Antworten an UN-Berichterstatter
Namibische und deutsche Regierung verteidigen Vorgehen in Genozidfrage
Sowohl die namibische als auch die deutsche Regierung haben unlängst auf die kritischen Fragen der UN-Sonderberichterstatter zum geplanten Genozidabkommen geantwortet. Nama- und Herero-Vertreter seien ordnungsgemäß am Dialog beteiligt worden.
Von Katharina Moser, Windhoek
In ihren Antworten auf Kritik der UN-Sonderberichterstatter am geplanten Genozidabkommen hat sowohl die deutsche als auch die namibische Regierung das gemeinsame Vorgehen verteidigt. In ihren Schreiben vom 1. Juni und 30. Mai bekräftigten beide Regierungen, dass die Einbindung der betroffenen Nama- und Herero-Gemeinden ordnungsgemäß ablaufe und gezielte Entwicklungsgelder das richtige Format der Wiedergutmachung seien.
Damit reagierten sie auf Beschwerden und eine formale Liste von Fragen von sieben Sonderberichterstattern der UN vom Februar dieses Jahres, in denen diese die Kritik bestimmter Nama- und Herero-Vertreter aufgegriffen hatten, sie seien nicht ausreichend in den Verhandlungsprozesse eingebunden worden.
Ausreichende Beteiligung der Betroffenen
„Die namibische Regierung vertritt das namibische Volk in Fragen des Völkerrechts. Sie ist daher Ansprechpartner für die deutsche Regierung in allen Fragen der bilateralen Beziehungen, einschließlich der Verhandlungen zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit“, bekräftigte die Bundesregierung. Dabei sei aber die Beteiligung der betroffenen Gruppen von entscheidender Bedeutung. „Als Inhaber der nationalen Souveränität ist die namibische Regierung dafür verantwortlich, die Beteiligung aller betroffenen Gemeinschaften am Verhandlungsprozess zu organisieren.“ Diese habe Vertreter der Nama und Herero wiederholt eingeladen, am Dialog teilzunehmen. Sie habe einen Nachkommen der Herero zum Sondergesandten ernannt. Diesem stand ein technischer Ausschuss zur Seite, in dem Vertreter verschiedener staatlicher Stellen sowie Vertreter der betroffenen Gemeinschaften eine aktive Rolle bei den Verhandlungen gespielt hätten. Fünf Vertreter aller betroffenen Gemeinschaften seien als Delegationsmitglieder direkt an den Verhandlungen beteiligt gewesen. Vertreter der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und der Nama Traditional Leaders´Association (NTLA), hätten allerdings von Anfang an eine Teilnahme am Dialog abgelehnt. „Nach Ansicht der Bundesregierung gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass die Beteiligung der betroffenen Gemeinden, wie sie von Seiten der namibischen Regierung gestaltet wurde, nicht den Anforderungen der einschlägigen Menschenrechtsstandards genügt.“
Die namibische Regierung bestätigte, dass die OTA und die NTLA selbst eine Teilnahme am Dialog abgelehnt hätten, betonte aber, dass „sie nicht nachgelassen hat und nicht nachlassen wird, den beiden Gruppen, oder jeglichen Gruppen, die Hand zur Zusammenarbeit zu reichen“.
Format der Entwicklungsgelder verteidigt
Die Bundesregierung verteidigte zudem die Entscheidung zu gezielten Entwicklungsgeldern in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro statt direkter Reparationen. Nach dem Völkerrecht ergebe sich der Begriff der Wiedergutmachung aus der Verletzung einer internationalen Verpflichtung. Die den Völkermord betreffende Konvention, die für Deutschland erst 1955 in Kraft trat, gelte aber nicht rückwirkend. „Da es im vorliegenden Fall keine völkerrechtliche Verantwortlichkeit geben kann, weil die einschlägigen Rechtsinstrumente, die diese Verbrechen sanktionieren, erst zu einem späteren Zeitpunkt entstanden sind, muss die Versöhnung auf anderem Wege gesucht werden“, so die Bundesregierung.
„Wie in der gemeinsamen Mitteilung [der Berichterstatter] zu Recht festgestellt wird, ist das generationenübergreifende Trauma durch die Folgen von Kolonialismus und Völkermord, einschließlich der Errichtung eines rassistischen kolonialen Siedlerstaates in Namibia, noch heute allgegenwärtig“, so die namibische Regierung. „Es wäre jedoch völlig unfair, der namibischen Regierung die Schuld an diesem Zustand zu geben und ihre Bemühungen nicht anzuerkennen, den traumatisierten Opfern durch verschiedene Maßnahmen des internationalen Völkerrechts Wiedergutmachung zu leisten.“
Die Bundesregierung betonte zudem, dass die bisherige Entwicklungszusammenarbeit auch künftig unabhängig von den im geplanten Genozidabkommen vereinbarten Geldern weiterlaufen werde.
Scharfe Kritik an den Antworten
Sowohl von Nama- und Herero-Vertretern als auch von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GbV) kam Kritik an den Antworten der Bundesregierung. „In ihrer Antwort macht die deutsche Bundesregierung deutlich, wie wenig sie das Völkerrecht interessiert. Sie möchte das lästige Thema ‚Genozid an den Herero und Nama‘ offenbar vom Tisch wischen, ohne die fundamentale Kritik der Vereinten Nationen gebührend ernst zu nehmen“, so Roman Kühn, Direktor der GbV, der eine Neuaufrollung der Verhandlungen forderte.
Sima Luipert von der NTLA warf Deutschland vor, seine Verantwortung zu leugnen. Nandiuasora Mazeingo der Ovaherero Genocide Foundation äußerte zudem, besagte Einladungen zur Beteiligung hätten nur Personen erhalten, die mit den Betroffenenorganisationen „verbunden“, nicht jedoch Teil dieser Organisationen seien. „Wir haben damals ,Nein' zu diesem Vertrag gesagt und stehen heute dazu. Denn das war keine ernsthafte Beteiligung an einem Prozess, bei dem es im Wesentlichen um uns geht. Wir beteiligen uns nicht an einer Scheinübung.“
In ihren Antworten auf Kritik der UN-Sonderberichterstatter am geplanten Genozidabkommen hat sowohl die deutsche als auch die namibische Regierung das gemeinsame Vorgehen verteidigt. In ihren Schreiben vom 1. Juni und 30. Mai bekräftigten beide Regierungen, dass die Einbindung der betroffenen Nama- und Herero-Gemeinden ordnungsgemäß ablaufe und gezielte Entwicklungsgelder das richtige Format der Wiedergutmachung seien.
Damit reagierten sie auf Beschwerden und eine formale Liste von Fragen von sieben Sonderberichterstattern der UN vom Februar dieses Jahres, in denen diese die Kritik bestimmter Nama- und Herero-Vertreter aufgegriffen hatten, sie seien nicht ausreichend in den Verhandlungsprozesse eingebunden worden.
Ausreichende Beteiligung der Betroffenen
„Die namibische Regierung vertritt das namibische Volk in Fragen des Völkerrechts. Sie ist daher Ansprechpartner für die deutsche Regierung in allen Fragen der bilateralen Beziehungen, einschließlich der Verhandlungen zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit“, bekräftigte die Bundesregierung. Dabei sei aber die Beteiligung der betroffenen Gruppen von entscheidender Bedeutung. „Als Inhaber der nationalen Souveränität ist die namibische Regierung dafür verantwortlich, die Beteiligung aller betroffenen Gemeinschaften am Verhandlungsprozess zu organisieren.“ Diese habe Vertreter der Nama und Herero wiederholt eingeladen, am Dialog teilzunehmen. Sie habe einen Nachkommen der Herero zum Sondergesandten ernannt. Diesem stand ein technischer Ausschuss zur Seite, in dem Vertreter verschiedener staatlicher Stellen sowie Vertreter der betroffenen Gemeinschaften eine aktive Rolle bei den Verhandlungen gespielt hätten. Fünf Vertreter aller betroffenen Gemeinschaften seien als Delegationsmitglieder direkt an den Verhandlungen beteiligt gewesen. Vertreter der Ovaherero Traditional Authority (OTA) und der Nama Traditional Leaders´Association (NTLA), hätten allerdings von Anfang an eine Teilnahme am Dialog abgelehnt. „Nach Ansicht der Bundesregierung gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass die Beteiligung der betroffenen Gemeinden, wie sie von Seiten der namibischen Regierung gestaltet wurde, nicht den Anforderungen der einschlägigen Menschenrechtsstandards genügt.“
Die namibische Regierung bestätigte, dass die OTA und die NTLA selbst eine Teilnahme am Dialog abgelehnt hätten, betonte aber, dass „sie nicht nachgelassen hat und nicht nachlassen wird, den beiden Gruppen, oder jeglichen Gruppen, die Hand zur Zusammenarbeit zu reichen“.
Format der Entwicklungsgelder verteidigt
Die Bundesregierung verteidigte zudem die Entscheidung zu gezielten Entwicklungsgeldern in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro statt direkter Reparationen. Nach dem Völkerrecht ergebe sich der Begriff der Wiedergutmachung aus der Verletzung einer internationalen Verpflichtung. Die den Völkermord betreffende Konvention, die für Deutschland erst 1955 in Kraft trat, gelte aber nicht rückwirkend. „Da es im vorliegenden Fall keine völkerrechtliche Verantwortlichkeit geben kann, weil die einschlägigen Rechtsinstrumente, die diese Verbrechen sanktionieren, erst zu einem späteren Zeitpunkt entstanden sind, muss die Versöhnung auf anderem Wege gesucht werden“, so die Bundesregierung.
„Wie in der gemeinsamen Mitteilung [der Berichterstatter] zu Recht festgestellt wird, ist das generationenübergreifende Trauma durch die Folgen von Kolonialismus und Völkermord, einschließlich der Errichtung eines rassistischen kolonialen Siedlerstaates in Namibia, noch heute allgegenwärtig“, so die namibische Regierung. „Es wäre jedoch völlig unfair, der namibischen Regierung die Schuld an diesem Zustand zu geben und ihre Bemühungen nicht anzuerkennen, den traumatisierten Opfern durch verschiedene Maßnahmen des internationalen Völkerrechts Wiedergutmachung zu leisten.“
Die Bundesregierung betonte zudem, dass die bisherige Entwicklungszusammenarbeit auch künftig unabhängig von den im geplanten Genozidabkommen vereinbarten Geldern weiterlaufen werde.
Scharfe Kritik an den Antworten
Sowohl von Nama- und Herero-Vertretern als auch von der Gesellschaft für bedrohte Völker (GbV) kam Kritik an den Antworten der Bundesregierung. „In ihrer Antwort macht die deutsche Bundesregierung deutlich, wie wenig sie das Völkerrecht interessiert. Sie möchte das lästige Thema ‚Genozid an den Herero und Nama‘ offenbar vom Tisch wischen, ohne die fundamentale Kritik der Vereinten Nationen gebührend ernst zu nehmen“, so Roman Kühn, Direktor der GbV, der eine Neuaufrollung der Verhandlungen forderte.
Sima Luipert von der NTLA warf Deutschland vor, seine Verantwortung zu leugnen. Nandiuasora Mazeingo der Ovaherero Genocide Foundation äußerte zudem, besagte Einladungen zur Beteiligung hätten nur Personen erhalten, die mit den Betroffenenorganisationen „verbunden“, nicht jedoch Teil dieser Organisationen seien. „Wir haben damals ,Nein' zu diesem Vertrag gesagt und stehen heute dazu. Denn das war keine ernsthafte Beteiligung an einem Prozess, bei dem es im Wesentlichen um uns geht. Wir beteiligen uns nicht an einer Scheinübung.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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