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Abwicklung von Nachlässen

Dausab will Änderung des Gesetzes für Nachlassverwaltung rückgängig machen
Das Justizministerium will eine 2018 getroffene Änderung des Gesetzes für Nachlassverwaltung, die alle Finanzinstitute und Treuhandfonds zwang, Gelder von Verstorbenen, die für minderjährige Erben vorgesehen sind, an den „Guardian Fund" des Obergerichts zu überweisen, nun rückgängig machen.
Brigitte Weidlich
Brigitte Weidlich

Windhoek

Die Justizministerin Yvonne Dausab beantragte im Parlament, dass Paragraf 87(a) im Nachlassverwaltungsgesetz von 1965 wieder abgeschafft wird. Die Änderung von 2018 unter dem vorigen Minister Sacky Shangala zwang alle Finanzinstitute, Fonds und Trusts, alle Gelder und Zinsen auf Anlagen, die aus langfristigen Versicherungspolicen, Renten, Pensionskassen, aus dem Nachlass von Verstorbenen und jeder anderen Quelle, für Minderjährige binnen 30 Tagen in den Vormundfonds einzuzahlen.

„Das Hauptziel 2018 war, die umfangreichen Verwaltungsgebühren, die auf diese Konten, besonders von nicht regulierten Verwaltern und Treuhändern erhoben werden, zu verwalten und sicherzustellen, dass die Begünstigten eine höhere Rendite erhalten“, sagte Dausab.

„Die Änderung war umständlich und hatte einige unbeabsichtigte Folgen. Die wichtigsten Branchenakteure im Finanzsektor äuβerten damals ernsthafte Bedenken, auch der staatliche Pensionsfonds (GIPF), was das Wohl der minderjährigen Kinder betrifft“, sagte sie. Erforderliche Regularien wurden nie eingeführt. „Dies führte folglich zu der faktischen Nicht-Einhaltung durch die meisten Finanzinstitute.“

Die Entscheidung, die Bestimmung aufzuheben, sei auf ein Gutachten des Generalstaatsanwalts zurückzuführen, sagte Dausab. Bald werde sie eine aktualisierte Vorschrift, die alle von den Interessengruppen geäußerten Bedenken berücksichtige, dem Parlament vorlegen.

Ihr Ministerium sei mit einer größeren Reform für Nachlassverwaltung beschäftigt, darunter Vorschriften für kürzere Fristen zur Abwicklung von Nachlässen, so Dausab.

Die bisher einzige Abgeordnete, die einen Beitrag auf Eingabe von Dausab lieferte, war Elma Dienda (PDM). Sie wies darauf hin, dass der „Master of the High Court“ für eine geordnete Abwicklung der Vermögensverhältnisse von Nachlässen verantwortlich sei. Dort gebe es viele Verzögerungen.

Sie sagte, dass es nach wie vor verschiedene Nachlassabwicklungen für ethnische Gruppen gebe, obwohl ein Gesetz von 2005 die Gleichstellung vorschreibe. „Wo es kein Testament gibt, wird die ‚In-estate Succession Ordinance 12 of 1946‘ Verordnung angewendet. Ehen, die nicht vor dem Standesamt oder der Kirche geschlossen wurden (common law), fallen bei der Nachlassabwicklung auch darunter.“

Nachlässe von Mitgliedern der Rehobother Baster-Gemeinschaft werden gemäß der Nachlasverfügung Nr. 36 von 1941 abgewickelt. „Stellen Sie sich vor, Verfügungen von 1941 und 1946 und das anno 2022!“, kritisierte Dienda.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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