ECN erläutert ihre Zukunftspläne
Papier-Stimmzettel sollen noch bis 2027 verwendet werden
Die Wahlkommission von Namibia (ECN) hat gestern ihren neuen strategischen Plan für die kommenden Wahljahre (2026-27) vorgestellt. Im Wesentlichen bleibt alles beim Alten, denn es ist der Kommission noch nicht gelungen, vertrauenswürdige elektronische Wahlgeräte mit einem verlässlichen Dokumentarnachweis anzuschaffen.
Von Augetto Graig
(Bearbeitet von Stefan Noechel)
Windhoek
Die namibische Wahlkommission (ECN) hat am gestrigen Montag im Safari Hotel in Windhoek ihren Strategieplan für die nächsten fünf Jahre vorgestellt. Nach Angaben der Kommissionsvorsitzenden, Elsie Nghikembua, strebt die Kommission an, bis zum Jahr 2026-27 eine Wahlbeteiligung von 100 Prozent zu erreichen.
Sie ging auch auf die berüchtigten elektronischer Wahlmaschinen (EVM) ein, wobei sie sagte, dass der Gebrauch dieser für die nächsten fünf Jahre nicht geplant sei. Sie erklärte, dass die ECN weiter nach diesen Maschinen Ausschau halte. Aber bevor nicht ein Produkt gefunden werden kann, dass den Wählern einen verlässlichen Dokumentarnachweis (VVPAT) bietet, müssen die Namibier weiterhin immer noch Stimmzettel per Hand ausfüllen.
In seiner Rede ging der Geschäftsführer des ECN, Theo Mujoro, auf die Herausforderungen ein, die die Arbeit der Kommission behindern und die in dem neuen Plan berücksichtigt werden sollen.
Dazu gehört eine eingeschränkte Unabhängigkeit der Institution, vor allem in Bezug auf die Finanzen, die noch vom Finanzministerium genehmigt werden müssen. Auch plant die ECN entsprechende Rechtsvorschriften zu ändern, um diese und andere Fragen zu klären.
Zu diesem Zweck wird ein Gesetzentwurf zur Änderung des bestehenden Wahlgesetzes (Nr. 5 von 2014) vorbereitet, das dieses ersetzen soll. Vorschläge für den neuen Gesetzentwurf können bis zum 18. August schriftlich bei der ECN eingereicht werden. Die Kommission plant, kurz nach Ablauf der Frist, einen nationalen Workshop zu dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf durchzuführen.
Ein weiteres Problem ist die Verwirrung über die Grenzen zwischen den Wahlkreisen, für die die ECN-Kommission ein Team in den Prozess einplant, der die Grenzüberschneidungen berücksichtigen und einbeziehen soll. Ein weiterer und wichtiger Faktor, so Mujoro, sei der Verhaltenskodex für politische Parteien und Politiker, insbesondere in den Wahlkampfzeiten.
Vor allem bei der Finanzierung haben die politischen Parteien Schwierigkeiten, den Verhaltenskodex einzuhalten. Die ECN will den Verhaltenskodex überprüfen und sicherstellen, dass er umgesetzt wird. Zu diesem Zweck soll der neue überarbeitete Gesetzentwurf auch dazu beitragen, dass zum Beispiel die Wahlaufsicht der zuständigen Institution wie dem Amt des Generalbuchprüfers zugewiesen werden soll.
Laut Mujoro gibt es den Plan schon seit April, obwohl er erst diese Woche offiziell vorgestellt wurde. Die Nominierungen für unabhängige Kandidaten enden am kommenden Donnerstag, 30. Juni, während die politischen Parteien ihre Nominierungen bis zum 2. Juli einreichen können.
Die Schulung und Ausbildung der Wahlhelfer findet vom 6.- bis 8. August statt, während die Vertreter der politischen Parteien am 4. und 5. August Training bekommen werden.
(Bearbeitet von Stefan Noechel)
Windhoek
Die namibische Wahlkommission (ECN) hat am gestrigen Montag im Safari Hotel in Windhoek ihren Strategieplan für die nächsten fünf Jahre vorgestellt. Nach Angaben der Kommissionsvorsitzenden, Elsie Nghikembua, strebt die Kommission an, bis zum Jahr 2026-27 eine Wahlbeteiligung von 100 Prozent zu erreichen.
Sie ging auch auf die berüchtigten elektronischer Wahlmaschinen (EVM) ein, wobei sie sagte, dass der Gebrauch dieser für die nächsten fünf Jahre nicht geplant sei. Sie erklärte, dass die ECN weiter nach diesen Maschinen Ausschau halte. Aber bevor nicht ein Produkt gefunden werden kann, dass den Wählern einen verlässlichen Dokumentarnachweis (VVPAT) bietet, müssen die Namibier weiterhin immer noch Stimmzettel per Hand ausfüllen.
In seiner Rede ging der Geschäftsführer des ECN, Theo Mujoro, auf die Herausforderungen ein, die die Arbeit der Kommission behindern und die in dem neuen Plan berücksichtigt werden sollen.
Dazu gehört eine eingeschränkte Unabhängigkeit der Institution, vor allem in Bezug auf die Finanzen, die noch vom Finanzministerium genehmigt werden müssen. Auch plant die ECN entsprechende Rechtsvorschriften zu ändern, um diese und andere Fragen zu klären.
Zu diesem Zweck wird ein Gesetzentwurf zur Änderung des bestehenden Wahlgesetzes (Nr. 5 von 2014) vorbereitet, das dieses ersetzen soll. Vorschläge für den neuen Gesetzentwurf können bis zum 18. August schriftlich bei der ECN eingereicht werden. Die Kommission plant, kurz nach Ablauf der Frist, einen nationalen Workshop zu dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf durchzuführen.
Ein weiteres Problem ist die Verwirrung über die Grenzen zwischen den Wahlkreisen, für die die ECN-Kommission ein Team in den Prozess einplant, der die Grenzüberschneidungen berücksichtigen und einbeziehen soll. Ein weiterer und wichtiger Faktor, so Mujoro, sei der Verhaltenskodex für politische Parteien und Politiker, insbesondere in den Wahlkampfzeiten.
Vor allem bei der Finanzierung haben die politischen Parteien Schwierigkeiten, den Verhaltenskodex einzuhalten. Die ECN will den Verhaltenskodex überprüfen und sicherstellen, dass er umgesetzt wird. Zu diesem Zweck soll der neue überarbeitete Gesetzentwurf auch dazu beitragen, dass zum Beispiel die Wahlaufsicht der zuständigen Institution wie dem Amt des Generalbuchprüfers zugewiesen werden soll.
Laut Mujoro gibt es den Plan schon seit April, obwohl er erst diese Woche offiziell vorgestellt wurde. Die Nominierungen für unabhängige Kandidaten enden am kommenden Donnerstag, 30. Juni, während die politischen Parteien ihre Nominierungen bis zum 2. Juli einreichen können.
Die Schulung und Ausbildung der Wahlhelfer findet vom 6.- bis 8. August statt, während die Vertreter der politischen Parteien am 4. und 5. August Training bekommen werden.
Kommentar
Varde Daniel
Nö, der Plan ist 2022/23–2026/27 und nicht 2026–2027!