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IPPR: SIM-Registrierung ist Überwachung

Ogone Tlhage
Windhoek (ot) - Das Institut für Öffentliche Politforschung (IPPR) sieht in der obligatorischen SIM-Karten-Registrierung ein Instrument zur Massenüberwachung und nicht nur zur Bekämpfung der Kriminalität, wie das Informationsministerium behauptet.

Damit reagierte das IPPR auf die Anordnung, dass jede Handynummer bis zum 31. März registriert werden muss, da sonst die Mobilfunkbetreiber MTC und Telecom Namibia die Verbindung zum Netz unterbinden.

„So wie die Ministererklärung formuliert ist, klingt es, als ob die SIM-Kartenregistrierung hauptsächlich eingeführt wird, um ,Kriminalität zu bekämpfen und die Anwendung digitaler Dienste zu ermöglichen', sowie als ,Werkzeug für die Einführung elektronischer Dienste'", so das IPPR in einem Meinungsbeitrag. „Mit dieser Formulierung soll wohl die Tatsache heruntergespielt werden, dass es bei der SIM-Kartenregistrierung in erster Linie um die Erleichterung und Ermöglichung der digitalen Überwachung und des Abhörens geht, wie es in Abschnitt 6 von Kapitel 5 des Communications Act 8 von 2009 heißt", heißt es weiter.

Dem Institut zufolge erleichtert und ermöglicht das Gesetz mit der obligatorischen SIM-Kartenregistrierung - durch die im Jahr 2021 erlassenen Vorschriften - die wahllose Massenüberwachung der digitalen Kommunikation aller Personen, die in Namibia eine SIM-Karte oder einen Internetanschluss besitzen.

Der größte Profiteur der Registrierungen werde der Nationale Zentrale Nachrichtendienst (NCIS) sein und nicht die Strafverfolgungsbehörden, hieß es. „Der Hauptnutznießer dieses ,Instruments' ist natürlich der NCIS, der in das Büro des Präsidenten eingebettet ist. Der NCIS ist verantwortlich für das Sammeln von Information über Verbrechen und leitet die ,Anti-Terror-Bemühungen' des namibischen Staates", fügte das IPPR hinzu.

Die Registrierung von SIM-Karten werde somit zu einer wahllosen Massenüberwachung von Personen führen, so das Institut: „In Namibia ist die wahllose Massenüberwachung die logische Folge der obligatorischen SIM-Karten-Registrierung und der Vorratsdatenspeicherung – jedes Telekommunikationsdatenpaket muss fünf Jahre lang gespeichert werden und kann mit einem verifizierten und rückverfolgbaren Telekommunikationsdienstnutzer in Verbindung gebracht werden."

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Allgemeine Zeitung 2024-12-21

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