Änderungen für Beschaffungsgesetz
Die Regierung hat wohl vor, NEEEF durch die Hintertür einzuführen
Ministerien und andere staatliche Instanzen dürfen demnächst nur noch Fleischerzeugnisse vom Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Wild, Fisch und Geflügel nördlich der Roten Linie beschaffen, ebenso Obst und Gemüse von dort.
Brigitte Weidlich
WINDHOEK
Der namibische Finanzminister, Iipumbu Shiimi, hat letzten Donnerstag einige Änderungen des Beschaffungsgesetzes im Parlament vorgelegt, knapp 5 Jahre nach seinem Inkrafttreten. Unter anderem wird die Doppelrolle des Leiters vom Central Procurement Board of Namibia (CPBN) getrennt. Der Grund: der CPBN-Vorsitzende und sein Vize sind als Vollzeitbeschäftigte der neuen Behörde gleichzeitig Verwaltungs-Chef und Stellvertreter.
Das entspreche nicht den Prinzipien für gute Geschäftsführung, so Shiimi, es soll daher ein Geschäftsführer für den CPRN ernannt werden.
Der Entwurf ändert auch den Paragraphen 71, um die Zulassungskriterien für Namibier klar zu definieren, was gravierende Änderungen für die Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen bringt.
Der Finanzminister erwähnte nicht, dass ein erster Entwurf für diese Kriterien schon letzten Oktober im Amtsblatt abgedruckt wurde.
Der hat es in sich: Im Amtsblatt Nr. 7671 vom 29. Oktober 2021 hat der Finanzminister einen Entwurf des geplanten Kodex für gute Praktiken und die Präferenzen für die Paragraphen 70 und 71 des Beschaffungsgesetzes bekanntgegeben.
Die Öffentlichkeit wurde im Amtsblatt aufgefordert, binnen 30 Tagen nach Erscheinen des Kodex Kommentare dazu per E-Mail an das Finanzministerium zu schicken.
Wie die AZ in Erfahrung bringen konnte, ist dieses Amtsblatt in der privaten Geschäftswelt grösstenteils unbekannt.
Der Kodex soll insbesondere vorher benachteiligte Namibier, die Jugend, Frauen und Behinderte bei der Auftragsvergabe und Beschaffung berücksichtigen.
Staatliche Einrichtungen sollen zukünftig Fleischerzeugnisse, einschließlich Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Wild, Fisch und Geflügel sowie Gemüse und Obst, die nördlich vom Veterinärzaun produziert werden, ankaufen.
Diese Produkte dürfen erst dann südlich der Roten Linie beschafft werden, wenn die Volumen nördlich der Linie nicht ausreichen.
„Die einzige Quelle für die Beschaffung von Fleisch müssen Schlachthöfe nördlich des Veterinärzauns sein und vom Fleischrat genehmigt“, lautet eine weitere Vorschrift. Falls Lieferungen im Norden unzureichend sind, darf aus Gebieten südlich des Zauns gekauft werden.
„Spezifikationen dürfen sich nicht auf eine Sorte oder Marke von Frischprodukten beziehen“, heisst es weiter.
Bewerber für Regierungsaufträge bei Ausschreibungen erhalten demnächst Vorzugsbehandlung, wenn sie beweisen können, dass in ihrer Firma mindestens 60 Prozent ihrer Führungskräfte und Angestellten namibische Staatsbürger sind; ihr Betrieb ein Joint Venture ist mit 51% der Anteile im Besitz von namibischen Staatsbürgern, von denen nicht weniger als 30% zuvor benachteiligte Namibier sind; oder ihr Betrieb über ein mehrheitlich eingezahltes Aktienkapital im Besitz der Regierung oder namibischer Bürger verfügt und der überwiegende Teil des Reingewinns oder sonstiger Vorteile des Bieters an die Regierung oder namibische Staatsbürger fällt.
Die Kriterien haben eine sehr starke Ähnlichkeit mit denen des „Namibia Equitable Economic Empowerment Bill (NEEEB)“.
WINDHOEK
Der namibische Finanzminister, Iipumbu Shiimi, hat letzten Donnerstag einige Änderungen des Beschaffungsgesetzes im Parlament vorgelegt, knapp 5 Jahre nach seinem Inkrafttreten. Unter anderem wird die Doppelrolle des Leiters vom Central Procurement Board of Namibia (CPBN) getrennt. Der Grund: der CPBN-Vorsitzende und sein Vize sind als Vollzeitbeschäftigte der neuen Behörde gleichzeitig Verwaltungs-Chef und Stellvertreter.
Das entspreche nicht den Prinzipien für gute Geschäftsführung, so Shiimi, es soll daher ein Geschäftsführer für den CPRN ernannt werden.
Der Entwurf ändert auch den Paragraphen 71, um die Zulassungskriterien für Namibier klar zu definieren, was gravierende Änderungen für die Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen bringt.
Der Finanzminister erwähnte nicht, dass ein erster Entwurf für diese Kriterien schon letzten Oktober im Amtsblatt abgedruckt wurde.
Der hat es in sich: Im Amtsblatt Nr. 7671 vom 29. Oktober 2021 hat der Finanzminister einen Entwurf des geplanten Kodex für gute Praktiken und die Präferenzen für die Paragraphen 70 und 71 des Beschaffungsgesetzes bekanntgegeben.
Die Öffentlichkeit wurde im Amtsblatt aufgefordert, binnen 30 Tagen nach Erscheinen des Kodex Kommentare dazu per E-Mail an das Finanzministerium zu schicken.
Wie die AZ in Erfahrung bringen konnte, ist dieses Amtsblatt in der privaten Geschäftswelt grösstenteils unbekannt.
Der Kodex soll insbesondere vorher benachteiligte Namibier, die Jugend, Frauen und Behinderte bei der Auftragsvergabe und Beschaffung berücksichtigen.
Staatliche Einrichtungen sollen zukünftig Fleischerzeugnisse, einschließlich Rind, Schaf, Ziege, Schwein, Wild, Fisch und Geflügel sowie Gemüse und Obst, die nördlich vom Veterinärzaun produziert werden, ankaufen.
Diese Produkte dürfen erst dann südlich der Roten Linie beschafft werden, wenn die Volumen nördlich der Linie nicht ausreichen.
„Die einzige Quelle für die Beschaffung von Fleisch müssen Schlachthöfe nördlich des Veterinärzauns sein und vom Fleischrat genehmigt“, lautet eine weitere Vorschrift. Falls Lieferungen im Norden unzureichend sind, darf aus Gebieten südlich des Zauns gekauft werden.
„Spezifikationen dürfen sich nicht auf eine Sorte oder Marke von Frischprodukten beziehen“, heisst es weiter.
Bewerber für Regierungsaufträge bei Ausschreibungen erhalten demnächst Vorzugsbehandlung, wenn sie beweisen können, dass in ihrer Firma mindestens 60 Prozent ihrer Führungskräfte und Angestellten namibische Staatsbürger sind; ihr Betrieb ein Joint Venture ist mit 51% der Anteile im Besitz von namibischen Staatsbürgern, von denen nicht weniger als 30% zuvor benachteiligte Namibier sind; oder ihr Betrieb über ein mehrheitlich eingezahltes Aktienkapital im Besitz der Regierung oder namibischer Bürger verfügt und der überwiegende Teil des Reingewinns oder sonstiger Vorteile des Bieters an die Regierung oder namibische Staatsbürger fällt.
Die Kriterien haben eine sehr starke Ähnlichkeit mit denen des „Namibia Equitable Economic Empowerment Bill (NEEEB)“.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen