Die Swapo wirft der IPC vor, nach Beweisen zu fischen
Windhoek (jb/sno) - Die Swapo-Partei hat die Independent Patriots for Change (IPC) scharf kritisiert und erklärt, dass deren Versäumnis, die Wahlleiter in ihr juristisches Verfahren einzubeziehen, sowie der Versuch, nachträglich Beweise zu sammeln, ihre Klage beim Wahlgericht unglaubwürdig macht.
Unzureichende rechtliche Grundlage
Swapo argumentiert, dass die IPC-Generalsekretärin Christine Aochamus keine Berechtigung habe, diese Klage im Namen anderer einzureichen, da sie nicht zu den Parteivertretern gehörte, die das Wahlmaterial nach den Wahlen inspizieren durften. In einer Erwiderung an das Wahlgericht und den Obersten Gerichtshof erklärte Swapos Generalsekretärin Sophia Shaningwa, dass die IPC die Nationalversammlung und die Präsidentschaftswahlen für ungültig erklären lassen wolle, jedoch fundamentale rechtliche Anforderungen nicht erfüllt habe.
Fehlende Einbeziehung der Wahlleiter
Shaningwa führte an, dass „Die Befugnis zur Überprüfung der Stimmzettel liegt bei den Wahlleitern der jeweiligen Wahlkreise, nachdem sie versiegelte Pakete von den Wahlvorstehern erhalten haben. Das Versäumnis, die betroffenen Wahlleiter als Beschldigten zu benennen, ist entscheidend.“ Sie betonte, dass die Anklage der IPC über die Ergebnisse der Nationalversammlungswahl ohne die Einbeziehung der Wahlleiter unhaltbar sei. Shaningwa hob zudem hervor, dass die IPC berücksichtigen müsse, dass ihre Klage erhebliche Auswirkungen auf gewählte Parlamentarier haben würde, die aufgrund ihres Amtsantritts ihre vergüteten Positionen im öffentlichen Dienst aufgegeben haben.
„Ohne in ihrem Namen zu sprechen, weise ich darauf hin, dass diese Personen direkt und erheblich betroffen wären und daher als Beklagte hätten einbezogen werden müssen. Ich nenne einige Beispiele: Willem Amutenya, Dr. Elijah Ngurare, Sharonice Busch und andere. Auch Abgeordnete anderer Parteien wären betroffen. Was passiert mit ihnen, wenn die Wahl für ungültig erklärt wird? In manchen Fällen wurden ihre Positionen möglicherweise bereits neu besetzt.“ Shaningwa forderte, dass solche Konsequenzen bei rechtlichen Verfahren wie diesem angemessen berücksichtigt werden müssen.
Unzureichende rechtliche Grundlage
Swapo argumentiert, dass die IPC-Generalsekretärin Christine Aochamus keine Berechtigung habe, diese Klage im Namen anderer einzureichen, da sie nicht zu den Parteivertretern gehörte, die das Wahlmaterial nach den Wahlen inspizieren durften. In einer Erwiderung an das Wahlgericht und den Obersten Gerichtshof erklärte Swapos Generalsekretärin Sophia Shaningwa, dass die IPC die Nationalversammlung und die Präsidentschaftswahlen für ungültig erklären lassen wolle, jedoch fundamentale rechtliche Anforderungen nicht erfüllt habe.
Fehlende Einbeziehung der Wahlleiter
Shaningwa führte an, dass „Die Befugnis zur Überprüfung der Stimmzettel liegt bei den Wahlleitern der jeweiligen Wahlkreise, nachdem sie versiegelte Pakete von den Wahlvorstehern erhalten haben. Das Versäumnis, die betroffenen Wahlleiter als Beschldigten zu benennen, ist entscheidend.“ Sie betonte, dass die Anklage der IPC über die Ergebnisse der Nationalversammlungswahl ohne die Einbeziehung der Wahlleiter unhaltbar sei. Shaningwa hob zudem hervor, dass die IPC berücksichtigen müsse, dass ihre Klage erhebliche Auswirkungen auf gewählte Parlamentarier haben würde, die aufgrund ihres Amtsantritts ihre vergüteten Positionen im öffentlichen Dienst aufgegeben haben.
„Ohne in ihrem Namen zu sprechen, weise ich darauf hin, dass diese Personen direkt und erheblich betroffen wären und daher als Beklagte hätten einbezogen werden müssen. Ich nenne einige Beispiele: Willem Amutenya, Dr. Elijah Ngurare, Sharonice Busch und andere. Auch Abgeordnete anderer Parteien wären betroffen. Was passiert mit ihnen, wenn die Wahl für ungültig erklärt wird? In manchen Fällen wurden ihre Positionen möglicherweise bereits neu besetzt.“ Shaningwa forderte, dass solche Konsequenzen bei rechtlichen Verfahren wie diesem angemessen berücksichtigt werden müssen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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