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Der Parlamentsabgeordnete der PDM, Maximilan Katjimune. Foto: Namibisches Parlament
Der Parlamentsabgeordnete der PDM, Maximilan Katjimune. Foto: Namibisches Parlament

Gesetz für Mietkontrolle lässt auf sich warten

Brigitte Weidlich
Windhoek (bw) – Schon vor zwei Jahren sollte das Mietkontrollgesetz in Namibia verabschiedet und Kraft gesetzt worden sein, doch es lässt auf sich warten. In der Nationalversammlung hat der PDM-Abgeordnete Maximilan Katjimune den zuständigen Minister vorgeworfen, die Ziele im „Harambee-Wohlstandsplan II“ der Regierung verfehlt zu haben.

„Die Swapo-Regierung wollte das Gesetz zur Mietpreisbindung Ende 2021einführen. Welche Hindernisse gibt es? Der Gesetzentwurf liegt immer noch nicht vor“, kritisierte Katjimune.

Namibias Arbeiterklasse stehe vor gewaltigen Herausforderungen, da ein Hauskauf unerschwinglich sei und die Menschen notgedrungen mieten müssten.

„Die Wohnkosten steigen über die Verhältnisse der Arbeiter, was durch die stagnierenden Löhne und die steigende Inflation noch verstärkt wird. Die Lücke zwischen Einkommensniveau und den Kosten für städtische Boden und Wohnraum wird immer größer“, sagte der PDM-Abgeordnete.

Die Mietpreise in Namibia hätten „ausbeuterische und exorbitante Höhen“ erreicht, während nur gierige Vermieter dabei angeblich ihre Kassen füllen würden. „Diese Krise hätte durch das vorgeschlagene Mietkontrollgesetz gelöst werden sollen. Wann wird der Minister für Stadt- und Landentwicklung den Gesetzentwurf zur Mietpreisbindung vorlegen“,

wollte Katjimune wissen.

Minister Erastus Utoni hat bis Ende September Zeit, die Frage zu beantworten. Bis kurz vor Namibias Unabhängigkeit gab es in Namibia eine Behörde, die Mietpreise kontrollierte. Sie wurde jedoch dann aufgelöst.

Die Affirmative-Repostioning-Bewegung unter Job Amupanda, die 2014 gegründet wurde, hatte in den vergangenen Jahren die Regierung immer wieder gedrängt, erneut solch eine Behörde für Mietpreisbindung einzurichten. Ein erster Gesetzentwurf wurde vor einigen Jahren veröffentlicht und es fand eine Beratung statt. Der Entwurf schränkt die Rechte von Mietern erheblich ein, da zum Beispiel eine Zwangsräumung nicht ohne Weiteres bei längerer Nichtzahlung der Miete erfolgen darf. Seit dieser einen Beratung ist es um diesen Gesetzentwurf still geworden.

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Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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