Fehlerhafte Genozid-Verhandlung
Windhoek (jb/ste) – UN-Sonderberichterstatter hatten das angebliche Fehlen einer Beteiligung der Ovaherero- und Nama-Völker durch selbstgewählte Vertreter an den Genozid-Verhandlungen untersucht. Die Abgabe der gemeinsamen Erklärung Namibias und der Bundesrepublik Deutschland führte zur Kritik: „Wir erinnern diesbezüglich daran, dass das Völkerrecht von den Staaten verlangt, die freie, vorherige und informierte Zustimmung der betroffenen indigenen Völker durch ihre eigenen Vertreter einzuholen, bevor sie legislative oder administrative Maßnahmen, die sie betreffen könnten, verabschieden und umsetzen.“
Netumbo Nandi-Ndaitwah, die Ministerin für internationale Beziehungen, bestätigte jetzt, dass sie (beziehungsweise Namibia) auf eine entsprechende UN-Nachfrage reagieren werde. Der Bericht verurteilt den Ausschluss der Nama und OvaHerero als gleichberechtigte Parteien am Verhandlungstisch. Statt der Beteiligung dieser Menschen habe man lediglich einen Ausschuss kooptiert, heißt es.
Namibia sowie Deutschland haben sich eine verlängerte Frist zur Beantwortung des UN-Schreibens erbeten.
Netumbo Nandi-Ndaitwah, die Ministerin für internationale Beziehungen, bestätigte jetzt, dass sie (beziehungsweise Namibia) auf eine entsprechende UN-Nachfrage reagieren werde. Der Bericht verurteilt den Ausschluss der Nama und OvaHerero als gleichberechtigte Parteien am Verhandlungstisch. Statt der Beteiligung dieser Menschen habe man lediglich einen Ausschuss kooptiert, heißt es.
Namibia sowie Deutschland haben sich eine verlängerte Frist zur Beantwortung des UN-Schreibens erbeten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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