Datenschutzgesetz: Öffentlichkeit kann Beiträge leisten
Windhoek (imvdw/rl/sno) – In einem Versuch ein effektives Datenschutzgesetz durchzusetzen hat das Ministerium für Information und Kommunikationstechnologie die Öffentlichkeit dazu aufgefordert Beiträge dazu einzureichen.
Die Öffentlichkeit hat bis zum 30. November Zeit, ihre Meinung dazu zu äußern. Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Kontrolle über das Sammeln, Speichern und die Verarbeitung von personenbezogener Daten ermöglichen soll.
Frederico Links, ein Forscher am Institut für Politforschung (IPPR), ist der Meinung, dass die Öffentlichkeit in einem Jahr ein Gesetzesentwurf zur Diskussion im Parlament erwarten könne.
„Dies ist etwas, das wir schon Jahre lang fordern. Wir haben schon 2011 und 2012 die ersten Konzepte gesehen”, sagt er. Links meint die Hauptaufgabe sei zu vergewissern, dass der Gesetzesvorschlag auch realisiert werden kann.
„Wir werden uns auch damit befassen und unsere Meinung äußern, aber wenn wir diesen Entwurf durcharbeiten, werden wir uns mit den bewährtesten Praktiken befassen und sicherstellen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf sich an die Richtlinien der Europäischen Union und die der Malabo-Konvention hält, welche der beste Maßstab für Cyberrechte in Afrika ist,“ so Links.
Der jetzige Gesetzesentwurf betont die Gründung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz, der keine Personen mit politischer Zugehörigkeit angehören kann. Laut Links soll dies einer der Haupt-Grundsteine sein, dem Gesetz zum Erfolg zu verhelfen. Die IPPR werde trotzdem immer die Rechtsvorschriften mit Bezug auf die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde genau in Acht nehmen, meinte Links.
Die Öffentlichkeit hat bis zum 30. November Zeit, ihre Meinung dazu zu äußern. Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Kontrolle über das Sammeln, Speichern und die Verarbeitung von personenbezogener Daten ermöglichen soll.
Frederico Links, ein Forscher am Institut für Politforschung (IPPR), ist der Meinung, dass die Öffentlichkeit in einem Jahr ein Gesetzesentwurf zur Diskussion im Parlament erwarten könne.
„Dies ist etwas, das wir schon Jahre lang fordern. Wir haben schon 2011 und 2012 die ersten Konzepte gesehen”, sagt er. Links meint die Hauptaufgabe sei zu vergewissern, dass der Gesetzesvorschlag auch realisiert werden kann.
„Wir werden uns auch damit befassen und unsere Meinung äußern, aber wenn wir diesen Entwurf durcharbeiten, werden wir uns mit den bewährtesten Praktiken befassen und sicherstellen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf sich an die Richtlinien der Europäischen Union und die der Malabo-Konvention hält, welche der beste Maßstab für Cyberrechte in Afrika ist,“ so Links.
Der jetzige Gesetzesentwurf betont die Gründung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz, der keine Personen mit politischer Zugehörigkeit angehören kann. Laut Links soll dies einer der Haupt-Grundsteine sein, dem Gesetz zum Erfolg zu verhelfen. Die IPPR werde trotzdem immer die Rechtsvorschriften mit Bezug auf die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde genau in Acht nehmen, meinte Links.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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