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Nach Ansicht der parlamentarischen Vereinigung muss noch einiges getan werden, um die Zuverlässigkeit des ECN zu gewährleisten. Foto: Namibisches Parlament
Nach Ansicht der parlamentarischen Vereinigung muss noch einiges getan werden, um die Zuverlässigkeit des ECN zu gewährleisten. Foto: Namibisches Parlament

Empfehlungen zur Unabhängigkeit der ECN gemacht

Das Parlament muss die oberste Befugnis haben, die Kommissare der Wahlkommission zu ernennen
Die parlamentarische Vereinigung sagt, Namibia brauche ein Gesetz, das Kampagnen-Finanzierungsbeiträge begrenzt.
Mathias Haufiku
Von Mathias Haufiku

Windhoek



Das namibische Parlament und nicht ausschließlich nur der Präsident sollten laut einem Bericht der Commonwealth Parliamentary Association (CPA) von 2024 die oberste Aufsichtsbehörde bei der Auswahl von Wahlkommissaren sein. Derzeit schlägt das Parlament die Namen bevorzugter Kandidaten zur Genehmigung durch den Präsidenten nur vor.

„Obwohl die Auswahlkriterien für Kommissare klar sind, erfolgen die Ernennungen letztlich durch den Präsidenten, der nebenbei auch gleichzeitig ein Parteiführer ist. Die Unabhängigkeit der Wahlkommission zu erhöhen und die Rolle des Parlaments bei der Auswahl der Mitglieder zu stärken, wäre ein positiver Schritt, um die Gewaltenteilung im politischen System Namibias weiter zu verankern und es stärker in Einklang mit den Latimer-House-Prinzipien der CPA für die drei Staatsgewalten zu bringen“, heißt es im Bericht mit dem Titel „Benchmarks for Democratic Legislatures“.



Darüber hinaus wurde auch empfohlen, das namibische Wahlgesetz zu aktualisieren, um Bestimmungen und Beschränkungen für Wahlkampf-Finanzierungsbeiträge einzubeziehen. Erst im vergangenen Monat haben Swapo-Gönner etwa 16 Millionen N$ für die Partei zugesagt, die für die Wahlkampfaktivitäten der Partei verwendet werden sollen.

Diese Empfehlung erfolgt zu einem Zeitpunkt, in dem das Institut für Politforschung (Institute for Public Policy Research, IPPR) dafür plädiert, dass politische Parteien mehr Transparenz und Verantwortlichkeit gegenüber der Wählerschaft zeigen und dass die Wahlbehörden, insbesondere die namibische Wahlkommission (ECN) und das Parlament, ihre Regulierungs- und Durchsetzungsbefugnisse nicht vollständig nutzen, um sicherzustellen, dass öffentliche Gelder wirksam geschützt und ordnungsgemäß verwendet werden.



Strenger auftreten



Das IPPR hat die ECN kontinuierlich dazu aufgefordert ihr regulatorisches Mandat mit größerem Eifer durchzusetzen, insbesondere in Bezug auf die Rechenschaftspflicht politischer Parteien bei der Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Parteienfinanzierung.

Hinsichtlich der Wählbarkeit von Kandidaten wurde Namibia gelobt, da es keine gesetzlichen oder praktischen Beschränkungen gibt, die Einzelpersonen aufgrund ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Herkunft daran hindern, sich zur Wahl zu stellen, und die Zusammensetzung der Abgeordneten im Parlament einen breiten Querschnitt der namibischen Gesellschaft repräsentiert.



Der Bericht hebt zudem hervor: „Es ist bemerkenswert, dass viele politische Parteien in Namibia in ihrer Verfassung Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter festgelegt haben. Ministerposten in jedem Regierungsministerium werden gleichermaßen zwischen Männern und Frauen besetzt, wobei die Positionen in aufeinanderfolgenden Parlamenten zwischen den Geschlechtern wechseln. Namibia hat darüber hinaus weitere Schritte unternommen, um die politische Vertretung traditionell marginalisierter Gruppen zu fördern.“

Aktuell werden 44 der 96 gewählten Sitze (45,8 %) in der Nationalversammlung von Frauen besetzt; bei den allgemeinen Wahlen 2019 verfehlte man knapp die Mehrheit weiblicher Abgeordneter. Im Nationalrat hingegen sind derzeit nur sechs der 42 Sitze (14,8 %) von Frauen besetzt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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