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Künftige Parlamentarier müssen ehemaligen Job kündigen

Kenya Kambowe
Windhoek (kk/sb) – Staatsbedienstete, die für die November-Wahl kandidieren, müssen laut dem neuen Wahlgesetz ihre bisherigen Positionen aufgeben und gelten als entlassen, sobald sie ins Parlament gewählt werden.



Diese Änderung betrifft Artikel 77 des Gesetzes Nr. 5 von 2014, das kürzlich als „Electoral Amendment Act“ im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dem geänderten Gesetz zufolge, muss eine Person die im öffentlichen Dienst arbeitet und auf der Liste einer politischen Partei für die Nationalversammlung nominiert wird, ab der Veröffentlichung der Liste kündigen.



Besonders betroffen sind Personen wie Dr. Elijah Ngurare, stellvertretender Staatsekretär im Landwirtschaftsministerium, sowie Ruth Maseke, beides Kandidaten der Swapo-Partei.

Sollten sie einen Sitz im Parlament erhalten, müssen sie aus ihren Positionen zurücktreten.



Er erklärte, er habe sich bereits beurlauben lassen, um die Swapo und ihre Präsidentschaftskandidatin Netumbo Nandi-Ndaitwah im Wahlkampf zu unterstützen, der in allen 121 Wahlkreisen und 14 Regionen des Landes stattfindet.



Die Vereidigung des neuen Präsidenten und der Parlamentsmitglieder wird voraussichtlich erst im März 2025 erfolgen, was zu Unsicherheiten unter den betroffenen Beamten führt.



Berichten zufolge haben einige Ministerien bereits versucht, Beamte zur Kündigung aufzufordern. Dies sei laut dem neuen Gesetz vor der offiziellen Veröffentlichung der Listen im Amtsblatt unrechtmäßig.



Alpheus Haufiku, Rechtsberater der Wahlkommission von Namibia (ECN), stellte klar, dass die Kündigung erst nach der offiziellen Veröffentlichung der Listen erfolgt.



Die Parteien sind verpflichtet, ihre Kandidatenlisten bis zum 16. Oktober einzureichen. Vorab können Beamte jedoch freiwillig Urlaub nehmen, um am Wahlkampf ihrer Parteien teilzunehmen.



Laut Medienberichten sind rund 20 der 40 Independent Patriots for Change-Kandidaten (IPC) Staatsbeamte und stehen für die Novemberwahlen zur Verfügung.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-28

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