AfD-Verbot nützlich?
Politiker und Juristen zeigen Risiken auf
„AfD-Verbot" ist dieser Tage bei Demonstrationen häufig auf Transparenten und Plakaten zu lesen. Doch die drei Verfassungsorgane, die ein solches Verbot beantragen könnten, zögern. Warum?
Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa
Berlin
Dass die AfD und ihre Nachwuchsorganisation, die Junge Alternative (JA), von Jahr zu Jahr mit radikaleren Sprüchen auffallen, ist in Gutachten, Gerichtsentscheidungen und Protokollen von Plenarsitzungen nachzulesen. Dennoch hält eine Mehrheit von Verfassungsrechtlern und Politikern bislang nichts von dem bei Demonstrationen gegen Rechtsextremismus zuletzt oft vorgetragenen Wunsch nach einem Verbot der Partei.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, glaubt sogar, ein voreilig gestellter Antrag auf ein Verbot der AfD würde der Partei in den 2024 anstehenden Wahlkämpfen einen Vorteil verschaffen. Tatsächlich könnte sie dadurch für Protestwähler womöglich noch attraktiver werden.
„Wir müssen die AfD, einschließlich ihrer Untergliederungen vor allem politisch bekämpfen und bei jedem Verbotsverfahren sehr sorgfältig prüfen, ob es dieser Partei, zumindest kurzfristig, nicht mehr nutzen als schaden könnte“, sagt der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, der Deutschen Presse-Agentur. Bis eine Entscheidung über einen solchen Antrag vorläge, würden nach Einschätzung von Fachleuten wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen.
Da bei der Nachwuchsorganisation der AfD, der Jungen Alternative (JA), offenbar eine „immer weiter fortschreitende Radikalisierung“ zu beobachten sei, wäre es aber gerechtfertigt, ein Verbot dieses Vereins zumindest sorgfältig zu prüfen, sagt Krings.
Darüber, ob eine Partei verboten wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Antrag kann der Bundestag stellen. Auch die Bundesregierung und der Bundesrat haben diese Möglichkeit. Einen überregional agierenden Verein kann dagegen nur die Bundesinnenministerin verbieten. Ministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im vergangenen Jahr etwa die Neonazi-Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ verboten.
Ende Januar hat der Bundesrat eine Petition mit dem Titel „AfD-Verbot prüfen!“ entgegengenommen, die seit Mitte August rund 800 000 Menschen unterzeichnet hatten.
Berlin
Dass die AfD und ihre Nachwuchsorganisation, die Junge Alternative (JA), von Jahr zu Jahr mit radikaleren Sprüchen auffallen, ist in Gutachten, Gerichtsentscheidungen und Protokollen von Plenarsitzungen nachzulesen. Dennoch hält eine Mehrheit von Verfassungsrechtlern und Politikern bislang nichts von dem bei Demonstrationen gegen Rechtsextremismus zuletzt oft vorgetragenen Wunsch nach einem Verbot der Partei.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, glaubt sogar, ein voreilig gestellter Antrag auf ein Verbot der AfD würde der Partei in den 2024 anstehenden Wahlkämpfen einen Vorteil verschaffen. Tatsächlich könnte sie dadurch für Protestwähler womöglich noch attraktiver werden.
„Wir müssen die AfD, einschließlich ihrer Untergliederungen vor allem politisch bekämpfen und bei jedem Verbotsverfahren sehr sorgfältig prüfen, ob es dieser Partei, zumindest kurzfristig, nicht mehr nutzen als schaden könnte“, sagt der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, der Deutschen Presse-Agentur. Bis eine Entscheidung über einen solchen Antrag vorläge, würden nach Einschätzung von Fachleuten wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen.
Da bei der Nachwuchsorganisation der AfD, der Jungen Alternative (JA), offenbar eine „immer weiter fortschreitende Radikalisierung“ zu beobachten sei, wäre es aber gerechtfertigt, ein Verbot dieses Vereins zumindest sorgfältig zu prüfen, sagt Krings.
Darüber, ob eine Partei verboten wird, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Einen entsprechenden Antrag kann der Bundestag stellen. Auch die Bundesregierung und der Bundesrat haben diese Möglichkeit. Einen überregional agierenden Verein kann dagegen nur die Bundesinnenministerin verbieten. Ministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im vergangenen Jahr etwa die Neonazi-Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ verboten.
Ende Januar hat der Bundesrat eine Petition mit dem Titel „AfD-Verbot prüfen!“ entgegengenommen, die seit Mitte August rund 800 000 Menschen unterzeichnet hatten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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