen hätten ihm extreme Schmerzen und beachtliche Kosten für diverse Operationen verursacht. Ungeachtet der aufwändigen Behandlung werde er auch künftig erhebliche „Unannehmlichkeiten und Schmerzen“ erleiden, weil sowohl seine Schulter als auch sein Fußgelenk versteift und nicht mehr voll funktionsfähig seien. Deshalb sei seine Motorik stark beeinträchtigt und weder sein rechter Fuß, noch sein linker Arm voll belastbar.
Ferner habe der Angriff eine posttraumatische Belastungsstörung und Depressionen bei ihm ausgelöst, seinem Selbstvertrauen geschadet und seine Lebensqualität beeinträchtigt, da er keinen Sport mehr treiben und seinen Beruf nur noch bedingt ausüben könne. Außerdem könne er nicht mehr rennen und weder lange sitzen noch stehen und werde in Zukunft abgesehen von intensiver Physiotherapie weiter Operationen an Schulter und Fußgelenk benötigen.
Darüber hinaus sei er 186 Tage bei der Arbeit ausgefallen und habe deshalb eine Beförderung und die damit verbundene Gehaltserhöhung verwirkt und für den dadurch verursachten Verlust an Einkommen, bereits entstandene und künftig erwartete Behandlungskosten sowie anhaltende Schmerzen eine Wiedergutmachung von insgesamt 17,6 Millionen N$ verdient.
Die Antragsgegner lehnen eine Haftung mit der Begründung ab, Smith sei von dem Kläger „extrem provoziert“ worden und habe diesen schließlich „am Unterleib gepackt“ um ihn daran zu hindern, die Baustelle vorzeitig zu verlassen, ohne das bestehende Ingenieursproblem gelöst zu haben. Dabei hätten beide Männer die Balance verloren und seien zu Boden gegangen, wobei Smith auf den Antragsteller „gefallen“ sei. Dass sich jener dabei die von ihm protokollierten Verletzungen zugezogen habe, sei jedoch ausgeschlossen und lediglich mit „bereits bestehenden Beschwerden“ zu erklären.
Dem fügt die Firma Nexus Civils hinzu, sie sei unter keinen Umständen haftbar, weil sie nicht Arbeitgeber von Smith sei, sondern diesen lediglich als freien Berater für das Straßenprojekt angestellt habe.
Windhoek
Die Entschädigungsklage geht von dem Antragsteller Wilke van den Berg aus und richtet sich gegen seinen Kollegen Frederick Johannes Smith sowie dessen angeblichen Arbeitgeber Nexus Civils. Zur Begründung seines Gesuchs führt der Kläger an, er sei im Oktober 2015 als Ingenieur der Firma WML Consulting Engineers zusammen mit dem Antragsgegner als Berater für ein Straßenbauprojekt in der Caprivi-Region engagiert worden.
Dort habe am 19. Oktober 2015 in der Nähe von Katima Mulilo eine Inspektion und Beratung auf der Baustelle stattgefunden im Verlauf derer er von Smith ohne ersichtlichen Grund angegriffen, gewürgt und „brutal zu Boden gedrückt“ worden sei. Aufgrund dieses „vorsätzlichen und rechtswidrigen Vorgehens“ habe er eine Fraktur an einem Nackenwirbel erlitten und seien nicht nur seine linke Schulter und das rechte Fußgelenk ausgerenkt worden, sondern auch einige Ligamente in seinem rechten Bein gerissen.
Diese Verletzungen hätten ihm extreme Schmerzen und beachtliche Kosten für diverse Operationen verursacht. Ungeachtet der aufwändigen Behandlung werde er auch künftig erhebliche „Unannehmlichkeiten und Schmerzen“ erleiden, weil sowohl seine Schulter als auch sein Fußgelenk versteift und nicht mehr voll funktionsfähig seien. Deshalb sei seine Motorik stark beeinträchtigt und weder sein rechter Fuß, noch sein linker Arm voll belastbar.
Ferner habe der Angriff eine posttraumatische Belastungsstörung und Depressionen bei ihm ausgelöst, seinem Selbstvertrauen geschadet und seine Lebensqualität beeinträchtigt, da er keinen Sport mehr treiben und seinen Beruf nur noch bedingt ausüben könne. Außerdem könne er nicht mehr rennen und weder lange sitzen noch stehen und werde in Zukunft abgesehen von intensiver Physiotherapie weiter Operationen an Schulter und Fußgelenk benötigen.
Darüber hinaus sei er 186 Tage bei der Arbeit ausgefallen und habe deshalb eine Beförderung und die damit verbundene Gehaltserhöhung verwirkt und für den dadurch verursachten Verlust an Einkommen, bereits entstandene und künftig erwartete Behandlungskosten sowie anhaltende Schmerzen eine Wiedergutmachung von insgesamt 17,6 Millionen N$ verdient.
Die Antragsgegner lehnen eine Haftung mit der Begründung ab, Smith sei von dem Kläger „extrem provoziert“ worden und habe diesen schließlich „am Unterleib gepackt“ um ihn daran zu hindern, die Baustelle vorzeitig zu verlassen, ohne das bestehende Ingenieursproblem gelöst zu haben. Dabei hätten beide Männer die Balance verloren und seien zu Boden gegangen, wobei Smith auf den Antragsteller „gefallen“ sei. Dass sich jener dabei die von ihm protokollierten Verletzungen zugezogen habe, sei jedoch ausgeschlossen und lediglich mit „bereits bestehenden Beschwerden“ zu erklären.
Dem fügt die Firma Nexus Civils hinzu, sie sei unter keinen Umständen haftbar, weil sie nicht Arbeitgeber von Smith sei, sondern diesen lediglich als freien Berater für das Straßenprojekt angestellt habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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