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Ein weiterer Eilantrag wurde von der CDV gegen die Wahlkommission gestellt. Foto: NMH-Archiv
Ein weiterer Eilantrag wurde von der CDV gegen die Wahlkommission gestellt. Foto: NMH-Archiv

CDV-Gerichtsantrag abgelehnt

Frage zu Kandidatenlisten
Das Obergericht in Windhoek hat entschieden, dass der CDV-Antrag vor dem Wahlgericht angehört werden muss.
Kristien Kruger
Ein weiterer Eilantrag wurde gegen die Wahlkommission von Namibia (ECN) gestellt. Diesmal war es die Partei „Christian Democratic Voice” (CDV), die sich an das Obergericht in Windhoek wandte. Richter Kobus Miller entschied jedoch gestern, dass sich der Antrag auf Parteilisten im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen beziehe und erklärte: „Es handelt sich eindeutig um eine Wahlsache“. „Die Zuständigkeit in diesem Fall liegt beim Wahlgericht und nicht beim Obergericht“, so Miller in seinem Urteil. Folglich strich er den Fall von der Gerichtsliste.



Eilantrag



Der Eilantrag wurde von Viola Geirises eingereicht, die behauptet, die Vizepräsidentin der Partei zu sein. Sie macht geltend, dass die ECN die Änderungsmitteilung der Partei bezüglich ihres Bevollmächtigten sowie die anschließende Einreichung ihrer Kandidatenliste nicht akzeptiert habe. Berichten zufolge akzeptierte die ECN diese Kandidatenliste nicht, weil Gotthard Kandume bereits eine Liste als Bevollmächtigter der Partei eingereicht hatte. Kandume behauptet, er sei der CDV-Vorsitzende und wirft Geirises vor, im Juli 2024 aus der Partei ausgetreten zu sein, nachdem die ECN die Partei abgemeldet hatte. „Dies wurde dem Gericht nicht mitgeteilt, und der einzige Grund dafür kann sein, dass der Antragsteller dem Gericht gegenüber nicht transparent sein will“, sagte er in seiner Erklärung. Geirises entgegnete, dass sie damals nur als Generalsekretärin der Partei zurückgetreten sei, nicht als Parteimitglied.



Ereignisse



Geirises behauptet, die Partei habe einen Sonder-Kongress abgehalten, zu dem Kandume eingeladen war, sich aber weigerte, daran teilzunehmen. Auf diesem Sonderkongress wurde ein nationaler Exekutivausschuss angeblich gewählt. „Darüber hinaus beschloss der Sonderkongress, dass Kandume als Parteivorsitzender aus der Nationalversammlung abberufen werden sollte und dass ich als stellvertretender Parteivorsitzende anstelle des Vorsitzenden handeln würde“, so Geirises.



Geirises nutzte daraufhin ihre Befugnisse, um das ECN über den Wechsel des Bevollmächtigten der Partei zu informieren. Hans Stramiss wurde zum neuen Vertreter ernannt. Bei der Einreichung der Kandidatenliste wies das ECN jedoch darauf hin, dass Stramiss nach ihren Unterlagen nicht der bevollmächtigte Vertreter der Partei war. Daher akzeptierte sie die von Stramiss und Geirises eingereichte Liste nicht.



ECN Erklärt



Als Antwort auf den Eilantrag reichte die ECN eine Erklärung ein, aus der hervorging, dass sie den Antrag nicht ablehnt. Der Wahlleiter Petrus Shaama stellte in der Erklärung klar, dass nach Kenntnis der ECN Kandume der Vertreter der Partei ist. „Nach Angaben des Antragstellers (CDV) ist (Kandume]) der Präsident der Partei“. Kandume behauptet in seiner Erklärung, dass der von Geirises erwähnte Sonderkongress nicht von der CDV anerkannt wird. „Er wurde eindeutig auf der Grundlage einer falschen Verfassung von Leuten durchgeführt, die keine Befugnis haben, einen Sonderkongress abzuhalten.



Geirises behauptet, dass Kandume während des Sonderkongresses als Präsident suspendiert wurde.



#NamibiaDecides2024

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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