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Parlament
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Änderung des Wahlgesetzes

Brigitte Weidlich
Windhoek (bw) – Namibias Kommission für Gesetzesreform hat in einem Bericht empfohlen, Artikel 47 der Verfassung zu ändern, damit Kandidaten für Parlamentswahlen nicht mehr ihre Posten bei Regierungsinstanzen kündigen müssen, um sich aufstellen zu lassen.

Die Nudo-Partei hatte kürzlich in der Nationalversammlung eine Debatte darüber angeregt. Justizministerin Yvonne Dausab erwähnte in ihrem Beitrag zu dieser Debatte am Dienstag, dass die Kommission für Gesetzesreform schon im Juni 2022 einen Bericht mit Empfehlungen zu dem Thema erstellt hatte. Sie ließ Kopien des Berichts an die Abgeordneten verteilen.

Die Wahlkommission hatte erst für die Wahlen in 2019 den Artikel 47 geltend gemacht. Er besagt, dass es Mitgliedern des Nationalrats, der Regionalräte oder der Stadträte verboten ist, für Sitze in der Nationalversammlung zu kandidieren, ohne zuvor von ihren derzeitigen Ämtern zurückzutreten.

Des Weiteren verbietet Artikel 47 Personen, die bei der Regierung arbeiten und ein Gehalt bekommen, gleichzeitig zu kandidieren. Ihnen bleibt somit nur die Kündigung. Für die Regionalratswahlen gelten diese Vorschriften nicht.

2019 blieb vielen Kandidaten nur die Kündigung und monatelange Arbeitslosigkeit, bis sie als Abgeordnete ab März 2020 wieder ein Gehalt beziehen konnten. Für manche Kandidaten, die es nicht ins Parlament geschafft haben, war es schwierig wieder neue Arbeit zu bekommen, manche von ihnen sind bis heute arbeitslos.

Der Nudo-Generalsekretär Joseph Kauandenge, der 2019 als Stadtrat von Windhoek sein Amt aufgeben musste, um für die Nationalversammlung zu kandidieren, hatte jetzt die Debatte angeregt. Er meinte der Artikel 47 sei ungerecht und im Widerspruch zu dem in der Verfassung festgelegtem Recht auf politische Aktivitäten.

Die Justizministerin gab am Dienstag einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Berichts der Kommission. Die Kommission empfahl, den umstrittenen Passus im Artikel 47 zu ändern.

Der PDM-Präsident McHenry Venaani meldete sich zu Wort und zeigte sich zufrieden, dass die Regierung zumindest prinzipiell eine Änderung befürwortet. „Es sollte nun erwogen werden, ob der Abgeordnete Kauandenge eventuell den Wortlaut seines Antrages ändert um den Bericht der Kommission mit einzubeziehen oder ob eine andere Vorgehensweise empfohlen werden soll“, sagte Swartbooi von der LPM. Kauandenge war am Dienstag abwesend.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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