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Netumbo Nandi-Ndaitwah Foto argief
Netumbo Nandi-Ndaitwah Foto argief

Eilantrag erfolglos

Parteimitglieder wollten Kandidatur beanstanden
Einige Mitglieder der Regierungspartei Swapo behaupten, Netumbo Nandi-Ndaitwah sei zu Unrecht zur Präsidentschaftskandidatin der Partei bestimmt worden. Sie verlangen eine Richtigstellung und einen Parteikongress, wie durch die Statuten vorgeschrieben.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Die Kandidatur der Vizepräsidentin der Swapo, Netumbo Nandi-Ndaitwah, für die bevorstehenden Wahlen, wurde am gestrigen Montag von fünf Parteimitgliedern vor dem Obergericht in Windhoek angefochten. In der Klageschrift beantragten die Mitglieder, Nandi-Ndaitwahs Ernennung zur Präsidentschaftskandidatin der Partei aufzuheben und die Swapo zur Abhaltung eines außerordentlichen Kongresses zu zwingen. Die fünf Mitglieder - Reinhold Shipwikineni, Petrus Ndeshipanda Shituula, Joshua Vaino Martins, Erich Chrismann Shivute und Aina Kalimba Angula - behaupten, Nandi-Ndaitwah sei nicht legitim zur Präsidentschaftskandidatin der Swapo ernannt worden.

Sie werfen der Partei und ihrer Führung vor, gegen die Parteisatzung verstoßen zu haben, indem sie nach dem Tod von Präsident Hage Geingob im Februar den außerordentlichen Kongress auf 2025 verschoben haben. Die Swapo-Satzung schreibt vor, dass in einer solchen Situation innerhalb von 90 Tagen nach dem Tod des Parteiführers ein außerordentlicher Kongress einberufen werden muss, um einen neuen Parteipräsidenten zu wählen. Die Nachfolgepolitik der Swapo sieht außerdem vor, dass der Parteivorsitzende automatisch der Präsidentschaftskandidat bei den nationalen Wahlen ist, es sei denn, er ist nicht wählbar.

Die Gerichtsverhandlung

Der Eilantrag war jedoch nur von kurzer Dauer, da Richterin Eileen Rakow den Antrag gestern sofort kostenpflichtig abgewiesen hat. Der Anwalt Sisa Namandje trug gestern im Namen der Swapo seine Plädoyer vor und wies auf verfahrenstechnische Probleme in dem Antrag hin. Er argumentierte weiter, dass der Antrag leichtfertig sei und beantragte die Abweisung des Antrags durch das Gericht. Rechtsanwalt Titus Ipumbu, der die Kläger vertrat, bat das Gericht um mehr Zeit, um ihre eidesstattliche Erklärung zu vervollständigen und die darin enthaltenen Verfahrensfragen zu klären.

Ipumbu erklärte dem Gericht, dass er nicht genug Zeit hatte, diese Erklärung abzugeben, da die Antragsgegner ihre Antwort auf den Eilantrag erst am Sonntag gegen 22:00 Uhr einreichten. Namandje lehnte den Antrag auf mehr Zeit ab und wies darauf hin, dass der Eilantrag am Freitagnachmittag eingereicht wurde, während Parteimitglieder in Mariental Wahlkampf machten. Er und Gilroy Kasper, die gemeinsam an dem Fall arbeiteten, mussten offenbar in der Nacht zum Sonntag von Mariental zurückfahren, um eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Rakow betonte in ihrem Urteil, dass es Ipumbu war, der den Antrag gestellt und Datum und Uhrzeit für die Anhörung festgelegt hatte. Sie entschied ferner, dass der Antrag nicht ordnungsgemäß bei Gericht eingereicht wurde. Sie strich den Antrag von der Rolle und verurteilte die Kläger zur Zahlung der Kosten des Antrags. Die Klage wurde gegen Nandi-Ndaitwah, Saara Kuugongelwa-Amadhila, Efraim Nekongo und den Vorsitzenden der Wahlkommission von Namibia eingereicht.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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